Brief an den Superintendenten Michael Krause

Herford, 19. Jan. 2011  Nichteinhaltung des Erbvertrages mit den Eheleuten Ingeborg und Wilhelm Richter

Sehr geehrter Herr Superintendent,                             Herford, 20. Okt. 2010

es wundert mich durchaus, bis heute ohne jede Ihrerseitige Erwiderung auf meine Korrespondenz geblieben zu sein.

Sicher ist Ihnen bekannt, dass ich mich zwischenzeitlich u.a. an die Staatsanwaltschaft Bielefeld gewendet habe.

Ungeachtet dessen werde ich mich auch noch einmal an das zuständige Nachlassgericht wenden.

zum Ihnen ja doch hinlänglich bekannten Sachverhalt:

Am 21. Mai 2010 erschien in der Herforder Ausgabe der Neuen Westfälischen unter der Überschrift Stiftung stärkt Seniorenarbeit und der Unterzeile An der Waisenhausstraße im „Ingeborg & Wilhelm Richter-Haus“ ein werbewirksamer 4-spaltiger Bericht mit Foto, in welchem der Öffentlichkeit – vollkommen unzutreffend – der Eindruck vermittelt wird, als seien durch die abgebildeten Personen die letztwilligen Verfügungen der Eheleute Wilhelm und Ingeborg Richter erfüllt worden.

Ein ähnlicher Bericht erschien tags darauf in der Pfingstausgabe des Herforder Kreisblatts unter der Überschrift  Stifternamen für Seniorenstätte und der Unterzeile Altenklub ehrt Ehepaar Richter. Auch hier zeigt ein Foto u.a. Christian Lümkemann und die beiden Testamentvollstreckerinnen.

Tatsächlich schreibt der am 19. März 1993 notariell beurkundete Erbvertrag, der die letztwilligen Verfügungen der Eheleute Richter präzise formuliert, den Erbbegünstigten sowie den beiden Testamentvollstreckerinnen ein vollkommen anderes Vorgehen vor, zu dem sich die Erbbegünstigten – in Kenntnis besonders auch der zu ererben gewünschten Gebäulichkeiten „Elverdisser Straße 46″ – konkret verpflichtet haben.

Mit den Veröffentlichungen um 21. und 22. Mai 2010 offenbart sich der Öffentlichkeit die besonders von Frau Ingeborg Richter bereits zu deren Lebzeiten gehegte, nunmehr erwiesenermaßen mehr als begründete Sorge, dass durch die Erbbegünstigten erreicht worden sei, das werthaltige Eigentum der Eheleute Richter an sich zu bringen, um die an die Übertragung gebundenen und – notariell beurkundeten – zwingenden Verpflichtungen schließlich nicht einzulösen.

Es geht also um die ermöglichte Nichterfüllung der per Erbvertrag vom 19. März 1993 durch den seinerzeit amtierenden Notar Eitel-Friedrich Kröger notariell beurkundeten letztwilligen Verfügungen der Eheleute Wilhelm Richter, geboren am 14. Februar 1915, gestorben am 14. Januar 1999 und Ingeborg Richter, geborene Freese, geboren am 16. Dezember 1923, gestorben am 26. August 2003 sowie der vertraglich geregelten, wechselseitig eingegangenen Verpflichtungen der Eheleute Richter einserseits und der Vertreter des Synodalvereins für Innere Mission des Kirchenkreises Herford e.V. mit Sitz in Herford andererseits.

Ein Kernpunkt des von dem seinerzeit für den Synodalverein des Kirchenkreises Herford u.a. unterzeichnenden Pfarrers Dr. jur. Hans-Ulrich Höthker entworfenen Erbvertrages war die von den Erschienenen zu übertragen, bzw. zu übernehmen gewünschte Grundbesitzung „Elverdisser Straße 46″.

In bester Kenntnis der i.R. stehenden Eigentümlichkeit der Grundbesitzung waren sich sämtliche Erschienenen u.a. einig in dem Punkt, dass in dem zu übernehmen gewünschten Gebäudekomplex „Elverdisser Straße 46″ nach dem Tode der Eheleute Wilhelm und Ingeborg Richter das „Wilhelm und Ingeborg Richter-Haus“ einzurichten und zu betreiben sei.

An dieser Stelle will ich mal zunächst bewusst einen Punkt setzen.

In jedem Fall halte ich ein zeitnahes klärendes Gespräch für dringend geboten.

Zeitnah auch insofern, als inzwischen vor Ort der Beweis erbracht wird, dass die Erbbegünstigten die qua Erbvertrag zu erben gewünschte Grundbesitzung „Elverdisser Straße 46″, die gem. Erbvertrag – in allseitiger hinreichender Kenntnis der Immobilie sowie mit Wissen der Stadtverwaltung Herford – Begegnungsstätte zu werden hat, nun zur Veräußerung steht, womit sich die Sorge der bereits in 2003 verstorbenen Frau Ingeborg Richter in jeder Weise sowie nachhaltig bestätigt (s. auch Das Märchen von der Umsetzung eines Erbvertrages . . .  )

Bitte nennen Sie mir einen Termin sowie einen Ausweichtermin für ein kurzfristiges Gespräch.

Recht vielen Dank!

Mit freundlichem Gruß
HG Scheffer