Herford, 07. August 2008 Stadt erlässt neue Dienstanweisung!
„Aufgrund der in der Bau- und Umweltausschussitzung am 13. März 2008 geäußerten Vorwürfe eines Ratsmitgliedes im Zusammenhang mit dem städtischen Vergabeverfahren haben der Bürgermeister, der Stadtkämmerer, der Baudezernent und der Leiter der Rechnungsprüfung zur Verbesserung der Transparenz der ausschreibungsfrei zu vergebenden Planungsleistungen von Stadt und IAB Richtlinien vereinbart.“
So heißt es in einer schriftlichen Mitteilung des Bürgermeisters vom 07. August 2008. Angehängt ist die neue Dienstanweisung vom 28. Juli 2008 zur Vergabeverordnung der Stadt Herford.
Die geänderte Dienstanweisung ist zum 01. August 2008 in Kraft getreten.
Diese Reaktion des Bürgermeisters und der Verwaltungsspitze soll an dieser Stelle zunächst nicht weiter bewertet, bzw. kommentiert werden.
Zwar hatte die Staatsanwaltschaft Bielefeld die – auf Veranlassung des Bürgermeisters – nach der i.R. stehenden Sitzung auf den Weg gebrachten Strafanträge sowohl des Bürgermeisters als auch des Baudezernenten und eines städtischen Abteilungsleiters sogleich niedergeschlagen. Durch die darauf durch Bürgermeister Bruno Wollbrink (SPD) erhobene Rechtsbeschwerde ist die Staatsanwaltschaft Bielefeld jedoch aktuell erneut befasst.
Interessant ist unterdessen, dass in der modifizierten Dienstanweisung erneut von einer im Baudezernat geführten „offenen Rotationsliste„ für die ausschreibungsfreie Beauftragung von Architekten und Ingenieuren die Rede ist.
Demnach soll – so die Dienstanweisung – „für alle geeigneten Herforder Anbieter von Planungsleistungen die Chance bestehen, Aufträge von der Stadt zu erhalten. Auswärtige Architekten und Ingenieure dürfen nicht diskriminiert werden“.
Die seitens der Verwaltung in der Vergangenheit angewandte „offene Rotationsliste“ – so hatte es geheißen – werde den Mitgliedern des Bau- und Umweltausschusses zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
Gesehen hat sie bisher jedoch niemand. Diesbezüglich soll dem Vernehmen nach in diesen Tagen u.a. durch den Vorsitzenden des Bau- und Umweltausschusses nachgefasst werden.
Interessant ist auch der Umstand, dass die neuerliche Erweiterung der bisherigen Vergabeverordnung vom 30. Juni 2006 auch eine Ergänzung in Bezug auf die Schulleitungen vorsieht. „Die Entscheidung- und Unterschriftsbefugnis der Schulleitungen gilt für die Beschaffung preisgebundener Lernmittel („Schulbuch-Beschaffungen“) im Rahmen des Schulbudgets ohne die Höchstbetragsbeschränkung auf 5.000 €.“
Nach der Reaktion des Bürgermeisters und der Verwaltungsspitze ist es jedoch auch noch ein weiteres Vergabefeld, welches seit geraumer Zeit Fragen bei den Bürgervertreterinnen und Bürgervertern auslöst:
Wie ist es eigentlich um die Mandatierung von Anwälten durch die Stadt Herford bestellt? Werden Kanzleien bevorzugt mandatiert? Noch spannender erscheint manchem Bürgervertreter die Beauftragung von Notaren durch die Stadt Herford und/oder deren Töchter.
Gibt es diesbezüglich ebenfalls eine wo auch immer geführte „Rotationsliste“?
Auch hier wird zu klären sein, wie in der Vergangenheit durch die Entscheidungsträger in der Verwaltung sichergestellt worden ist und künftig sichergestellt wird, dass für alle Herforder Notare die Chance besteht, Notariate von der Stadt angetragen zu erhalten.
Auch hier ist – wenn auch hinter vorgehaltener Hand – seit Jahren von nicht nachvollziehbaren „Bevorzugungen“ die Rede.
Heinz-Günther Scheffer