Üble Nachrede: Gericht verurteilt Ratsmitglied

Heinz->Günther SchefferAls Einzelkämpfer, ohne Rechtsanwalt, war Heinz-Günther Scheffer vor Gericht erschienen. Er kündigte nach dem Urteil Berufung an.

Von Bernd Bexte

Herford (HK) 01. Okt. 2009 Wegen übler Nachrede hat das Amtsgericht Ratsherr Heinz-Günther Scheffer (Liste 2004) zu einer Geldstrafe von 2500 Euro (50 Tagessätze) verurteilt. Wie berichtet, hatte Scheffer behauptet, Ex-CDU-Bürgermeister Gabriel habe ihm gesagt, dass er Aufträge nach Parteizugehörigkeit der Architekten vergeben habe.

Diese Unterstellung konnte er am Mittwoch vor Gericht jedoch nicht beweisen. Seine Aussage widersprach der von Gabriel, der als einziger Zeuge gehört wurde. Der Fall ist mit dem Urteil aber nicht abgeschlossen. »Ich gehe in Berufung«, kündigte Scheffer noch im Gerichtssaal an.

Auf diesen Kurzauftritt an seiner alten Wirkungsstätte Herford hätte Thomas Gabriel sicherlich gerne verzichtet. Dennoch stand der 57-Jährige, der als Pensionär im münsterländischen Ostbevern lebt, vor Beginn der Verhandlung entspannt auf dem Gerichtsflur neben Scheffer sowie Baudezernent Peter Böhm und weiteren Vertretern der Bauverwaltung. Sie waren ebenfalls als Zeugen geladen, wurden aber nicht angehört. Denn im Gerichtssaal handelte Richterin Alea Blöbaum die Angelegenheit zügig ab: »Es geht hier nicht darum, zu klären, ob die Vergabepraxis der Stadt in Ordnung war oder nicht.«

Entscheidend sei nur, ob Gabriel gegenüber Scheffer – wie von dem behauptet – Folgendes erklärt habe: »Ich gebe dem grünen Reinhold Nickles das Elsbach-haus. Dann habe ich die Grünen im Boot. Und dem roten Christoph Feld gebe ich den Wall. Dann habe ich die SPD im Boot.«

Dies habe ihm Gabriel gesagt, hatte Scheffer am 13. März 2008 im öffentlichen Teil einer Bauausschuss-Sitzung verkündet, mit dem Zusatz. es sei ja allgemein bekannt, wie in der Stadt Aufträge vergeben würden. Wegen dieser Äußerungen hatte die Stadt Scheffer, Geschäftsführer eines Büros für Bauplanung, verklagt.

Der 56-Jährige, der ohne Rechtsbeistand erschienen war, gab an, sich genau erinnern zu können. »Nach einer Ausschuss-Sitzung sind die Mitglieder vom Rathaus zum MARTa gegangen. Da habe ich den Bürgermeister auf die Vergabe beider Aufträge angesprochen. Er kündigte eine Überraschung an, mit der alle leben könnten.« Wenige Tage später habe Gabriel ihn spätabends angerufen und ebenjene umstrittene Aussage mit Nennung beider Architekten gemacht.

Gabriels Version ist eine völlig andere: »Um die Jahreswende 2003/04 hat mich Herr Scheffer nach einer Sitzung im Rathaus angesprochen. Es sagte, es wäre clever gewesen, beim Bau des Elsbachhauses den grünen Architekten Nickles und beim Wall den roten Architekten Feld ins Boot zu holen.« Gabriel habe darauf nicht reagiert, die Anspielung aber wohl verstanden. »Ratsmitglieder vermuten hinter Auftragsvergaben häufig politische Motive.«

Bezüglich der Unterstellung habe er in der CDU im kleinen Kreis Rücksprache gehalten. »Wir haben entschieden, darauf nicht zu reagieren.« Das habe sich nicht gelohnt. »Dann hättest Du diesen Vorwurf aber nicht im Raum stehen lassen dürfen«, wandte sich Scheffer im Gerichtssaal an seinen Duz-Bekannten. »Für mich war der Vorwurf heiße Luft«, entgegnete Gabriel. Die SPD sei eh gegen den Wall-Ausbau gewesen. Das von Scheffer angeführte Telefonat habe nie stattgefunden. »Ich habe diese Äußerungen nie gemacht.«

In ihrem Plädoyer betonte Amtsanwältin Katharina Starke, dass es Scheffer nicht um die Aufdeckung von Missständen gegangen sei. Stattdessen habe er versucht, sich auf provokante Art zu profilieren. Der geforderten Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro schloss sich Richterin Blöbaum in ihrem Urteil an. Zwar sei auch Scheffers Darstellung nicht völlig von der Hand zu weisen. Diese könne er jedoch nicht zweifelsfrei beweisen. »Im Übrigen ist das eine Frage des politischen Umgangs miteinander und eigentlich keine Sache für ein Gericht.«

Da Scheffer im Vorfeld eine Einstellung und dann auch eine Verwarnung nicht akzeptiert habe, folge jetzt das Urteil. Nach HK-Informationen hatte die Staatsanwaltschaft Scheffer zunächst das Angebot gemacht, das Verfahren gegen Zahlung von 500 Euro sowie einer schriftliche Entschuldigung einzustellen. Mit der Verwarnung war eine Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro mit Strafvorbehalt, also quasi auf Bewährung, verbunden.