Baumschutzsatzung/en

Herford, 30. Juni 2010  HG Scheffer:  „Das Gute gewollt – das Böse erreicht!“ siehe dazu auch http://www.blumtritt.info/pdf/bss-hf.pdf

Heute möchte ich mir erlauben, einmal eine kleine Bitte an Sie/Euch zu richten.

Es geht um die Baumschutzsatzungen, die in den Städten und Gemeinden z.T. erlassen worden sind, bzw. – im Lauf der Zeit – sowohl modifiziert als auch aufgehoben worden sind.

Gern will ich meine persönliche Meinung zum Thema „Baumschutzsatzung“ voranstellen.

Ich stelle fest, dass der weitaus größte Teil unserer Bürgerinnen und Bürger seine Gärten sorgsam hegt, viel Fleiß und Geld in die Gärten investiert und damit – zum Beispiel auch durch die hervorragend gepflegten Vorgärten – in der Summe maßgeblich das jeweilige Stadtbild positiv prägt. Oft sind es auch die Mietparteien, die hier Hand anlegen, als gehe es um den eigenen Grundbesitz.

Um so bedauerlicher, dass wir heutzutage nicht selten sparsamst angelegtes und anschließend auffällig ungepflegtes so genanntes „Straßenbegleitgrün“ zwischen öffentlichem Verkehrsraum und den Vorgärten schaffen, welches u.a. gar den Blick auf die liebevoll angelegten Vorgärten verwehrt, bzw. beeinträchtigt.

Will ein verantwortlich handelnder Gartenfreund dann jedoch – aus welchen Gründen auch immer – einen einst gepflanzten Baum auf seinem Grund und Boden fällen, so stellt er fest, dass sich die Kommune – z.B. mittels einer erlassenen Baumschutzsatzung – ein Mitspracherecht gesichert hat.

Divergieren die Meinungen, bzw. Interessen, so wird die Angelegenheit rasch zum „Fall“ und nicht selten rechtshängig.

Ich meine, hier geht die behördliche „Fürsorge“ ganz einfach zu weit. Die Handhabung der einst für wichtig gehaltenen Baumschzusatzung/en dürfte, schaut man genau hin, längst dazu geführt haben, dass Bäume in privaten Gärten gar nicht erst gepflanzt werden, um z.B. Folgegenerationen nicht etwa ein „Hindernis“ beschert zu haben.

Der Baumschutz bewirkt in dem Fall – indirekt – durchaus das Gegenteil.

Dabei ist die Verantwortung nirgends besser aufgehoben als bei den verantwortlich handelnden „Heimgärtnerinnen und -gärtnern“, die – um es zu wiederholen – täglich eindrucksvoll ihr verantwortliches Handeln unter Beweis  stellen.

Besonders grotesk wird die Angelegenheit immer dann, wenn es um Bäume auf öffentlichen Flächen geht.

Oft erleben es die zuvor bevormundeten Bürgerinnen und Bürger, dass hier offenbar andere Regeln zu gelten scheinen, obwohl die Satzung als Ortsrecht auch für die Kommune gleichermaßen gilt.

Ruck zuck sind die Bäume – gleich welchen Stammdurchmessers – „über Nacht“ verschwunden.

Mehr oder weniger plausible Begründungen werden zur Not nachgeliefert.

Ganz nebenbei senkt diese Praxis die Hemmschwelle der zuvor in ihren Gärten bevormundeten Bürgerinnen und Bürger, die im Einzelfall auch schon mal patentverdächtige „Notlösungen“ entwickeln, um sich eines zu ersetzen gewünschten, unter die Satzung fallenden Baumes zu „entledigen“.

Dieser jahrelang beobachteten belegten Handhabung und Auslegung der Baumschutzsatzung/en möchte ich gern begegnen.

So rege ich an, es vielen Kommunen gleichzutun und es einmal bewusst ohne Baumschzussatzung zu versuchen.

Ich bin sicher, dass – wie in anderen Kommunen – in welchen diesbezüglich zunächst größte Sorge herrschte, keine Sägen kreischen.

Daher habe ich in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Stadt Herford am 02. Juni 2010 erneut angeregt, die Herforder Baumschutzsatzung – und sei es befristet – aufzuheben.

In der Presseberichterstattung zu der Sitzung – aber auch im offiziellen Sitzungsprotokoll – kein Wort darüber!

In der Sitzung ging es erneut um drei zu fällen gewünschte Ahornbäume auf dem neu angelegten Schulhof der Grundschule „Radewig“, deren Beseitigung nun – auf Initiative des Bürgermeisters – am 08. Juli 2010 Gegenstand gar einer Sondersitzung des Bau- und Umweltausschusses der Stadt Herford sind.

Versuch macht klug„!

Meine Bitte: Schildern Sie mir/schildert mir Ihre/Eure Erfahrungen mit dem Erlass und/oder der Aufhebung von Baumschutzsatzungen.

Reichen Sie mir/reicht mir – sofern Sie/Ihr über gültige Baumschutzsatzungen verfügen/verfügt – diese gern zu (z.B. per pdf-Datei).

Herzlichen Dank!

Beste Grüße
Ihr/Euer
Heinz-Günther Scheffer