Die Atomdebatte verändert die Parteienlandschaft

ARD, 15. April 2011   ARD-Korrespondenten über die neue Lage in Deutschland
von Bettina Freitag,
Christoph Käppeler, Nicholas Buschschlüter, Silke Engel und Jens Schlüter

 

Ein Super-Gau verändert die Parteienlandschaft


Erst Union und SPD, dann FDP, Linkspartei und Grüne – so war die politische Landschaft nach der Bundestagswahl. Spätestens seit Fukushima ist alles anders: Die Grünen nähern sich dem Status einer Volkspartei, die FDP den vier Prozent – und alle Parteien suchen ihre neue Rolle. Korrespondenten aus dem ARD-Haupstadtstudio analysieren die Lage der fünf großen Parteien.

Dichtheitsprobe gem. § 61a LWG – Darüber sprechen wir erst noch mal . . .

Herford, 12. April 2011  HG Scheffer: „Ich habe selten soviel Blödsinn gehört!“

Scheffer, der die FREIEN WÄHLER Herfords im Rat der Stadt vertritt, hat kein Verständnis für die Handhabung des § 61a des Landeswassergesetzes (LWG) NRW http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm sowie dessen gesetzgeberseitig gedachte Umsetzung http://www.dichtheitspruefung.tv/.

„Aufwand und Nutzen stehen hier in keinem Verhältnis zueinander. Generell sind die Berechnungsgrundlagen nicht einmal annähernd nachvollziehbar,“ so Scheffer.

„Das betrifft sowohl die Einschätzung der Menge der angeblich aus Undichtigkeiten herrührenden Wässer als auch die Einschätzung der Höhe eventueller Sanierungskosten für den Einzelhaushalt.

Wenn der Gesetzgeber Verstöße mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 EUR sanktioniert, und dabei davon ausgeht, dass sich die Höhe nach dem Dreifachen der fiktiv angefallenen Sanierungskosten zu bemessen habe, so schätzt selbst der Gesetzgeber die Kosten nicht mit rd. 5.000 EUR, sondern  im Einzelfall mit bis zu 15.000 EUR ein.

Die aus vermeintlichen Undichtheiten herrührende Wassermenge dadurch zu ermitteln, dass man von dem am Klärwerk Herford eintreffenden Abwasser das von den Stadtwerken Herford GmbH gelieferte Frischwasser sowie den „Durchschnittsregenwasseranfall“ abzieht, stellt keine auch nur annähernd verlässliche Grundlage dar.

Wir berücksichtigen heutzutage bezüglich der Klärung unserer Abwässer richtigerweise z.B. auch die mit dem Urin ausgeschiedenen Rückstände von Medikamenten.

Dann müssen wir auch – ungeachtet der Summe der wasserführenden Dränagen sowie vorhandener „schwarzer“ Brunnen etc. – die Mengen der alltäglich in Herforder Verbrauchermärkten zahlreich zugekauften Gebinde von Tafelwasser in 1- bzw. 1 1/2 Liter-Flaschen sowie die Getränke generell berücksichtigen.

Denn schließlich trinken auch die Bürgerinnen und Bürger Herfords nicht etwa ausschließlich „Leitungswasser“ der Stadtwerke Herford GmbH.

Kein Wunder also, dass erst drei von 16 Bundesländern den Ehrgeiz entwickelt haben, die gesetzlich geschaffenen Bedingungen umzusetzen zu versuchen.“

Scheffer: „Auf der bisherigen Grundlage ist die Umsetzung den Bügerinnen und Bürgern Herfords nicht zuzumuten!

Lt. Presseberichterstattung sehen das inzwischen offenbar auch die beiden heimischen SPD-Landtagsabgeordneten Angela Lück MdL und Christian Dahm MdL nicht anders?“ http://www.liste2004.de/press/landtagsabgeordnete-wollen-dichtheitspruefung-aendern

Riester-Rente – Bund holt Zulagen ohne Vorwarnung zurück

BR online, 11. April 2011   Bund holt Zulagen ohne Vorwarnung zurück!

Der Bund hat nach Informationen des BR-Wirtschaftsmagazins „Geld & Leben“ von mehr als 1,5 Millionen Vorsorgesparern zu Unrecht gezahlte staatliche Zuschüsse zur Riester-Rente zurückgefordert. Wie das Magazin weiter aufdeckte, handelt es sich dabei bisher um insgesamt eine halbe Milliarde Euro.

