Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung und übler Nachrede ein
VON JOBST LÜDEKING
Herford. Zwei Wochen nachdem Bürgermeister Bruno Wollbrink über die Strafanzeige wegen Beleidigung gegen Heinz-Günther Scheffer, Ratsherr und damals noch Chef der Liste 2004, berichtet hatte, ist die Anzeige wieder vom Tisch. Unter Verweis auf die Meinungsfreiheit stellte die Staatsanwaltschaft Bielefeld das Verfahren gegen den Ratsherrn ein und erteilte damit Scheffer einen Freibrief: Der hatte – nach eigenen Angaben unter Verweis auf ein angebliches Zitat von Ex-Bürgermeister Thomas Gabriel – gesagt, in Herford sei es „ganz normal“, dass Planungsaufträge an Architekten nach deren Parteibuch vergeben würden.
Das sei in ganz Herford ohnehin bekannt. Zu dem Vorfall war es während einer Bauausschuss-Sitzung im März gekommen. Wollbrink stellte sich vor die Mitarbeiter der Verwaltung und ließ zunächst rechtliche Schritte und zeitgleich von Experten das Bauamt prüfen. Das Ergebnis: Es gibt dort nicht die behaupteten Unregelmäßigkeiten. Am 12. Juni wurde wegen Beleidigung und übler Nachreden Anzeige erstattet.
Scheffer behauptete, er werde in den Protokollen falsch zitiert. Es könne nicht sein, „dass in der politischen Auseinandersetzung keine Kritik mehr geäußert werden darf“. Dem Argument der Meinungsfreiheit schloss sich die Staatsanwaltschaft Bielefeld an, die unter Verweis auf die politische Auseinandersetzung das Verfahren einstellte. Wollbrink nannte diese Entscheidung gestern „nicht nachvollziehbar“. Es wurde Beschwerde eingelegt. Es könne nicht sein, dass Mitarbeiter der Verwaltung ohne Beweise der Korruption bezichtigt werden dürften.