‚vorhabenbezogener‘ Bebauungsplan für das Quartier Clarenstraße

BildBzgl. des auf den Weg gebrachten Bebauungsplanes „Clarenstraße“ scheiden sich durchaus die Geister.

Hinterfragt wird das bisherige Vorgehen der Verwaltung sowie der befaßten Entscheidungsgremien aktuell auch in einem Schreiben Frau Rechtsanwältin Caduras vom 28. Sept. d.J. an die Verwaltung sowie die Ratsparteien.

Der Vertreter der unabhängigen Ratspartei „Liste 2004 – Initiative für Herford“ im Bau- und Umweltausschuss, Ratsmitglied Heinz-Günther Scheffer, hat die bisherige Vorgehensweise – nach sorgfältiger Abwägung – ebenfalls abgelehnt.

„Natürlich begrüße ich das mutige Engagement des Investors sehr“ sagt Scheffer. „Es kommt allerdings in einem solchen Fall darauf an, dass Stadt und Investor von vorn herein offen aufeinander zugehen, an einem Strick ziehen und ein Optimum zu erreichen versuchen, welches möglichst viele Interessen – so z.B. auch die wichtige Verkehrsanbindung durch den zusätzlichen an- und abfließenden Verkehr – berücksichtigt, bzw. abdeckt.“

Scheffer teilt daher die aus seiner Sicht vollkommen begründeten und unterlegten Ausführungen Annette Caduras.

Gleichzeitig hat er grundsätzlich Verständnis auch für das durchaus „übliche“ Vorgehen des potentiellen Investors.

Wenn es hier und dort heißt, seit Jahren habe die Stadt (Verwaltung) vergeblich versucht, in genau dem Quartier „Clarenstraße“ etwas zu entwickeln, so darf die Frage gestellt werden, weshalb „Stadt“ hier nicht frühzeitig eine federführende bauleitplanerische Rolle übernommen hat?

Statt dessen wartet man auch hier auf einen Investor. Tritt sodann ein pot. Investor auf den Plan, wird die weitere Vorgehensweise von der Devise geprägt: Wenn dann schon jemand komme, der konkret plane, so dürfe man sich dessen Plänen schließlich nicht verweigern.

Und natürlich erwartet der Investor, dass man seinem Engagement seitens Rat und Verwaltung möglichst in der Weise begegnet, dass man die erste Planung 1:1 genehmigt.

Ein tpisches Beispiel für die aktuelle Innenstadtplanung/-entwicklung? „Stadt“ hat Interesse – leistet aber selbst im Vorfeld(!) keinerlei konkreten Beitrag zum Gelingen?

Dabei liegen die Infrastruktur und Bauleitplanung in den Händen der Stadt(-verwaltung)!

Die Stadt muss also – ist sie zuvor nicht planerisch aktiv geworden – von vorn herein klar erkennen lassen, was sie an dieser innerstädtischen Stelle konkret will und was sie nicht will.

An diesen Vorgaben mangelt es hier wieder einmal – wie an inzwischen viel zu vielen Stellen – vollständig.

Man überlässt das Feld zunächst einmal insgesamt dem potentiellen Investor, obwohl die Stadt bei jedem Grundstückseigentümerwechsel im Geschäft ist, so dass sie – z.B. durch gezielte Grundstücksankäufe – frühzeitig erkennt, wo sich „etwas tut“.

Der Investor versucht in aller Regel die Vorgaben seiner ihn beratenden Steuer- und Wirtschaftsexperten sowie des Finanziers/Darlehensgebers zu erfüllen. Daraus ergeben sich sodann fast schon „automatisch“ möglichst viel „Baumasse“ (Bauvolumen) und ein zumindest halbwegs marktgerechter, bzw. marktorientierter „m²-Preis“ für die entstehenden Neubauflächen.

Ziele der Infrastruktur und Bauleitplanung und damit die „Architektur“ sowie die städtebauliche Einbindung bleiben hingegen – bedingt dadurch – nicht selten „auf der Strecke“.

Dem gilt es, konsequent entgegen zu wirken – und zwar gemeinsam!

Mindestens ist eine Balance zwischen den Interessen des Investors und den zu formulierenden Anforderungen an das Quartier zu suchen und zu finden.

„Stadt“ kann sich hier nicht abseits stellen, bzw. sich aus der Verantwortung stehlen.

Mit dem Investor zum frühestmöglichen Zeitpunkt gemeinsam ein sensibles Konzept zu entwickeln, ist die eine Möglichkeit. Was spricht aber dagegen, gerade im Rahmen der „gepriesenen“ Stadtentwicklung verwaltungsseitig selbst ein Konzept vorzulegen, welches die divergierenden Interessen zu bündeln versucht? Nichts!

Natürlich kostet das Geld!

Stadtentwicklung ohne eigenes Engagement voranzutreiben zu versuchen, kostet allerdings nicht nur Geld, sondern in aller Regel Qualität!

Dafür gibt es doch bitte bereits genügend Beispiele gerade auch in unserer Stadt.

Es muss – auch vor diesem Hintergrund – unverständlich erscheinen, dass die Bauverwaltung z.B. das Instrument des ordentlichen Architektenwettbewerbs augenscheinlich in aller Regel ignoriert?

Scheut man die Kosten selbst dafür, führt oft schon ein automatisch von namhaften Fachleuten begleiteter, nahezu kostenneutraler „Studentischer Ideenwettbewerb“, der an den Fakultäten der Hoch- und Fachhochschulen auf größtes Interesse stößt, zu einer erheblichen Qualitätsverbesserung der letztendlichen Zielplanung.

Auf das Instrument eines ordentlichen Architektenwettbewerbs ist z.B. in der letzten, wie in der laufenden Ratsperiode regelmäßig verzichtet worden. Um Beispiele aus der jüngeren Zeit aufzuzeigen, so gilt dies sowohl für die neue Musikschule, für das „Elsbach-Viertel“, für den Wall, für den „Linnenbauerplatz“ als auch für die Überplanung des „Niemeier-Areals“ am Bergertor und jetzt eben für das Quartier „Clarenstraße“.

Wenn es im einen oder anderen Fall – nennen wir sie „Pseudo-Wettbewerbe“ – gegeben hat, so darf die Frage gestellt werden, weshalb es zu den vorgenannten städtischen Bauvorhaben eben keine ordentlichen Architektenwettbewerbe mit entsprechenden Architekturmodellen, etc. gegeben hat?

Um nur ein Beispiel heraus zu greifen: Hätte es im Falle des Wallumbaus jemals eine ganzheitliche Planung – einschl. aller Unter- und Überführungen – sowie alternative Lösungsvorschläge, einschl. belastbarer Kostenschätzungen der Gesamtkosten, wie sie ein ordentlicher Architektenwettbewerb hervor gebracht hätte, gegeben, so wäre die Akzeptanz in der Bürgerschaft gewiss eine ungleich andere?

Für die Überplanung des Quartiers „Clarenstraße“ gilt das gleichermaßen.

vorhabenbezogener Bebauungsplan Clarenstraße

vorhabenbezogener Bebauungsplan Clarenstraße