Bürgermeister Wollbrink (SPD) hat Strafantrag gestellt

BildHerford, Sylvester 2008 / Neujahr 2009  . . . und wieder ist der amt. Bürgermeister nicht beteiligt?

„Zwei städtische Verwaltungsmitarbeiter stellen Strafanzeige gegen Ratsmitglied Heinz-Scheffer (Liste 2004). Scheffer soll sich vor Gericht wegen übler Nachrede und zum Teil wegen Beleidigung verantworten . . .“ Dies berichtet das Herforder Kreisblatt im Jahresrückblick zum Monat Juni 2008.

Um so verwunderter ist Heinz-Günther Scheffer über diese Darstellung. „Richtig ist, dass ich mich in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 13. März letzten Jahres an der vom Vorsitzenden Karl-Heinz-Hirschfelder (SPD) losgetretenen Debatte über die Vergabepraxis der Verwaltung beteiligt habe“, sagt Scheffer. „Der Punkt war schließlich Gegenstand der Tagesordnung.“

„Ohne mein Gesprächsangebot zu nutzen, war es sodann jedoch der derzeit amtierende Bürgermeister Bruno Wollbrink (SPD), der – gegen die Empfehlung seiner Partei – durch den von ihm mandatierten Bielefelder Strafrechtler Dr. Detlev Otto Binder Strafantrag gegen mich – und nur gegen mich – hat stellen lassen. Dem Verfahren sind – im Gegensatz zum ehem. Bürgermeister Thomas Gabriel (CDU) – Baudezernent Dr. Peter Maria Böhm und Abteilungsleiter Dipl.-Ing. Uwe Werner beigetreten.“

Wie Wollbrinks Pressesprecher Dr. René Schilling seinerzeit zu berichten hatte, war von Wollbrink zuvor gar eigens ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben worden.

Gleichwohl stellte die Staatsanwaltschaft Bielefeld das angestrengte Verfahren sodann erwartungsgemäß ein. Grund genug für Wollbrink, auch noch anwaltlich Beschwerde gegen die Einstellung einlegen zu lassen.

Doch die Angelegenheit, deren Versuch einer korrekten Protokollierung schon Blüten trieb, wird noch delikater: Seitdem lässt Wollbrink sich von der Staatsanwaltschaft Bielefeld bezüglich der von dort geforderten Angaben und Unterlagen immer wieder vergeblich bitten. Die letzte Wollbrink, bzw. dessen Rechtsvertreter gesetzte Frist für die Vorlage der von der Staatsanwaltschaft wiederholt geforderten Angaben und Unterlagen trägt das Datum des 31. Dezember 2008.

Immerhin hat die Verwaltung per 28. Juli 2008 – mit Wirkung vom 01. August 2008 – eine neue Dienstanweisung zur Vergabeverordnung der Stadt Herford erlassen.

Fortsetzung folgt.