Dichtheitsprobe gem. § 61a LWG – Darüber sprechen wir erst noch mal . . .

Herford, 12. April 2011  HG Scheffer: „Ich habe selten soviel Blödsinn gehört!“

Scheffer, der die FREIEN WÄHLER Herfords im Rat der Stadt vertritt, hat kein Verständnis für die Handhabung des § 61a des Landeswassergesetzes (LWG) NRW http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm sowie dessen gesetzgeberseitig gedachte Umsetzung http://www.dichtheitspruefung.tv/.

„Aufwand und Nutzen stehen hier in keinem Verhältnis zueinander. Generell sind die Berechnungsgrundlagen nicht einmal annähernd nachvollziehbar,“ so Scheffer.

„Das betrifft sowohl die Einschätzung der Menge der angeblich aus Undichtigkeiten herrührenden Wässer als auch die Einschätzung der Höhe eventueller Sanierungskosten für den Einzelhaushalt.

Wenn der Gesetzgeber Verstöße mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 EUR sanktioniert, und dabei davon ausgeht, dass sich die Höhe nach dem Dreifachen der fiktiv angefallenen Sanierungskosten zu bemessen habe, so schätzt selbst der Gesetzgeber die Kosten nicht mit rd. 5.000 EUR, sondern  im Einzelfall mit bis zu 15.000 EUR ein.

Die aus vermeintlichen Undichtheiten herrührende Wassermenge dadurch zu ermitteln, dass man von dem am Klärwerk Herford eintreffenden Abwasser das von den Stadtwerken Herford GmbH gelieferte Frischwasser sowie den „Durchschnittsregenwasseranfall“ abzieht, stellt keine auch nur annähernd verlässliche Grundlage dar.

Wir berücksichtigen heutzutage bezüglich der Klärung unserer Abwässer richtigerweise z.B. auch die mit dem Urin ausgeschiedenen Rückstände von Medikamenten.

Dann müssen wir auch – ungeachtet der Summe der wasserführenden Dränagen sowie vorhandener „schwarzer“ Brunnen etc. – die Mengen der alltäglich in Herforder Verbrauchermärkten zahlreich zugekauften Gebinde von Tafelwasser in 1- bzw. 1 1/2 Liter-Flaschen sowie die Getränke generell berücksichtigen.

Denn schließlich trinken auch die Bürgerinnen und Bürger Herfords nicht etwa ausschließlich „Leitungswasser“ der Stadtwerke Herford GmbH.

Kein Wunder also, dass erst drei von 16 Bundesländern den Ehrgeiz entwickelt haben, die gesetzlich geschaffenen Bedingungen umzusetzen zu versuchen.“

Scheffer: „Auf der bisherigen Grundlage ist die Umsetzung den Bügerinnen und Bürgern Herfords nicht zuzumuten!

Lt. Presseberichterstattung sehen das inzwischen offenbar auch die beiden heimischen SPD-Landtagsabgeordneten Angela Lück MdL und Christian Dahm MdL nicht anders?“ http://www.liste2004.de/press/landtagsabgeordnete-wollen-dichtheitspruefung-aendern