Voraussetzungen für die Aufstellung einer Kandidatin/ eines Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters

BildHerford, 12. Juni 2009 Vorsorglich hat die unabhängige Ratspartei „Liste 2004 – Initiative für Herford“ zuständigkeitshalber mit Lothar Sobek, Peter Schürkamp und Natascha Matthies von der Stadt Herford die Voraussetzungen für die Aufstellung einer Kandidatin, bzw. eines Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters abgestimmt.

„Zur ‚B-Frage‚ (Bürgermeisterfrage) sei gesagt, dass unsere Ratspartei, die sich eine unabhängige Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger Herfords auf’s Panier geschrieben hat, demnach alle formalen Voraussetzungen für die Besetzung der wiederum 22 Wahlbezirke als auch für die Nominierung einer Bürgermeisterkandidatin, bzw. eines Bürgermeisterkandidaten zu erfüllen in der Lage ist“, so Ratsmitglied Heinz-Günther Scheffer.

„Unterstützungsunterschriften, wie wir sie noch zur Kommunalwahl 2004 als „Neuling“ benötigten, entfallen für unsere Partei zur Kommunalwahl 2009, da wir auch formal als etablierte Partei gelten.“

Eine Kandidatin/ein Kandidat kann nur vorgeschlagen werden, wenn

  • sie/er in einer Mitgliederversammlung (Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder der Organisation) oder einer Vertreter-/Delegiertenversammlung der Mitglieder der Organisation geheim gewählt wurde. Die Mehrheitserfordernisse etc. werden von der Organisation selbstständig festgelegt. Die wahlberechtigten Mitglieder der Organisation müssen auch zur Kommunalwahl wahlberechtigt sein.
  • über die Mitglieder-/Vertreter-/Delegiertenversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, welche gem. § 17 Abs. 8 S.1 KWahlG folgende Mindestanforderungen hat:
    1. Ort und Zeit der Versammlung
    2. Form der Einladung
    3. Zahl der erschienen Mitglieder/Vertreter/Delegierten/Wahlberechtigten
    4. Das Ergebnis der Abstimmung

Für die Niederschrift gibt es in der KWahlO in den Anlagen 9a, 9b, 9c Muster.

Die Niederschrift ist an die Stadt Herford zu übergeben.

  • Weiterhin müssen bezüglich der Mitglieder-/Vertreter-/Delegiertenversammlung drei eidesstattliche Versicherungen (vom Versammlungsleiter und zwei Mitgliedern) bei der Stadt Herford eingereicht werden.
  • Für die eidesstattliche Versicherung gibt es Muster in der KWahlO in den Anlagen 10a, 10b, 10c.
  • Der Wahlvorschlag muss von der für das Wahlgebiet zuständigen Leitung der Organisation unterschrieben werden und ist bis spätestens 48 Tage vor der Wahl einzureichen.
  • Eine Organisation, die in der letzten Wahlperiode im Rat vertreten war, benötigt keine Unterstützungsunterschriften für die Einreichung eines Wahlvorschlages (§ 15 Abs. 2 KWahlG).

Liste 2004 – Initiative für Herford
Der Vorstand