Verfahren gegen Ratsmitglied Heinz-Günther Scheffer endgültig eingestellt

Herford, 27. April 2010   Streit um städt. Vergaben hat ein Ende gefunden

BildNun ist es amtlich. Das von Bürgermeister Bruno Wollbrink (SPD) nach einer Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 13. März 2008 angestrengte, bereits vorläufig eingestellte Gerichtsverfahren gegen das Herforder Ratsmitglied Heinz-Günther Scheffer („Liste 2004 – Initiative für Herford“) ist auf Beschluss des Landgerichtes Bielefeld vom 24. April 2010 endgültig eingestellt worden.

Anlässlich einer zuvor vom damaligen Vorsitzenden Karl-Heinz Hirschfelder (SPD) losgetretenen Debatte zu den städtischen Vergaben hatte Scheffer in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 13. März 2008 bezüglich eines Gespräches zwischen dem ehemaligen Bürgermeister Thomas Gabriel (CDU) und ihm berichtet.

In dem Gespräch habe Gabriel sich zu den städtischen Vergaben „Elsbach-Gebäude“ und „Wall“ wörtlich wie folgt geäußert: „Ich gebe dem grünen Nickles das Elsbach-Gebäude. Dann habe ich dort die Grünen im Boot. Und dem roten Feld gebe ich den Wall. Dann habe ich dort die SPD im Boot.“

Während an der auch öffentlich geführten Debatte beteiligte Kommunalpolitiker bezüglich ihrer Einlassungen anschließend zurückgerudert waren, hatte Scheffer zu seinen Ausführungen in der Sitzung gestanden.

Bürgermeister Bruno Wollbrink sowie die innerhalb der Verwaltung der Stadt Herford für die Vergabe des Bauprojektes Wall zuständigen Verwaltungsmitglieder Baudezernent Dr. Peter Maria Böhm und Amtsleiter Uwe Werner hatten darauf per 12. Juni 2008 durch den von der Verwaltungsspitze mandatierten Bielefelder Strafrechtler Dr. Detlev Binder Strafanzeige gegen Scheffer wegen übler Nachrede und Beleidigung gem. § 186 StGB erstatten lassen.

Der ehemalige Bürgermeister Thomas Gabriel (CDU) hingegen trat dem Verfahren nicht bei.

Parallel dazu war einer schriftlichen Hausmitteilung des Bürgermeisters vom 07. August 2008 zu entnehmen, „aufgrund der in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 13. März 2008 geäußerten Vorwürfe eines Ratsmitglieds im Zusammenhang mit dem städtischen Vergabeverfahren“ habe sich die Stadt Herford per 28. Juli 2008 eine neue Vergabeordnung gegeben, die zum 01. August 2008 in Kraft getreten sei.

Das von Binder im Auftrag der Verwaltungsspitze angestengte Verfahren gegen Scheffer stellte die Staatsanwaltschaft Bielefeld per 23. Juni 2008 mit der Begründung ein, dass Scheffers Verhalten gemäß § 193 StGB nicht rechtswidrig gewesen sei, da Scheffers Äußerung im Rahmen einer politischen Meinungsbildung erfolgt sei.

Gegen den Einstellungsbeschluss ließ die Verwaltungsspitze durch Binder gegenüber der Staatsanwaltschaft Bielefeld intervenieren. Auf weiteres Drängen nahm die Staatsanwaltschaft im Herbst 2008 schließlich Ermittlungen auf.

Während Scheffer es weiterhin bei der Richtigkeit seiner Ausführungen beließ, lieferte die Verwaltungsspitze schließlich Ende 2008 inzwischen wiederholt angemahnte Nachweise als Beleg korrekt erfolgter Vergaben gegenüber der Staatsanwaltschaft, die bereits angekündigt hatte, das Verfahren gegen Scheffer anderenfalls erneut einzustellen.

Per 11. März 2009 – also ein Jahr später – erfolgte schließlich ein sogenannter Vorbehaltsbeschluss des Amtsgerichtes Herford, gegen den Scheffer Einspruch einlegte.

Dem mochte die Herforder Richterin in ihrer Beweisaufnahme am 30. September 2009 nicht folgen, nachdem der ehemalige Bürgermeister Thomas Gabriel in der Hauptverhandlung erklärt hatte, dass nicht er, sondern Scheffer die in Rede stehenden Äußerungen getroffen habe.

Da Scheffer das Vertrauen der Bürger in die Integrität der Verwaltung der Stadt Herford erschüttert habe, hielt sie in ihrem Urteil, welches Scheffer wiederum fristgerecht anfocht, eine niedrige Geldstrafe von 50 Tagessätzen für angemessen.

Unterdessen folgte Scheffer der Empfehlung der Staatsanwaltschaft Bielefeld, im Sinne der Einstellung des Verfahrens einen Betrag in Höhe von €  500,00  an eine karitative Einrichtung zu leisten. Bedingt auch durch den aktuellen Bezug hatte Scheffer diesbezüglich die Lebenshilfe Herford e.V. vorgeschlagen und dieser per 29. März 2010  €  500,00 für die Förderung besonderer Therapieangebote zugewendet.

Das inzwischen zuständige Landgericht Bielefeld hat das bereits vorläufig eingestellte Verfahren daraufhin endgültig eingestellt.

Scheffer: „Ich bin der Empfehlung der Staatsanwaltschaft gefolgt, nachdem ich mich im Laufe des von der Verwaltungsspitze der Stadt Herford angestrengten Verfahrens insbesondere über die zum Teil recht verzerrten sowie unzutreffenden Darstellungen in verschiedenen Berichterstattungen geärgert habe.“