Abenteuer ‚Linnenbauerplatz‘

Abenteuer 'Linnenbauerplatz'Neuerlich ist zu vernehmen, dass es nun auch dem Architekten für den „Linnenbauerplatz“ gefallen habe, bzgl. seiner Honorierung für die Neugestaltung des ‚Platzes‘ kräftig „nachzulegen“?

So soll das Planungsatelier vom Bodensee neuerlich – mit Überraschungseffekt auch für die Bauverwaltung – für die weiteren zu beauftragen gewünschten Leistungsphasen der HOAI eine Einstufung des Bauvorhabens „Linnenbauerplatz“ in eine höhere Honorarzone der HOAI fordern?

Insgesamt sollen daraus allein für die noch ausstehenden Lieferungen und Leistungen des Architekten zum gegenwärtigen Zeitpunkt Mehrkosten in Höhe von mithin ca. € 40.000,– resultieren?

Gespräche, den Planer zu bitten, es bei der bisherigen Zuordnung zu belassen, sollen gescheitert sein? Selbst dem Bürgermeister soll es nicht gelungen sein, ihn im persönlichen Gespräch zu überzeugen?

Dieses weitere Kapitel bzgl. der Beauftragung und Honorierung von Architekturleistungen durch die Stadt Herford – noch dazu nach den diesbezüglichen einschlägigen aktuellen Erfahrungen an gleich mehreren „Baustellen“ – ist absolut nicht nachzuvollziehen.

Vielmehr sei auf die umfängliche seinerzeitige Korrespondenz mit dem Bürgermeister sowie dem Baudezernenten, oder auch auf das Protokoll z.B. der seinerzeitigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses verwiesen, in welcher es darum ging, dem zu beauftragen gewünschten Planungsatelier – u.a. für den Förderantrag – den Auftrag zu erteilen, die auf die Fördergeber und die Stadt Herford zukommenden Kosten konkret zu ermitteln und darzustellen.

Da die Verwaltung den Planer sodann entsprechend beauftragt hat, sollte davon ausgegangen werden dürfen, dass seit dem eine vollständige, leicht prüfbare Auflistung aller zu erwartenden Kosten vorgelegen hat und vorliegt, die bis heute Bestand hat.

Zu einer seriösen Kostenkalkulation des Architekten gehört natürlich immer auch die realistische Einschätzung und Darstellung der Nebenkosten, einschließlich der auf seine Leistungen und Lieferungen entfallenden Kosten.

Es sollte ferner davon ausgegangen werden dürfen, dass sich die Stadt Herford als Auftraggeber von dem Architekten zumindest frühzeitig ein vollständiges Angebot auf der Grundlage der HOAI für die zu erwartenden Architektur- und Ingenierleistungen hat vorlegen lassen; gerade nachdem leider auch bei diesem hoffentlich wegweisenden innerstädtischen Bauvorhaben im Vorfeld auf einen wünschenswerten ordentlichen Architektenwettbewerb wiederum verzichtet worden ist.

Die frühzeitige Vorlage eines solchen vollständigen Angebotes ist natürlich unabdingbar und Voraussetzung auch für den Fall der Teilvergabe von Leistungsphasen gemäß HOAI.

Dass man sich im Vorfeld auf die Einstufung des Bauvorhabens in eine sodann bindende Honorazone verständigt, versteht sich von selbst und entspricht sowohl üblicher als auch zeitgemäßer Praxis.

Dies gilt besonders dann, wenn der Schwierigkeitsgrad – wie in diesem Fall – gerade dem von vorn herein beteiligten Architekten natürlich bestens bekannt war. Dieser hat sich im Verlauf der bisher durchlebten Planungs- und Leistungsphasen auch nicht etwa erhöht.

Es ist daher auch nicht einzusehen, dass der Planer uns zum jetzigen Zeitpunkt – eingangs der Beauftragung weiterer Planungsphasen – quasi „die Pistole auf die Brust setzt“.

Begründungen, wie, in anderen Städten habe man diesen „Sprung“ schließlich auch mitgemacht, sollen hoffentlich nicht dazu führen, dass wir dieses seine Kosten ohnehin nicht rechtfertigende Bauvorhaben mit all den zwangsläufig zu erwartenden Betriebs- und Folgekosten eines „wasserbespielten Platzes“ mit Mehrkosten und Unstimmigkeiten ausgerechnet mit dem Architekten als dem Sachwalter der Interessen der Stadt Herford und damit der Bürgerinnen und Bürger beginnen?

Aufgabenstellung, Schwierigkeitsgrad und Herangehensweise waren – um es zu wiederholen – gerade den von vorn herein beteiligten Planern zum frühestmöglichen Zeitpunkt bestens vertraut.

Vor diesem Hintergrund ist die Stadt Herford gut beraten, Wünsche und Forderungen – bis hin zu „Drohungen“ hinsichtlich rechtlicher Konsequenzen – nicht schon wieder zuzulassen.

Wenn wir dieses mit € 1,2 Mill. unvertretbar kostspielige Abenteuer eines wasserbespielten innerstädtischen Platzes bereits mit einem solchen „Beigeschmack“ beginnen, wie ihn uns das Planungsatelier vom Bodensee offensichtlich schon in dieser Phase meint zumuten zu dürfen, sollten wir im Zweifelsfall die Finger ganz davon lassen.

Es kann auch nicht sein, dass es letztendlich wiederum die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Herford sind, von denen erwartet wird, dass sie die Zeche zahlen, ganz gleich, ob es sich in diesem Fall einmal mehr um die Unzuglänglichkeiten eines Planers oder um Versäumnisse der Stadt Herford als Auftraggeberin handelt.

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