Corina Lass (NW) zu den Besonderheiten der Kommunalwahl

WahlzettelHerford, 21. Juli 2009  Ziffernfolge mit Lücken – Verwaltung weist auf Besonderheiten im Vorfeld der Kommunalwahl am 30. August hin
VON CORINA LASS

jetzt steht fest, wer am 30. August für das Amt des Bürgermeisters kandidieren wird: Paul Bischof (CDU), Herbert Even (Grüne), Lothar Wienböker (FDP), Heinz-Günther Scheffer (Liste 2004) und Bruno Wollbrink (Einzelbewerber) – in dieser Reihenfolge. Auf dem Stimmzettel stehen vor ihren Namen die Ziffern: 1., 3., 4., 5. und 8. – Ja, kann die Stadt denn nicht zählen???

Doch, sie kann. Grund für diese absurde Ziffernfolge ist das Kommunalwahlgesetz. Es schreibt vor, dass sich die Reihenfolge der Bürgermeisterkandidaten an der Reihenfolge orientiert, die für die Parteien vorgesehen ist. Die Reihenfolge der Parteien auf dem Stimmzettel entspricht ihrem Stimmenanteil im jetzigen Rat. Das sind: 1. CDU, 2. SPD, 3. Grüne, 4. FDP, 5. Liste 2004, 6. Die Linke, 7. Bürger für Herford. Bei den Linken und den Bürgern für Herford gilt eine Besonderheit: Weil beide noch nicht im Rat vertreten sind, gilt das Datum, zu dem sie ihre Reserveliste eingereicht haben. Die Linke haben das am 3. Juli getan, die Bürger für Herford am 13. Juli.

Wer nun meint, dass der Bürgermeister und SPD-Mann Bruno Wollbrink dann an zweiter Stelle auf der Kandidatenliste für das Bürgermeisteramt stehen müsste (weil an zweiter Stelle ja auch die SPD steht), irrt schon wieder. Denn weil Wollbrink Bürgermeister aller Herforder werden will und nicht mit der SPD-Fahne in der Hand in die Schlacht ums höchste Amt der Stadt zieht, steht er auf dem Stimmzettel ganz unten.

Wahlleiter Manfred Schürkamp und die beiden Leiter des Herforder Wahlbüros, Lothar Sobek und Peter Schürkamp, erklärten gestern im Wahlausschuss rund 20 Politikern und interessierten Bürgern diese und andere Fallstricke der Kommunalwahl am 30. August. Demnach hatte es im Vorfeld der Sitzung noch weitere Besonderheiten gegeben: Die Partei die Linke hatte am 3. Juli ihre Wahlvorschläge eingereicht. Bei der Prüfung der Unterlagen stellte die Stadt jedoch fest, dass der Wahlvorschlag für einen der 22 Wahlbezirke nicht zulässig war: Der Bewerber war türkischer Staatsangehörigkeit.

Die Partei wählte kurzfristig eine Kandidatin nach und reichte den neuen Wahlvorschlag am 13. Juli – immer noch form- und fristgerecht – ein. Ein Bürger legte jedoch am nächsten Tag sein Veto ein: Die Linke dürfe Mitgliederversammlungen nur nach einer 14-tägigen Einladungsfrist durchführen, daher sei der Wahlvorschlag nicht rechtsgültig. Die Stadt stellte das Gegenteil fest:

Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind bei den Linken auch mit verkürzter Einladungsfrist zulässig, wenn eine besondere Dringlichkeit vorliegt und dies entsprechend begründet wird. So stehe es in der Satzung der Partei, erklärte das Wahlteam der Stadt.

Weitere Besonderheit bei dieser Kommunalwahl ist, dass die Wählergruppe Bürger für Herford nur in zehn Wahlbezirken antritt. Ihre Chancen sind damit insgesamt geringer als die der anderen Parteien und Wählergruppen. Denn nur wer in allen Wahlbezirken Kandidaten hat, kann auch für die Liste punkten.

Wahlzettel

MONTAGE: GERALD DUNKEL