Walter Riester, Karton mit Bundesadler-Aufdruck ist mit Geld gefüllt | picture-alliance/dpa

Bei den Rückforderungen handelt sich nach Informationen von „Geld & Leben“ um Fälle, in denen die Voraussetzungen für die staatliche Förderung nicht oder nicht mehr erfüllt waren. Entdeckt wurden die Fälle bei einer Überprüfung der Zulagen-Berechtigung der Sparer. Durch die vollständige Vernetzung der Zulagenstelle mit den Meldebehörden, der Rentenversicherung, den Familienkassen und dem Finanzamt konnte die Zulagenstelle auf die dazu notwendigen Informationen zugreifen, wie „Geld & Leben“ berichtet.

Ein Fall aus Hunderttausenden

Dem BR-Bericht zufolge wurden einer Hausfrau und Mutter Anfang 2011 rückwirkend ab 2006 Zulagen entzogen. Der Grund: Sie hatte in ihren Riester-Vertrag ausschließlich Zulagen und keinen zusätzlichen Eigenbeitrag eingezahlt. Das entsprach in ihrem Fall nur bis zur Geburt ihres dritten Kindes den Konditionen. Ab 2006 hätte sie für drei Jahre noch 60 Euro pro Jahr in den Vertrag selbst einzahlen müssen. Darüber hatte sie nach eigenen Angaben niemand informiert. Die nachträgliche Entrichtung des Eigenbeitrags sei nicht möglich gewesen.

Zugriff aufs Konto ohne Vorwarnung

Erweist sich bei der Überprüfung ein Riester-Sparer als „unberechtigt“, greift die Zulagenstelle laut „Geld und Leben“ ohne Vorwarnung auf das jeweilige Riester-Konto zu. Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums bestätigte der Nachrichtenagentur dpa, dass es nach der Überprüfung der Zulagen-Berechtigung im Jahr 2010 zu Rückforderungen gekommen sei. Die genannten Zahlen könne sie aber „nicht nachvollziehen“.

Kritik an Vorgehensweise

Verbraucherschützer kritisierten, die Sparer würden mit den komplizierten Vorschriften zur Riester-Rente alleine gelassen.
Auch die Rentenversicherung bedauerte die Praxis. Ziel müsse sein, die Leute im System der staatlich geförderten Altersvorsorge zu halten und sie nicht „durch ruppiges Vorgehen“ zu frustrieren, hieß es. Zumal bei den Betroffenen keine Betrugsabsicht zu vermuten sei, wohl aber Unkenntnis oder Fahrlässigkeit.

Umzug nicht gemeldet – Förderung weg

Die Gründe für Zulagenrückforderungen sind laut BR häufig selbst für Anbieter schwer zu durchschauen. So reiche es, wenn ein Umzug oder die Geburt eines Kindes nicht gemeldet wird. Riestersparer, die umziehen und dadurch in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Familienkasse wechseln, müssen dies melden. Oft wissen die Betroffenen aber gar nicht, dass sie von einer anderen Familienkasse betreut werden und eine neue Kindergeldnummer erhalten haben. Die vernetzte Abfrage der Riesterprüfer nimmt darauf jedoch keine Rücksicht, sondern bucht Zuschüsse zurück.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Riestersparer sollten die aktuelle Prüfungspraxis zum Anlass nehmen, ihre Daten genau zu kontrollieren. Denn unter Umständen sind Rückforderungen der Zulagenstelle nachträglich korrigierbar. Dann  können Riestersparer innerhalb eines Jahres mit einem sogenannten Festsetzungsantrag über den Anbieter die Zulagen wieder einfordern. Voraussetzung ist, dass die Sparer die Rückforderung bei der obligatorischen Jahresabrechnung wahrnehmen.    

Das sagt der Leiter der Zulagenstelle

Ulrich Stolz, Leiter der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen in Brandenburg, zu einer möglichen Gesetzesänderung, die eine direkte Kommunikation der Zulagenstelle zu den Riestersparern ermöglichen könnte:

„Ich glaube, das wäre eine grundlegende Umstellung des Verfahrens. Wir sind hier eine sehr schlanke Verwaltung mit ungefähr 850 Mitarbeitern, und diese betreuen 13 Millionen Konten. Wenn es hier zu einer Umstellung käme, die einer individuellen Betreuung im Vorfeld entspräche, müssten wir deutlich Personal aufstocken.“

Freie Wähler Herfords zur Teilnahme an Landtags- und Bundestagswahlen

Herford, 11. April 2011  Ratsmitglied Heinz-Günther Scheffer: „Wir müssen noch viel Überzeugungsarbeit leisten!“

Darum geht es den FREIEN WÄHLERN Herfords auch heute beim  im 14-tägigen Rhythmus stattfindenden „Kommunalpolitischen Stammtisch“ um 19:30 Uhr im „urigen Kartoffelhaus“ (ehem. Ratskeller Herford).

