Aktuelle Information des Landesverbandes Bürgerfunk NRW e.V. (LBF)
„So macht das auch die Deutsche Bundesbahn, wenn sie eine Strecke stillegen möchte: Nicht einfach sofort alle Züge streichen. Erst den Fahrplan so ausdünnen, so dass keiner mehr mitfährt. Danach ‚mangels Nachfrage‘ die Strecke unauffällig ganz plattmachen“ (Ein Bürgerfunker).
Nach dem Willen von CDU und FDP, die am 9.1.2007 einen Änderungsentwurf für das Landesmediengesetz vorgelegt haben, soll der Bürgerfunk in ganz NRW auf täglich eine Stunde ab 21 Uhr reduziert werden.
Zugleich beweist die Landesregierung Sinn für Humor: Für die neu eröffnete Fahrt auf dem Abstellgleis wird nach eigenen Worten das „Führerschein-Prinzip“ eingeführt. Das heißt, für deutlich schlechtere Sendeplätze werden gleichzeitig die Teilnahme-Anforderungen erhöht: „Bürgerfunk im lokalen Hörfunk wird von Gruppen betrieben, die (…) über eine geeignete Qualifizierung verfügen (…) Das Nähere regelt die LfM durch Satzung. Darin ist festzuschreiben, dass eine geeignete Qualifizierung die erfolgreiche Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme erfordert.“
Den Radiowerkstätten wird jegliche Planungssicherheit entzogen, indem komplett auf Projektförderung umgestellt und die Produktionshilfe der Veranstaltergemeinschaften als teils wichtiger Finanzierungsbaustein ersatzlos gestrichen wird.
Das scheint absurd. Ist es aber gar nicht. Weil es eben gar nicht um eine Qualitätssteigerung des Bürgerfunks geht. Das ist nur Polit-Sprech. Es geht einzig und allein darum, den Interessen der Lokalradiobetreiber/ Zeitungsverleger als Hauptanteilseigner zum Durchbruch zu verhelfen. Und da kann jede Schwächung des nicht-kommerziellen Programmanteils Bürgerfunk und seiner gewachsenen, teils widerständigen Strukturen nur nützlich sein.