Herford, Dez. 2008 / Jan. 2009 Offizielle Ratsanfragen der „Liste 2004“ zur Sitzung des Rates am 12. Dezember 2008
Gleich eine ganz Fülle offizieller Ratsanfragen – vier davon der Freien Wähler der „Liste 2004“ – lagen in der Ratssitzung am 12. Dezember 2008 zur Beantwortung durch den Bürgermeister, bzw. die Stadtverwaltung vor. Traditionell bildet die Fragestunde in einer jeden Ratssitzung den Tagesordnungspunkt A.2. Zur letzten Ratssitzung wurde jedoch durch den FDP-Fraktionsvorsitzenden der Antrag gestellt, die Tagesordnung gänzlich umzustellen.
Der ursprüngliche TOP A.2 „Fragestunde“ rutschte somit an die 9. Stelle der Tagesordnung. Als der TOP endlich erreicht wurde, wurde auf die öffentliche Beantwortung der vorliegenden Fragen dann plötzlich gänzlich verzichtet. Schließlich habe ja jedes Ratsmitglied die Antworten als Tischvorlage erhalten, lautete die Begründung.
Die Bürgerinnen und Bürger, die gekommen waren, um die Antworten des Bürgermeisters und/oder der Stadtverwaltung sowie evtle. Nachfragen der Fragesteller zu hören, hat dieses weitere bürgerfremde Vorgehen natürlich verdrossen.
Es sei daher an dieser Stelle auf die Fragen der „Liste 2004“ abgehoben. Für Rückfragen dazu stehen wir – wie gehabt – gern jederzeit zur Verfügung.
zu Schadensangelegenheit im Haus unter den Linden („HudL“) :
Unter Hinweis auf die Vorgeschichte (wir berichteten) hatten die Freien Wähler der „Liste 2004 – Initiative für Herford“ u.a. angefragt, welche Sachverhalte wann streitgegenständlich gemacht worden u. rechtshängig seien.
Weiter wurde angefragt, ob auch der örtlichen Bauleitung inzwischen ebenfalls der Streit erklärt worden sei, nachdem gutachterlich gravierende Baumängel bereits aus der Bauphase festgestellt worden seien.
Die weiteren Fragen beziehen sich auf die Schadensabwicklung sowie die Schadenshöhe und den Verbleib von Kosten bei der Stadt Herford; z.B. aus der Anmietung von Ersatzflächen, Betriebsunterbrechung/en etc.
Die Abteilung 1.3 der Stadtverwaltung bestätigt darauf, dass ein Streit mit der Trockenbaufirma bereits aus der Bauphase 2002 herrühre. Sodann verweist man auf die Feststellungen des Gutachters, der immerhin festgestellt habe, dass der örtliche Brandschutz sowie die statische Tragfähigkeit der Decken nicht gewährleistet gewesen seien. Das umfassende Gutachten liege der Stadt allerdings noch nicht einmal vor.
Im Januar könne das „HudL“ voraussichtlich wieder komplett genutzt werden.
Die Fragen bzgl. der Haftung sowie der Konsequenzen daraus beantwortet die Stadtverwaltung unter Bezugnahme auf ein – wie sie schreibt – von dort beauftragtes Anwaltsbüro.
Demnach sei es rechtlich nicht möglich, dem Architekten, der evtl. einen Bauleitungsfehler begangen habe, den Streit zu verkünden. In diesem Fall sei die Streitverkündung gar unzulässig.
Nach dem derzeitigen Stand betrage die Schadenshöhe rd. € 50.000,00 zzgl. MwSt. Man gehe davon aus, dass man in dem laufenden Rechtsstreit obsiege.
Die Ausführungen der Stadtverwaltung wollen wir an dieser Stelle nicht vorab bewerten. Allerdings sind wir sicher, dass hier ein anderes Vorgehen der strategisch klügere Weg gewesen sein könnte. Was die verfahrensrechtlichen Einlassungen betrifft, so vermögen wir diesen so nicht beizutreten.