Beantwortung der Ratsanfragen der Freien Wähler Herfords zum „ehem. Kaufhof-Areal“

Herford, 16. Dez. 2010 Offizielle Ratsanfrage der Freien Wähler Herfords zum Sachstand bzgl. der Entwicklung des ehem. „Kaufhof-Areals“

Mitte Mai 2010 habe die Verwaltungsspitze Vertreterinnen und Vertretern des Rates – inmitten der laufenden Gespräche mit pot. Projektentwicklern – eröffnet, dass man sich bzgl. der künftigen Nutzung des ehem. „Kaufhof-Areals“ verwaltungsseitig für eine „Herforder Lösung“ – in Kooperation mit der Firma Gundlach Gewerbeimmobilien, Hannover und dem Herforder Architekturbüro Schlattmeier – entschieden habe.

So leiteten die Freien Wähler Herfords Ihre Ratsanfrage zum ehem. „Kaufhof-Areal“ ein. Und weiter: Der Rat der Stadt Herford habe das verwaltungsseitige Vorgehen in Verbindung mit der Sitzung des Rates am 18. Juni 2010 zunächst einmal mehrheitlich mitgetragen.http://www.liste2004.de/press/herforder-loesung-fuer-das-ehemalige-kauhof-areal

In der Folgesitzung des Rates am 01. Okt. 2010 habe sodann durch die Projektentwickler der zwischenzeitlich, bzw. bis dahin konkret erreichte Sachstand aufgezeigt werden sollen.

Nachdem dies in der Sitzung des Rates am 01. Okt. 2010 lediglich ansatzweise geschehen sei, und der Rat trotzdem mehrheitlich „Planungssicherheit“ erteilt habe, stellte Ratsmitglied Heinz-Günther Scheffer folgende Fragen, die – im Auftrag des Bürgermeisters – am 10. Dez. 2010 in öffentlicher Sitzung des Rates von Dieter Wulfmeyer beantwortet wurden:

Scheffer: Aus welchem Grund wurde – nachdem bereits auch bei diesem für die künftige Innenstadtentwicklung bedeutsamen Projekt die allerorts üblicherweise genutzte Chance des Wettbewerbs nicht genutzt wurde – bisher auch auf den Konsens unter Beteiligung der „Öffentlichkeit als Gütesiegel“ verzichtet?

Wulfmeyer: Aufgrund der öffentlichen Berichterstattung nach dem Rückzug der ITG hatten sich über 20 interessierte Projektentwickler gemeldet, aus denen letztlich eine Auswahl zu treffen war. Aufgrund dieser ohnehin schon vorhandenen Vielfalt wurde auf die Durchführung eines mit zusätzlichen Kosten verbundenen Wettbewerbs verzichtet. Ein öffentliches Beteiligungsverfahren erfolgte nicht, da die Investoren um Vertraulichkeit gebeten hatten.

Scheffer: Welcher Sachstand ergibt sich per heute konkret für die technische Durchführung des Bauvorhabens?

Wulfmeyer: Nach der bisher vorgelegten Konzeption bestehen keine Zweifel an der technischen Durchführbarkeit des Projektes. Einzelheiten zum Bauvorhaben sind im Baugenehmigungsverfahren zu klären.

Scheffer: Welcher Sachstand ergibt sich per heute konkret für die Umsetzung des derzeit erwogenen Konzeptes insgesamt?

Wulfmeyer: Die bisherige entwicklung wird aus Sciht der Verwaltung als sehr positiv bewertet.Von einer Realisierung des Projektes wird daher ausgegangen.

Scheffer: Ist es zutreffend, dass dem Projekt bereits der Name „Hanse Passage/n“ o.ä. zugeordnet worden ist?

Wulfmeyer: In Präsentationen des Investors ist der Name „Hanse-Charree“ gewählt worden. Ob es sich hierbei um die endgültige Bezeichnung des Projektes handelt, entzieht sich unserer Kenntnis. Aus Sicht der Verwaltung wäre es auch denkbar, den Namen im Rahmen eines Wettbewerbs durch die Bürgerinnen und Bürger Herfords ermitteln zu lassen. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass es letztlich der Eigentümer entscheiden kann, wie er sein Objekt nennt.

Scheffer: Ist – sofern das zutreffend ist – davon auszugehen, dass auch hier seitens der Verwaltung ein kausaler Zusammenhang zu den im Jahr 2013 in Herford stattfindenden „internationalen Hansetagen“ gesehen wird?

Wulfmeyer: Nein.