Neben Kostendisziplin ist ein behutsames Vorgehen gefragt!

Bei der Umgestaltung des neuerlich wasserbespielten Linnenbauerplatzes ist – neben strikter Kostendisziplin – ein besonders sensibles Vorgehen gefragt.

Schließlich ist allen Verantwortlichen hinlänglich bekannt, dass wir es hier mit dem offiziellen Bodendenkmal „Mühlengericht“, darunter die Mühle der Familie „de Molendino“ (von der Mühle) aus der Zeit um 1360, zu tun haben.

Mehr als Fingerspitzengefühl erfordert da der bisher nicht weiter bekannte Umstand, dass – abweichend von früheren Plänen – die dem Platz das künftige Wasser spendenden beiden Zisternen neuerlich innerhalb des beurkundeten Bodendenkmals „Mühlengericht“ eingebaut werden sollen.

Schließlich ist das Bodendenkmal – lt. Beurkundung und offizieller Beschlusslage – insgesamt zwingend ungestört zu erhalten.

Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Platzierung der Zisternen – gem. Urkataster- im Bereich einer ehemaligen „Rampe“ zwischen den Gebäuden, deren Fundamente erhalten sind, verfügt worden ist.

„Man muss hier einfach abwägen“, so der Historiker Dr. Otfried Ellger vom LWL in Münster. Ellger war heute eigens von Münster angereist, um den örtlichen Befund persönlich in Augenschein zu nehmen und weitere Entscheidungen bzgl. des ebenso umfangreichen wie bedeutsamen Fundmaterials zu treffen. Sodann könne die örtlich eingesetzte Baufirma ihre Arbeiten – unter strikter Beachtung der denkmalpflegerischen Belange – wieder aufnehmen.

Spätestens sobald die Baugrube für die Zisternen vollständig ausgehoben worden sei, erfolge – unabhängig von der laufenden Begleitung durch die vorgesetzte Denkmalbehörde in Münster – eine weitere örtliche Inaugenscheinnahme.

Bzgl. des Bodendenkmals bestehe öffentliches Interesse heißt es in der Unterschutzstellung des Bodendenkmals „Mühlengericht“.

Die Einbauten innerhalb des vollflächigen Bodendenkmals stellen selbstverständlich sowohl einen Eingriff in das Denkmal als auch eine Veränderung des Bodendenkmals dar.

Dass die Information darüber – trotz des beurkundeten öffentlichen Interesses – erst nachträglich erfolgt, wirft Fragen auf. Die Vertreter der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Herford – besonders die zuständigen Beschlussgremien – werden sich damit zu befassen haben.

Heinz-Günther Scheffer