Attendorn / Herford, 06. Febr. 2010 Wochenendseminar in Attendorn für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker der Freien Wähler
In Kooperation mit dem Landesverband der Freien und Unabhängigen Wählergemeinschaften und dem Gerhard-Hesse-Bildungswerk fand vom 04. bis 06. Febr. 2011 ein Wochenendseminar zum Thema „Bürgerbegehren – beraten – begleiten – beschließen“ in der Akademie Biggesee in Attendorn http://www.akademie-biggesee.de/ statt.
Durch die beiden Referenten Robert Hotstegs und Alexander Slonka von der Initiative „Mehr Demokratie“ http://nrw.mehr-demokratie.de/ erfuhren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer äußerst kompetente Information in Sachen „direkte Demokratie vor Ort“ und die Verfahren zum Umgang mit Bürgerbegehren sowie der Durchführung eines Bürgerentscheids.
Seit 1994 können sich Wählerinnen und Wähler in NRW mit Bürgerbegehren und einem anschließendem Bürgerentscheid in die Kommunalpolitik einbringen.
Das Seminar sollte u.a. Einblick in die Rechtsprechung dieser Angelegenheit bringen.
Praktische Beispiele und Probleme sowie Fragen zur Geschichte der direkten Demokratie in NRW und zur Initiierung von Bürgerbegehren waren Themen des 3-tägigen Wochenendseminars, anlässlich dessen das aktive Mitwirken und Eingreifen der Teilnehmer gefordert war. Siehe dazu auch Bürgerbegehren – beraten, begleiten, beschließen . . .
Umfangreiche Broschüren, Ratschläge für Bürgerinitiativen und ausführliches Quellenmaterial sind ausreichende Hilfestellungen, die wegweisend angeboten und zur Verfügung gestellt wurden.
Das Seminar fand unter allen Teilnehmern großen Anklang und empfahl sich mit einem überaus positiven Résumée.
„Schade, dass in Herford ausgerechnet die „Safety Cones“ Dennis Oppenheims des Kunstprojektes „Fünf Tore / fünf Orte“ zum Gegenstand eines lt. Verwaltung rd. 60.000,00 EURO teuren Bürgerbegehrens mit anschließendem Bürgerentscheid gemacht worden sind“, sagt Heinz-Günther Scheffer, der für die Freien Wähler Herfords an dem Seminar in Attendorn teilnahm. „Es gibt in Herford schließlich genügend „Sünden“, die ein Bürgerbegehren gerechtfertigt hätten, bzw. rechtfertigen.“