Wie alt sind die ‚Altlasten‘?

Wenn in der örtlichen Presse inzwischen gar von der Altlasten-Affäre „An der Allee“ die Rede ist, so darf man gespannt sein, mit welcher Konsequenz die wechselseitigen öffentlichen Schuldzuweisungen tatsächlich erhellt werden.

Und natürlich darf man fragen, wie sich die öffentliche Diskussion gestalten würde, oder gestaltet hätte, wenn die „Koalition der Vernunft“ der beiden großen Ratsparteien nicht vorzeitig geplatzt wäre. Wie wäre es dann um die Motivation bzgl. einer rückhaltlosen Aufklärung bestellt?

  • Was ist wann geschehen?
  • Wo spielt die Angelegenheit?
  • Wie sind die Dinge wann gehandhabt worden?
  • Wem ist ein Fehlverhalten zuzuordnen?
  • Wer trägt die Verantwortung?

Wenn es sonst – dem Vernehmen nach – für Politik nicht schicklich zu sein scheint, zurück zu schauen, um z.B. aus Fehlern zu lernen, damit sie sich eben nicht permanent wiederholen, so stellt sich die Frage, weshalb wir in der „Altlasten-Affäre“ neuerlich zurück bis in die 2 1/2 Jahr zurück liegende Ratsperiode schauen.

Geschieht das, um von den handelnden Personen, den Verantwortlichen abzulenken?

Wurde von politischen Berichterstattern begründetermaßen zunächst der Verwaltungsspitze ein Mangel an Aufklärungsbereitschaft zugeordnet, so sind es nun die etablierten Ratspartein, die sich wechselseitig den „schwarzen Peter“ zuzuordnen versuchen.

Will man mit diesem Rollenspiel und den damit einher gehenden Schuldzuweisungen die Bürgerinnen und Bürger überzeugen, so wird es in der Tat darauf ankommen, die „Altlasten-Affäre“ vollständig und selbstverständlich lückenlos aufzuklären. Dann müssen Konsequenzen gezogen werden.

Und da sich die Dinge nach dem derzeitigen Informationsstand in der Verwaltungsspitze sowie bei der Führung der städt. Tochter WWS GmbH zugetragen haben, ist die Verantwortlichkeit natürlich vergleichsweise einfach zuzuordnen:

In der Verwaltung tragen die Verantwortung für das aktuelle Vorgehen zunächst einmal der seit mithin 2 1/2 Jahren amtierende Bürgermeister und dessen Vertreter. Wer bei der städt. Tochter WWS die Verantwortung trägt, ist ebenfalls eindeutig nachhaltbar und dem städt. Organigramm namentlich zu entnehmen.

Aber auch politisch ist die Verantwortlichkeit nicht etwa beliebig umverteilbar.

Wieder ist an der Spitze der amt. Bürgermeister zu nennen. Und natürlich steht der Rat als Sachwalter der Interessen der Bürgerinnen und Bürger in der Verantwortung – ganz gleich, ob er informiert worden ist oder nicht. Auch hier gilt, dass „Unwissenheit nicht etwa vor Strafe schützt“!

Verantwortlich zeichnet selbstverständlich auch der Aufsichtsrat der WWS GmbH; an der Spitze der Fraktionsvorsitzende der CDU in seiner Eigenschaft als amt. Aufsichtsratsvorsitzender.

Und natürlich wäre es – um es zu wiederholen – längst möglich gewesen, den Sachverhalt nachhaltig aufgeklärt zu haben.

„Bereits in der Ratssitzung am 08. Dezember letzten Jahres als es darum ging, dem Zahlungsfluss an die WWS zuzustimmen, habe ich den Antrag gestellt, die den Verantwortlichen bekannten Sachverhalte bis zur WWS-Aufsichtsratssitzung am 13. Dezember aufzuklären, bzw. einzuräumen“, stellt Heinz-Günther Scheffer, Ratsmitglied der unabhängigen Ratspartei „Liste 2004-Initiative für Herford, fest. „Ich war – leider – das einzige Ratsmitglied, welches am 08. Dezember 2006 gegen den Zahlungsfluss ohne vorherige Aufklärung des Sachverhaltes gestimmt hat!“

zum bisherigen Sachverhalt:

Das i.R. stehende Areal ist – das ist freilich richtig – in 2002, also in der Amtszeit Thomas Gabriels, von der SWK an die WWS GmbH veräußert worden. Der Kaufpreis betrug seinerzeit € 647.000. Und es gab in der Tat die die Stadt Herford verpflichtende Vertragsklausel, für sämtliche Mängel aus der vorherigen Nutzung zu haften.

Richtig ist auch, dass die Grundstücke der ehemaligen Friedhofsgärtnerei zuvor – bei Gründung der SWK – von der Stadt als deren Eigenkapitalanteil in die SWK eingebracht worden waren; allerdings ohne Haftungsübernahme der SWK für eventuelle Mängel.

Das kontaminierte städtische Grundstück ist also seinerzeit wieder „zurück gekommen“; nun jedoch zur Verwertung durch die städt. Tochter WWS GmbH. Alt- und Neueigentümer war das Areal daher mit all seinen Unwägbarkeiten bestens vertraut.

Dass sodann trotzdem – insbesondere bei der zu erwartenden Höhe der Sanierungskosten durch die WWS GmbH – von den namentlich Verantwortlichen auf die Beantragung von Fördermitteln zur ordnungsgemäßen Entsorgung der Altlasten ganz verzichtet worden ist und, wenn es dann so war – vom Rat einmal ganz abgesehen – weder der amt. Bürgermeister noch der Aufsichtsrat der WWS GmbH informiert worden sein sollten, so müsste dies dienstrechtliche Konsequenzen haben.

Und natürlich muss man einmal mehr die praktizierten Führungsstrukturen im Rathaus hinterfragen, wenn es dann wirklich so sein sollte, dass man Entscheidungen dieser Größenordnung am amt. Bürgermeister mal eben vorbeiziehen kann.

Waren es anlässlich der Kosten für einen verwaltungsseitig unabgestimmt angeschafften Ehrenring seinerzeit rd. € 4.000, so geht es nun bereits um einen zu verschleiern gewünschten Betrag in Höhe von € 400.000,–!

Und – aus der Sicht eines Ratsmitgliedes – geht es u.a. um die Klärung der Frage, ob die Devise im Rathaus „das muss der (der Bürgermeister) nicht erfahren“ oder „das müssen die (die Ratsmitglieder) nicht erfahren“ lautet.

Beide Varianten erfordern Konsequenzen!