Denkmalschutz als Damoklesschwert

Herford, 21. Juli 2012  Warum der Stadt Herford die Übernahme und die Erhaltung des alten Getreidespeichers an der Goebenstraße droht
VON JOBST LÜDEKING, NEUE WESTFÄLISCHE

Die Stadt Herford hat sich dagegen gewandt, dass der Getreidespeicher an der Goebenstraße unter Denkmalschutz gestellt wird. Nun könnte das Gebäude aus der Nazi-Zeit, das nach Ansicht der Denkmalexperten des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) aber überaus wichtig ist und erhalten werden soll, zu einem finanziellen Problem für die Stadt werden, wie die NW erfuhr.

Die Denkmal-Entscheidung hat der Bauausschuss bei seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause vertagt. Die Mitglieder müssen aber aufgrund des Denkmalschützer-Votums und auf Anordnung des Kreises gezwungenermaßen der Unter-Schutz-Stellung zustimmen.

Der 18 mal 34 Meter große Speicher gehört zur Westfalen-Lippe Speditions- und Lagerhausgesellschaft mbH, die – wie berichtet – massive Schwierigkeiten durch den Denkmalschutz auf sich zukommen sieht, bis hin zur Existenzgefährdung. Rund 100 Arbeitsplätze hängen an dem Unternehmen, das sich von dem Grundstück trennen will, aber aufgrund des drohenden Denkmalschutzes keinen Käufer findet. „Sollte der Speicher tatsächlich unter Schutz gestellt werden, wäre eine Unterhaltung wirtschaftlich für uns nicht darstellbar. Wir könnten keine derartigen Investitionen tätigen“, erklärt Frank Zill, Geschäftsführer des Familienunternehmens.

Eine der Optionen, so Frank Zill, die man für diesen Fall ins Auge gefasst hat, ist im Denkmalschutzgesetz vorgesehen: Ist die Unterhaltung des geschützten Gebäudes durch den Eigentümer nicht möglich und ihm wirtschaftlich nicht zumutbar, muss das Haus von der Stadt Herford übernommen werden.

Offenbar wurden die Denkmalschutz-Entscheidungen allein in Münster gefasst. Der Kreis hat noch vor der Stadt dem Denkmalschutz zustimmen müssen. In dieser Frage habe es keinen Ermessensspielraum für den Kreis gegeben, erklärte Kreisdirektor Ralf Heemeier das Procedere. Untere Denkmalbehörde sei die Stadt Herford, obere Denkmalbehörde sei der Kreis. Als Fachamt des Landes NRW agiert der LWL. An dessen Votum ist der Kreis gebunden.

Deshalb habe der Kreis auch die Stadt anweisen müssen, das Gebäude unter Schutz zu stellen. Mit dem vorgebrachten Argument, dass der Erhalt dem Besitzer wirtschaftlich nicht zumutbar sei, habe dies nichts zu tun.