Hauptwohnsitze in zwei Städten, um in Herford Politik(?) machen zu können . . .

1229517219_kreisblattpauli.jpgHerford, 22. Jan. 2008    Verwaltung und Wahlleiter verteidigen eine „Krücke“ – weshalb?

Wer ihn noch nicht kannte, der kennt ihn spätestens seit dem Besuch der Fürther „Rebellin“ Dr. Gabriele Pauli MdL in Herford bei den Freien Wählern der „Liste 2004 – Initiative für Herford“: Die Rede ist von Daniel Brumberg.

Die Mitgliederversammlung der „Liste“ hat den engagierten jungen Mann im Juni 2008 einstimmig zum stv. Vorsitzenden gewählt.

„Der wohnt ja nicht wirklich in Herford“? Diese und ähnliche Fragen muss Ratsmitglied Heinz-Günther Scheffer, einer der Gründer der „Liste“ gelegentlich beantworten. „Stimmt“, sagt Scheffer. „Daniel Brumberg, dessen aus Herford stammende Frau Viola und Sohn Noah wohnen – unweit der Stadtgrenze Herfords – nahe Rührupsmühle („Vom Korn zum Brot“) auf dem „Wittel“, auf Löhner Terrain.“

Die Brumbergs gehören zu den zahlreichen jungen Familien, die es bevorzugen, mit ihren Kindern im Grünen zu wohnen, wo sie  ebenso naturnah wie naturverbunden aufwachsen können und die Kühe noch nicht lila angestrichen sind.

Ein solches Idyll vorzufinden, wird in Herford zunehmend schwieriger, solange Fraktionssprecher Herbert Even (Bündnis 90/Die Grünen) – als gestrenger „Hüter“ der Herforder Bauleitplanung und damit Verfechter der Ausweisung von Bauplätzen ausschließlich im innerstädtischen Kerngebiet – seine Position als Verhandlungsmasse zur Beschaffung von Mehrheiten nutzen darf.

Dass Brumberg trotzdem aktiv die Politik der „Liste“ mitgestalten kann, ergibt sich aus der von den Wahlleitern von Kreis und Stadt bestätigten Satzung, der „Liste 2004“, die sowohl doppelte Mitgliedschaften in demokratischen Parteien als auch den Wohnsitz außerhalb Herfords zulässt.

Wählbar gem. § 12 Kommunalwahlgesetz ist Brumberg gleichwohl in der Stadt Herford nicht. Aber er ist einer von 6 Kandidaten/-innen  der Liste 2004 – Initiative für Herford“ für die Wahl des Kreistags. Hier ist Brumberg ohne jede Einschränkung wählbar.

Soll er doch einfach einen Hauptwohnsitz bei den Schwiegereltern in Herford und einen Nebenwohnsitz auf dem Wittel anmelden, lautet der Tipp des einen oder anderen „politischen Schlaumeiers“. Doch solche „Krücken“ verbieten sich für die Brumbergs schon von Haus aus.

Das sehen andere Herforder Parteien; aber auch selbst die Verwaltung und der Herforder Wahlleiter offenbar gänzlich anders?

So wäre da das Beispiel eines langjährigen Ratsmitgliedes und derzeitigen „sachkundigen Bürgers“ zu nennen, dessen Familie ihren Hauptwohnsitz – bestätigt durch die Stadt Bad Salzuflen – gar im Kreis Lippe hat.

Um – aus welchen Gründen auch immer – in Herford regelmäßig politische Ämter übernehmen zu können, unterhält der umtriebige Kommunalpolitiker aber auch einen Hauptwohnsitz in Herford. Das jedenfalls bestätigt die Stadtverwaltung.

Und Wahlleiter Schürkamp, der dem politischen Veteranen schriftlich die Wählbarkeit auch für die laufende Ratsperiode 2004-2009 bescheinigt, geht sogar noch einen Schritt weiter: „Lässt sich der Wohnungsstatus eines verheirateten Einwohners jedoch nicht zweifelsfrei bestimmen“, schreibt er, „gilt die vorwiegend benutzte Wohnung als Hauptwohnung. Hierbei ist es z.B. bei Berufstätigen nicht unüblich, dass als Kriterium nicht der Aufenthalt bei der Familie an den Wochenenden entscheidend ist, sondern berufliche Gründe die Wohnung am Arbeitsort zur vorwiegend benutzten Wohnung, also zur Hauptwohnung werden lassen.“

Abgesehen davon, dass diese mehr als „eigenwillige“ Interpretation natürlich nicht mit dem Gesetz korrespondiert, ist im vorliegenden Fall auch das herbei geredete berufliche Erfordernis nicht etwa gegeben.

Dies weiß – nicht zuletzt aus langjähriger regelmäßiger Zusammenarbeit – natürlich niemand besser als der Wahlleiter. Es stellt sich somit u.a. die Frage, was ihn zu der in diesem Fall fehl gehenden schriftlichen Auskunft motiviert?