Neben anderen Themen berichtet Scheffer als Landesdelegierter NRW vom Landesdelegiertenkongress am 02. April 2011 in Düsseldorf.

Daran hatten auch der Bundesvorsitzende der FREIEN WÄHLER Hubert Aiwanger MdL sowie die Bundesgeschäftführerin Cordula Breitenfellner teilgenommen.

Auf die leidenschaftlichen Ausführungen Aiwangers zur Gründung der Landesvereinigung der FREIEN WÄHLER NRW mit Parteistatus folgte in Düsseldorf eine zum Teil lebhafte und durchaus kontrovers geführte Debatte der nordrhein-westfälischen Landesdelegierten.

Nicht anders gestaltete sich auch der Landesdelegiertentag der FREIEN WÄHLER Bayerns am Wochenende in Günzburg zur von Aiwanger tags zuvor gegenüber den Medien ins Gespräch gebrachten Teilnahme der FREIEN WÄHLER Deutschlands an der Bundestagswahl 2013.  Nach einer auch dort lebhaft geführten Debatte soll es dazu nun zunächst eine Mitgliederbefragung geben. Im Herbst 2011 steht die Entscheidung sodann erneut auf der Agenda.

Siehe dazu auch http://www.br-online.de/aktuell/freie-waehler-landesdelegiertenversammlung-guenzburg-ID1302249774734.xml

Der heutige – wie immer –  öffentliche „Kommunalpolitische Stammtisch“ der FREIEN WÄHLER Herfords bietet aber auch Gelegenheit,  mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern über die aktuelle Tagespolitik zu sprechen.

Scheffer: „Ein mir zunehmend wichtiges Thema ist unter anderem auch die  fortschreitende „Altersarmut! So stellt sich mir die Frage, ob man nicht gar von deren „staatlicher Förderung“ sprechen darf und muss?“

Heinz-Günther Scheffer
Mitglied der Bundesvereinigung
FREIE WÄHLER Deutschland

Landtagsabgeordnete wollen Dichtheitsprüfung ändern

Düsseldorf/Kreis Herford, 07. April 2011  Verhältnismäßigkeit sehen
Neue Westfälische

Die SPD-Landtagsabgeordneten Christian Dahm und Angela Lück sprechen sich in einer gemeinsamen Erklärung für Korrekturen bei der so genannten „Dichtheitsprüfung“ von Abwasserleitungen aus. Das Thema hat in den vergangenen Wochen für erhebliche Unruhe in zahlreichen Kommunen im Kreis Herford gesorgt und die Politiker über alle Parteigrenzen hinweg beschäftigt.

„Die SPD-Fraktion hat diese Woche beschlossen, dass der Umweltausschuss erneut Experten zum Thema Dichtheitsprüfung anhören soll“, so Christian Dahm. Ziel sei eine bürger- und kommunalfreundlichere Ausgestaltung des Gesetzes. Zu diesem Zweck habe die SPD-geführte Landesregierung bereits im Jahr 2010 in einem ersten Schritt den Kommunen eingeräumt, die Fristen für die Dichtheitsprüfung in besonderen Fällen von 2015 bis zum Jahr 2023 zu strecken. Lediglich für Wasserschutzgebiete gelte die alte Frist weiter.

Dennoch seien weitere Schritte notwendig, erklärte Christian Dahm. Vor allem sei es wichtig, „die Verhältnismäßigkeit im Einzelfall zu prüfen“. Angela Lück weist in diesem Zusammenhang auf mögliche soziale Härten hin, die es zu vermeiden gelte. Dies sei im vorliegenden Gesetz nicht ausreichend geregelt.

Laut Angela Lück sollen die notwendigen Korrekturen und Präzisierungen in Ruhe erörtert und anschließend in das Gesetz eingearbeitet werden. „Wir plädieren für nachhaltige und bürgerfreundliche Lösungen, welche von den Kommunen vor Ort zu gestalten sind.“