Späte öffentl. Diskussion über eine unnötig massive u. zu teure Brücke

Herford 18. Okt. 2009   Scheffer: „Kein privater Bauherr würde sich eine solche Bauabwicklung bieten lassen!“

... nichts wird mehr vor der Kommunalwahl entschieden?

„Die von einer örtlichen Zeitung mit „Schlagabtausch“ bezeichnete öffentliche Debatte über die nachträglichen Begründungen zu der unnötig massiven und viel zu teuren Friedhofsbrücke über die „Lipp’sche Bahn“ hätten wir uns alle zusammen ersparen können“, sagt Heinz-Günther Scheffer („Liste 2004“).

Bereits im Mai 2009 wurde die überdimensionierte Geh- und Radwegbrücke an der Friedhofsstraße eingeweiht.

„Dass das Bauwerk so aussieht, war von Anfang an klar“, so Baudezernent Dr. Peter Maria Böhm am 19. Juni 2009 in der örtlichen Presse.

„Ja, schade, dass die teure Brücke so aussieht, wie sie aussieht“, sagt Ratsmitglied Heinz-Günther Scheffer. „ Man sieht ihr auf den ersten Blick an, dass auch hier wieder einmal seitens der Bauverwaltung der Stadt Herford auf einen Architektenwettbewerb verzichtet worden ist. Ein alles andere als filigranes und vor allen Dingen kostenintensives reines Ingenieur-Bauwerk bietet sich im Gelände, zu dem es absolut keine Beziehung aufnimmt, dar.“

Bereits in der Ratssitzung am 12. Dezember 2008 hatte Scheffer, der einer Ersatzbrücke über die „Lipp’sche Bahn“ grundsätzlich zugestimmt hatte, eine offizielle Ratsanfrage zu dem entstehenden „Brücken-Koloss“ und der Kostenentwicklung zur Beantwortung durch den Bürgermeister in den Rat eingebracht.

Darauf erhielten die Ratsmitglieder Antworten jedoch lediglich als Tischvorlage.

Die Bürgerinnen und Bürger, die in die Ratssitzung gekommen waren, um die Antworten des Bürgermeisters und/oder der städt. Bauverwaltung sowie evtle. Nachfragen der Fragesteller zu hören, hatte dieses weitere vollkommen bürgerfremde Vorgehen natürlich verdrossen.

Als Scheffer zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 30. April 2009 erneut die Offenlegung der baubegleitenden Kostenkalkulation forderte, war es der Fraktionssprecher von Bündnis 90/DIE GRÜNEN Herbert Even, der – mit der Begründung, das mache keinen Sinn – den Gegenantrag stellte, die Beantwortung zurück zu stellen. Evens Antrag erhielt die Mehrheit der „Baupolitiker/-innen“ im Bau- und Umweltausschuss. Weshalb eigentlich?

Die tatsächlichen Herstellungs- und Baunebenkosten sollten sodann erst nach der Endabrechnung, bzw. nach der Kommunalwahl 2009 genannt werden. Weshalb?

„Also lassen wir uns – wie im Falle der Herstellungskosten MARTas und anderer städtischer Bauvorhaben – wiederum am Schluss überaschen. Das Vorgehen der Bauverwaltung ist für mich einmal mehr vollkommern unakzeptabel“, beklagte Scheffer seinerzeit.

„Statt eines – selbstverständlich behindertengerechten – aber dennoch filigranen, sich in die Örtlichkeit einfügenden Brückenbauwerks ist eine „schlüpferblaue Panzerbrücke“ errichtet worden“, stellt Scheffer enttäuscht fest.

„Besonders ärgerleich ist es, dass die Anlage bis heute nicht einmal fertig gestellt worden ist, bzw. absehbar wird“, so Scheffer. „Am 27. Juli d.J. habe ich erneut bei dem städt. Bauleiter Schöckinghoff nachgefragt, wann nun endlich der zur Abnahme erforderliche „Berührungsschutz“ erstellt werde, den man seit Wochen mit zwei angeketteten Bauzaun-Elementen darzustellen, bzw. zu gewährleisten versucht.“

Auch anlässlich dieser Nachfrage lautete die Antwort des Bauverwalters, das Büro Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH in Enger als Vertragspartner der Stadt Herford sei immer noch damit befasst, eine Lösung zu erdenken.

Klar, dass die Mehrkosten durch die Stadt zu tragen seien.

Scheffer hatte darauf erneut auch im Büro Bockermann Fritze angerufen. Herr Dr. Bockermann und der für die Brücke zuständige Ingenieur seien im Urlaub, so die dortige Auskunft. Man sei noch in der Planungsphase lautete schließlich die Antwort des Mitarbeiters Matzerat vom Engeraner Ingenieurbüro.

„Kein privater Bauherr würde sich das bieten lassen“, so Scheffer. „Weshalb dann die Stadt Herford?“

zur „Erneuerung der Fußgängerbrücke über die Lipp’sche Bahn:

Unter Hinweis auf die Vorgeschichte (wir berichteten) hatte die „Liste 2004“ u.a. angefragt, ob der Auftragsvergabe durch die Stadtverwaltung Herford ein Architektenwettbewerb voran gegangen sei, und ob man sich zumindest vor der Auftragsvergabe verschiedene Varianten einer Brückenkonstruktion für den zu erreichen gewünschten Zweck habe vorstellen und anbieten lassen.

Ferner wurde angefragt, welches Kriterium den Ausschlag zur Vergabe an das Engeraner Büro Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH gegeben habe.

Eine weitere Frage zielte ab auf die gesetzlichen Bestimmungen und/oder Vorschriften sowie die Materialwahl (Stahlbetonkonstruktion). Schließlich ging es auch noch um die inzwischen bereits angefallenen und weiter anfallenden evtln. Mehrkosten für die Brücke sowie das bestehende Holz-Provisorium etc.

Seitens der Bauverwaltung hieß es darauf schriftlich, dass ein Wettbewerb nicht stattgefunden habe. Es habe aber Ausarbeitungen in Vorentwurfsqualität – sämtlichst mit Rampenanlagen – gegeben. Ansonsten habe es in der Vorentwurfsphase durchaus alternative Konstruktionsvarianten gegeben.

Die Auftragserteilung hieß es in der Antwort der Bauverwaltung wörtlich: „Die Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH hatte im Vorfeld den Auftrag für die Ingenieurarbeiten zum Abbruch der baufälligen Stahlbetonbrücke.“

Weiter heißt es, das Büro habe parallel zum Abbruch – in Verbindung mit dem Förderantrag nach GVFG – die Behelfsbrücke geplant, einen Vorentwurf für ein neues Brückenbauwerk erstellt und diesen bei der Bezirksregierung eingereicht.

Die Gesamtkosten gibt die Bauverwaltung im Dezember 2008 bereits mit € 875.000,00 an. Hinzu, so heißt es damals, kommen ca. € 22.500,00 gegenüber der jüdischen Kultusgemeinde für die Herstellung einer neuen Einfriedigung und einer Ersatzbepflanzung.

Bzgl. der hölzernen Behelfsbrücke sprach man im Dezember 2008 von € 53.200,00. Für die weitere Vorhaltung ders Provisoriums kalkulierte man dama
ls noch einmal weitere € 39.000,00.

Die Abweichungen bzgl. der Kosten begründete die Bauverwaltung 2008 mit der Differenz zwischen Ausschreibungsergebnissen und Kostenkalkulation.

Juli 2009 129