Wollbrink, Dr. Böhm und Werner . /. Scheffer

BildHerford, 12. Juni 2008 Heute hat die Verwaltung mit Bürgermeister Bruno Wollbrink an der Spitze gegenüber den örtlichen Medien in einem Pressegespräch erklärt, dass sie – der Empfehlung des von Wollbrink mandatierten Bielefelder Rechtsanwaltes Dr. Detlev Otto Binder folgend – Strafantrag gegenüber Ratsmitglied Heinz-Günther Scheffer stelle.

Bemerkenswert ist in dem Zusammenhang, dass Wollbrink seit der i.R. stehenden Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 13. März d.J. – also seit mithin 2 Monaten – nicht einmal auf die wiederholten Angebote Scheffers bzgl. eines die Anglegenheit erhellenden Gespräches eingegangen ist. Wiederholt hatte Scheffer auch u.a. gegenüber Wollbrink schriftlich darauf hingewiesen, dass seine Aussagen in zahlreichen „Protokollbemühungen“ verändert und/oder ergänzt dargestellt worden seien, so dass die Protokolle eben nicht seine tatsächlichen Ausführungen wiedergeben.

Nachfolgend bezieht Scheffer Stellung:

Worum geht es eigentlich i.S. Wollbrink, Dr. Böhm und Werner . /. Scheffer?

Nicht von ungefähr gab es für die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 13. März d.J. eine Tagesordnung, die den TOP „Vergabepraxis der Stadt Herford“ vorsah.

Wie war es zu diesem öffentlichen TOP gekommen? Die Frage sei gestellt und stellt sich anscheinend weiter.

Einen Beschlussvorschlag zu der Vorlage – etwa „es wird beschlossen, dass alles in bester Ordnung ist“ – gab es nicht.

Vielmehr sollte darüber – wie es auch sonst üblich ist – diskutiert werden. Dann kann es natürlich nicht sein, dass in der politischen Auseinandersetzung keine Kritik mehr geäußert werden darf. Denn, wo sonst sollte das „ungestraft“ möglich sein? Gerade deshalb sind Äußerungen im Rahmen öffentlicher und politischer Meinungsbildung in aller Regel eben nicht justiziabel, was Ausdruck des Grundrechts der Meinungsfreiheit ist.

Es muss dann auch möglich sein, z. B. einen ehem. Bürgermeister korrekt zitieren zu dürfen. Ich habe Herrn Gabriel bereits schriftlich gebeten, zu seinen damaligen Aussagen zu stehen. Dieses Schreiben liegt auch dem Rechtsanwalt des Bürgermeisters vor.

Ansonsten habe ich mir nur erlaubt, in der Sitzung das sich hoffentlich nicht nur mir erschließende öffentliche Stimmungsbild aufzuzeigen, welches mir gerade in diesen Tagen – mit jeder weiteren Veröffentlichung des Bürgermeisters – erneut eindrucksvoll mündl. und schriftlich – selbst per SMS – bestätigt wird.

Erfreulicherweise gibt es Bürgerinnen und Bürger in Herford, die in der i.R. stehenden Sitzung zugegen waren, und mir meine Aussagen gerne bestätigen.

Denn leider werden meine Aussagen in zahlreichen „Protokollbemühungen“ verändert und/oder ergänzt dargestellt, so dass die Protokolle – wie nicht nur dem Bürgermeister mehrfach schriftlich mitgeteilt – eben nicht meine tatsächlichen Ausführungen wiedergeben.

Was den Bürgermeister dazu motiviert, ohne auch nur meine wiederholten Gesprächsangebote in Anspruch zu nehmen, am Ende auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Herford einen Rechtsstreit zur vermeintlichen „Schadensabwendung“ führen zu wollen, vermag auch ich nicht nachzuvollziehen.

Vielmehr ging und geht es gerade mir – als gewähltem Bürgervertreter – darum, meinen Beitrag dazu zu leisten, Schaden abzuwenden.

Vor diesem Hintergrund warne ich davor, die Angelegenheit – aus welchem Motiv heraus auch immer – weiter zu „köcheln“. Denn worüber müssten wir in dem Zusammenhang – unter Beteiligung der Öffentlichkeit – diskutieren?!

Der eine oder andere befindet sich derzeit gerade im „Fußballfieber“. Und insoweit sei gesagt, dass Eigentore stets peinlich rüberkommen.

Zu der ganzen Angelegenheit, die man anscheinend hochzuspielen wünscht, fällt mir spontan ein Sinnspruch meiner Mutter ein, die gern zu sagen pflegt:

Wenn einer Schlechtes von Dir spricht,
das ist ihm zwar erlaubt.
Du aber lebe so,
dass es ihm niemand glaubt!

Heinz-Günther Scheffer