Ratsherr Scheffer scheitert mit Widerspruch

Aus Bewährungsstrafe wurde Geldstrafe: 50 Tagessätze á 50 Euro wegen übler Nachrede

VON HARTMUT BRANDTMANN

Gespannt - gelassen | FOTO: KIEL-STEINKAMP

Herford, 01. Okt. 2009  Es bleibt dabei. Ratsherr Heinz Günter Scheffer (Liste 2004) muss 50 Tagessätze á 50 Euro zahlen wegen „übler Nachrede“. Richterin Alea Blöbaum bestätigte gestern nach einstündiger Verhandlung vor dem Amtsgericht die vorherige Entscheidung, in dem die Geldstrafe noch auf Bewährung ausgesprochen wurde.

Die Behauptung Scheffers sei „nicht erwiesenermaßen wahr“, sagt die Richterin. Der Ratsherr behauptet, der damalige Bürgermeister Thomas Gabriel hätte ihn eines späten Abends um die Jahreswende 2003/2004 am Telefon erzählt, die Stadt habe den Auftrag für den Bau des Elsbach-Hauses an „den grünen“ Reinhold Nickles vergeben, damit „der grüne Even“ (Stadtrat), ins Boot geholt werden könne. Den Auftrag für die Wall-Gestaltung habe „der rote“ Christoph Feld bekommen, um die SPD für das Projekt zu gewinnen.

Gabriel, der als Zeuge geladen war, erzählte die Geschichte anders herum. Es sei Scheffer gewesen, der im Anschluss an eine Bauausschuss-Sitzung ihm gegenüber diese Vergabe-Praxis als clever bezeichnet hätte. Er habe darauf nicht reagiert, erklärte Gabriel und bezeichnete Scheffers Vorstoß als „heiße Luft“, zumal der Wallausbau längst ein kontroverses Wahlkampfthema gewesen sei. Überdies habe er nicht erkennen können, worauf Scheffer habe hin- aus wollen. Auch die CDU-Fraktionsspitze, die Gabriel informiert hatte, habe sofort beschlossen, nicht auf die Vorwürfe zu reagieren.

Die Staatsanwältin K. Starke warf dem Ratsherrn vor, „in provokanter Art eine persönliche und parteipolitische Profilierung“ versucht zu haben.

Schlimmer sei, dass Scheffer als Ratsherr die Treuepflicht gegenüber der Stadt verletzt hätte. Seine Anschuldigungen hätten „korruptionsnahe Züge“ und seien „geeignet“, auch den Baudezernenten Dr. Peter Maria Böhm und Uwe Werner (Abteilungsleiter Tiefbau) „verächtlich zu machen“. Beide waren als Zeuge geladen, mussten aber nicht vernommen werden.

Vor dem Urteilspruch hatte Heinz Günter Scheffer, der ohne Anwalt aber mit einen dicken Aktenordner schienen war, das letzte Wort.

„Ich kann den Ausführungen der Staatsanwältin nicht folgen“, sagt er und beantragte die Höhe der Tagessätze und deren Anzahl herabzusetzen. Abschließend meinte der Kommunalpolitiker, durch solch einen Prozessverlauf entstehe Politikverdrossenheit.

Die Richterin richtete diesen Vorwurf gegen Scheffer: „Durch Ihre Behauptungen entsteht Politikverdrossenheit. Wir verhandeln keine Strafsache aber doch auch die Frage des politischen Umgangs.“

Gegen die Geldstrafe, 2.500 Euro, will Heinz Günther Scheffer in Berufung gehen. Dafür hat er eine Woche Zeit.