. . . und die Behauptung des Ratsherrn Heinz-Günther Scheffer, das ‚Verfüllmaterial‘ entspräche nicht der Ausschreibung

BildHerford, 27. März 2008 . . . „Ein Kabeldiebstahl und die Behauptung des Ratsherrn Heinz-Günther Scheffer, das „Verfüllmaterial“ entspräche nicht der Ausschreibung, waren nur kleine Störungen“. . .

So heißt es in einer heutigen Presseberichterstattung der NW mit der Headline „Linnenbauerplatz braucht 10 Grad Wärme“.

Doch was war, bzw. ist tatsächlich geschehen?

Ratsmitglied Heinz-Günther Scheffer, Mitglied auch des Bau- und Umweltausschusses sowie des Beirates für Stadtbildpflege, erklärt dazu:

„Eine lagenweise Verfüllung der rd. 5,00 m tiefen Baugruben der Zysternen mit Schotter hatte das planende Büro Dreiseitl vom Bodensee aus- und damit vorgeschrieben.

Vor den Augen der städt. Bauleitung haben wir uns unser offizielles Bodendenkmal „Mühlengericht“ dann allerdings durch die ausführende Firma mit Abraummaterial aus einer Deponie in Hausberge verfüllen lassen!“

Nachdem auch uns in Herford bei zahlreichen städtischen Baumaßnahmen immer wieder die Kosten davon gelaufen sind, was zu einem sehr wesentlichen Teil auf Unzulänglichkeiten im Rahmen der Bauabwicklung zurück zu führen war und ist, schaut man, wie zahlreiche Bürgerinnen und Bürger – aber auch als befasstes Mitglied des Bau- und Umweltausschusses – einfach mal genauer hin, um ggf. die eine oder andere praktische Hilfestellung geben zu können.

Und was tut man, wenn man feststellt, dass die Dinge augenscheinlich ausser Kontrolle zu geraten drohen?

Unterstützt durch die Sorge aus der ebenfalls hinschauenden und natürlich – immer auch kostenmäßig – betroffenen Bürgerschaft, wendet man sich an die zuständigen Stellen der städtischen Verwaltung, und bittet darum, zu handeln.

Was aber tun, wenn man sich dort – wie wiederholt erlebt – darauf beschränkt, bzw. es, aus welchen Gründen auch immer, vorzieht, in solchen Fällen z.B. auf „Schulterschluss“ ausschließlich mit den Verursachern zu gehen, um die Dinge sodann nicht nur zu bagatellisieren, sondern auch noch – schriftlich belegt – den Vorwurf zu erheben, die vollkommen begründete Eingabe sei gar „in der Sache nicht dienlich“?

Man könnte – wie manche enttäuschte Bürgerin und mancher enttäuschter Bürger – resignierend „den Kopf einfach in den Sand stecken“.

Die unabhängige Ratspartei „Liste 2004 – Initiative für Herford“ hat sich dazu entschlossen, auch diesbezüglich nicht aufzugeben. Möge schließlich die Erkenntnis reifen, dass Fehler zwar menschlich sind; aber nicht selten auch von vorn herein ausgeschlossen werden können.

Dabei würde es oftmals schon reichen, wenn verantwortlich befasste Entscheidungsträger bei der Abwicklung öffentlicher Bauvorhaben die gleichen Maßstäbe wie z.B. beim Bau der privaten Doppelgarage anlegen, bzw. anwenden würden.

Die Kreativität und Verantwortlichkeit, die man dort entwickelt, wo man die Kosten selbst zu tragen hat, sollten halt auch dann gelten, wenn wir das Geld unserer Bürgerinnen und Bürger verplanen und ausgeben.

Nach den besonders gravierenden Erfahrungen der jüngsten Zeit z.B. beim Bauvorhaben „MARTa“, bei der „Schönfeldschen Villa“, etc.; aber auch z.B. beim Unterbau im Rahmen des Ausbaus der Virchowstraße, des Virchowplatzes und der Ebertstraße, wo die Mängel leichtfertig „zugedeckt“ und anschließend unzuteffend kommuniziert wurden und werden, war es schließlich die – bisher -1,3 Millionen-Baustelle „Linnenbauerplatz“, die mich im Juli 2007 zu der in jeder Weise begründeten Eingabe veranlasst hat.

Und wieder das „alte Spiel“: Die Verwaltung beschränkte sich auch hier – weshalb eigentlich – darauf, nur die Verursacher zu hören, diesen blind zu glauben und die Mängel, wie es heißt, in Abstimmung mit dem Bürgermeister, wider besseren Wissens zu bagatellisieren.

Es ist kaum zu glauben: Statt Einhalt zu gebieten und dem nachzugehen, dass wir uns leichtfertig Abraummaterial von einer Deponie in Hausberge in unser Bodendenkmal „Mühlengericht“ haben kippen lassen, auf welchem künftig gar ein wasserbespielter Platz für Groß und Klein errichtet werden soll, hieß und heißt es im offiziellen Schreiben der Verwaltung, „der Füllboden werde auf dem Bauhof des Unternehmers gemischt und es würden regelmäßig Proben vom Gutachter gezogen, um die Eignung des Materials zu prüfen“, etc.

Für den „angekarrten“ Abraum galten die Ausführungen der Verwaltung jedenfalls nicht.

Wenn auch spät, so haben sich die Verantwortlichen der Verwaltung – nach meinen mit eindeutigen Fotos unterlegten Eingaben – schließlich doch zum Handeln entschlossen und sind den Mängeln sowie den sich daraus ergebenden begründeten Bedenken nachgegangen. Nach einiger Korrespondenz hat es schließlich ein von der ausführenden Firma beauftragtes und bezahltes Gutachten gegeben.

Wenngleich es sich dabei somit natürlich um ein so genanntes „Parteigutachten“ handelt, ist dieses – so der städt. Abteilungleiter – schließlich von der Folgefirma für den Oberbau akzeptiert worden. Zumindest der Fall von Regressforderungen aus Absackungen sollte somit abgesichert sein?

Schon damit hat sich mein mir zunächst sogar übel genommener Einsatz mehr als bezahlt gemacht. Was bleibt, ist der fade Beigeschmack, dass niemand den Mangel festgestellt hätte, bzw. feststellen mochte. Wie in viel zu vielen Fällen sollte er einfach „überspielt“ werden, ging die Verwaltung doch – wie geschildert – auch hier zunächst ausschließlich auf Schulterschluss mit der den Mangel verursachenden Baufirma.

Heinz-Günther Scheffer

. . . das Bodendenkmal 'Mühlengericht'

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