Erneuerung der Fußgängerbrücke über die „Lipp’sche Bahn“

1231699138_friedhofsbruecke.jpgHerford, Dez. 2008 / Jan. 2009  Offizielle Ratsanfragen der „Liste 2004“ zur Sitzung des Rates am 12. Dezember 2008

Gleich eine ganz Fülle offizieller Ratsanfragen – vier davon der Freien Wähler der „Liste 2004“ – lagen in der Ratssitzung am 12. Dezember 2008 zur Beantwortung durch den Bürgermeister, bzw. die Stadtverwaltung vor. Traditionell bildet die Fragestunde in einer jeden Ratssitzung den Tagesordnungspunkt A.2. Zur letzten Ratssitzung wurde jedoch durch den FDP-Fraktionsvorsitzenden der Antrag gestellt, die Tagesordnung gänzlich umzustellen.

Der ursprüngliche TOP A.2 „Fragestunde“ rutschte somit an die 9. Stelle der Tagesordnung. Als der TOP endlich erreicht wurde, wurde auf die öffentliche Beantwortung der vorliegenden Fragen dann plötzlich gänzlich verzichtet. Schließlich habe ja jedes Ratsmitglied die Antworten als Tischvorlage erhalten, lautete die Begründung.

Die Bürgerinnen und Bürger, die gekommen waren, um die Antworten des Bürgermeisters und/oder der Stadtverwaltung sowie evtle. Nachfragen der Fragesteller zu hören, hat dieses weitere bürgerfremde Vorgehen natürlich verdrossen.

Es sei daher an dieser Stelle auf die Fragen der „Liste 2004“ abgehoben. Für Rückfragen dazu stehen wir – wie gehabt – gern jederzeit zur Verfügung.

zu „Erneuerung der Fußgängerbrücke über die Lipp’sche Bahn:

Unter Hinweis auf die Vorgeschichte (wir berichteten) hatte die „Liste 2004“ u.a. angefragt, ob der Auftragsvergabe durch die Stadtverwaltung Herford ein Architektenwettbewerb voran gegangen sei, und ob man sich zumindest vor der Auftragsvergabe verschiedene Varianten einer Brückenkonstruktion für den zu erreichen gewünschten Zweck habe vorstellen und anbieten lassen.

Ferner wurde angefragt, welches Kriterium den Ausschlag zur Vergabe an das Engeraner Büro Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH gegeben habe.

Eine weitere Frage zielte ab auf die gesetzlichen Bestimmungen und/oder Vorschriften sowie die Materialwahl (Stahlbetonkonstruktion). Schließlich ging es auch noch um die inzwischen bereits angefallenen und weiter anfallenden evtln. Mehrkosten für die Brücke sowie das derzeitige Provisorium etc.

Seitens der Bauverwaltung heißt es darauf, dass ein Wettbewerb nicht stattgefunden habe. Es habe aber Ausarbeitungen in Vorentwurfsqualität – sämtlichst mit Rampenanlagen – gegeben. Ansonsten habe es in der Vorentwurfsphase durchaus alternative Konstruktionsvarianten gegeben.

Die Auftragserteilung heißt es in der Antwort der Bauverwaltung wörtlich: „Die Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH hatte im Vorfeld den Auftrag für die Ingenieurarbeiten zum Abbruch der baufälligen Stahlbetonbrücke.“

Weiter heißt es, das Büro habe parallel zum Abbruch – in Verbindung mit dem Förderantrag nach GVFG – die Behelfsbrücke geplant, einen Vorentwurf für ein neues Brückenbauwerk erstellt und diesen bei der Bezirksregierung eingereicht.

Die Gesamtkosten gibt die Bauverwaltung aktuell mit € 875.000,00 an. Hinzu, so heißt es, kommen ca. € 22.500,00 gegenüber der jüdischen Kultusgemeinde für die Herstellung einer neuen Einfriedigung und einer Ersatzbepflanzung.

Bzgl. der Behelfsbrücke spricht man inzwischen von € 53.200,00. Für die weitere Vorhaltung der Behelfsbrücke kalkuliert man derzeit noch einmal € 39.000,00.

Die Abweichungen bzgl. der Kosten begründet die Bauverwaltung mit der Differenz zwischen Ausschreibungsergebnissen und Kostenkalkulation.

„Wie einfach“, ließ sich ein Bürger kürzlich anlässlich einer Ortsbesichtigung auf Einladung des Vorsitzenden des Bau- und Umweltausschusses vernehmen.

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