‚liste2004.de‘ und ‚liste-2004.de‘ fanden den Weg zurück nach Herford!

'liste2004.de' und 'liste-2004.de' fanden den Weg zurück nach Herford!Herford, 13. April 2007 | Domain-Inhaberin der Domain-Adressen „liste2004.de“ und „liste-2004.de“ ist ab sofort die unabhängige Herforder Ratspartei „Liste 2004 – Initiative für Herford“.

„Es ist uns binnen kürzester Zeit gelungen, die im wahrsten Sinne des Wortes auf die Reise gegangenen beiden Domain-Adressen von Las Vegas wieder zurück an die Werre zu holen“, sagt Heinz-Günther Scheffer, der die Partei im Herforder Stadtrat vertritt.

Dass beide Adressen ärgerlicherweise vorübergehend nicht mehr zur Verfügung standen und Domain-Inhaber in den USA gefunden hatten, geht darauf zurück, dass der damalige Gründungsvorsitzende der Ratspartei, der der Partei die beiden Domain-Namen im Mai 2004 gesichert hatte, sich persönlich als Domain-Inhaber hatte registrieren lassen.

Weder nach der Gründung Anfang Juni 2004 noch nach seinem Ausscheiden aus der Ratspartei im Nov. 2005 hat er diesbezügliche Änderungen veranlasst, so dass er, obwohl er der Liste 2004 nicht mehr angehörte, bei der Registrierungsstelle DENIC eG Frankfurt weiterhin als Domain-Inhaber eingetragen war.

So genannte „Rechte-Inhaberin“ war hingegen seit Juni 2004 die Ratspartei.

Per 16. März 2007 hatte es dem einstigen Gründungsvorsitzenden sodann – nach eigenem Bekunden gegenüber der örtlichen Presse – gefallen, die beiden o.g. Domains zum Nachteil der Ratspartei „Liste 2004 – Initiative für Herford“ umzuleiten, bzw. umleiten zu lassen und sämtliche Email-Adressen zu löschen, bzw. löschen zu lassen, wodurch Besucher des Internet-Auftritts auf die Seiten http://de.wikipedia.org/wiki/Schizophrenie bzw. http://www.maerchenlexikon.de umgeleitet wurden und die Funktioner und Amtsinhaber über die seit nahezu drei Jahren publizierten Email-Adressen von einem Tag auf den anderen nicht mehr erreichbar waren.

Seinem Nachfolger im Amt des Vorsitzenden teilte er am 18. März mit, er schließe nicht aus, die fraglichen Domains allgemein zum Kauf anzubieten. Sofern seitens der Ratspartei ein entsprechendes Interesse bestehe, sei er für Angebote offen.

Die Verantwortlichen der Wählergruppe hatten den damaligen Vorsitzenden darauf wiederholt – zuletzt per 28. März 2007 – unter Bezugnahme auf den Namensrechte regelnden §12 BGB unmissverständlich aufgefordert, spätestens bis zum 05. April 2007 die Verlinkung der ihr zugeordneten Domain-Adressen auf die Internetseiten der Ratspartei wieder herzustellen und die Domains in Verbindung mit einem so genannten KK-Antrag an die Ratspartei freizugeben.

Nachdem der ehemalige Vorsitzende die Annahme des eingeschriebenen Briefes seines Nachfolgers im Amt verweigert hatte, war der Internet-Präsenz der Registrierungsstelle DENIC eG am 04. April 2007 zu entnehmen, dass die Domain „liste2004.de“ bereits an die Devion Holdings Group Inc. in Las Vegas und die Domain „liste-2004.de“ an die A-B-C-Webservice LTD, München veräußert worden waren.

Gegenüber der örtlichen Presse begründete der ehemalige Vorsitzende das damit, dass er die beiden Domains per 02. April 2007 bei seinem Provider gekündigt habe.

Tobias Benzin, Schriftführer und Netzwerkadministrator der Ratspartei, veranlasste darauf erneut so genannte Dispute-Anträge gegenüber der Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft DENIC eG in Frankfurt.

Ratsmitglied Scheffer trat parallel dazu sogleich in Kontakt zu den neuerlichen Damain-Inhabern in Las Vegas und München. Während es im Fall der in München gelandeten Domain darauf noch einmal einen „Schlenker“ hin zu einem Unternehmen an der Flamingo Road – ebenfalls in Las Vegas – gab, konnten schließlich sowohl die Domain „liste2004.de“ als auch „liste-2004.de“ zurück gewonnen werden.

Unabhängig davon lässt die Ratspartei derzeit den tatsächlichen Hergang prüfen, um sodann die sowohl als auch gebotenen rechtlichen Schritte einzuleiten, bzw. einleiten zu lassen.

In einem sich anbahnenden Rechtsstreit wird es u.a. darum gehen, prüfen zu lassen, inwieweit durch vorsätzliches rechtswidriges Handeln unbefugt die schutzwürdigen Interessen der Ratspartei als Namensträgerin und Rechte-Inhaberin verletzt worden sind.

Die rechtliche Prüfung dient aber auch der Klärung des rechtsrelevanten Handelns im Hinblick auf geltendes Zivilrecht.