Integrative Beschulung lernbehinderter Kinder an weiterführenden Schulen

1197296528Wappen-Herford-bunt.jpgHerford, 06. Feb. 2009     Welche Angebote bietet die Stadt Herford?

Wer freut sich nicht, wenn er ein Kind oder Kinder hat, die – auch in Herford – grundsätzlich die freie Wahl der Schulen haben und diese „mal eben“ – möglichst noch mit guten Noten – durchlaufen!

Wie anders stellt sich die Situation dar, wenn das Kind auch nur leichte Lernschwächen zeigt. Da stößt man im modernen Herford rasch an Grenzen.

In einer aktuellen Vorlage für den Behindertenbeirat, den Sozialausschuss und den Schulausschuss drückt selbst Schul- und Sozialdezernentin Decarli ihr Bedauern darüber aus, dass bzgl. der Beschulung von Kindern mit Behinderungen an weiterführenden Schulen in Herford eine unbefriedigende Situation herrsche. Gleichwohl hat sich seit einem Jahr nichts getan.

„Man muss sich den Beschlussvorschlag auf der Zunge zergehen lassen“, sagt Heinz-Günther Scheffer, Ratsmitglied der Freien Wähler der Liste 2004 – Initiative für Herford„, der an der Sitzung des Behindertenbeirates teilnahm.

Dort heißt es wörtlich (die Vorlage ist nunmehr im städt. Internet verfügbar):

„Der Behindertenbeirat empfiehlt dem Sozialausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, mit allen zu beteiligenden Akteuren, im Rahmen einer Zukunftswerkstatt in einen dialogischen Prozess einzusteigen, um ein geeignetes Konzept der integrativen Beschulung an weiterführenden Schulen in Herford zu entwickeln.“

„So zäumt man in Herford die Pferde von hinten auf„, urteilt Scheffer. „Ich habe es mir im Behindertenbeirat lieber verkniffen, zu fragen, ob jemand eine Vorstellung davon habe, was sich hinter der zitierten „Zukunftswerkstatt“  konkret verberge, oder was ein „dialogischer Prozess“ sei. Man ist schließlich höflich!“ So fragte niemand!

Spannender noch dürfte die Antwort auf die Frage sein, wie lange ein solcher „Prozess“ dauert. Das noch dazu, nachdem sich ein Jahr gar nichts getan hat.

Zu bedauern sind – neben der städt. Schulverwaltung und den politischen Gremien, die solche „lauen“ Beschlüsse formulieren und fassen – primär die Eltern/Familien der betroffenen Schülerinnen und Schüler Herfords.

Fazit: Die Empfehlung des Behindertenbeirates hätte auch alternativ lauten können: „Der Behindertenbeirat empfiehlt dem Sozialausschuss, zu beschließen, sich – unverrichteter Dinge – in einem Jahr wieder zu treffen!“

Man versetze sich nur einmal in die Lage der Betroffenen, die ein Kind haben, für welches zum Schuljahreswechsel 2009/2010 der Schulwechsel ansteht!

Heinz-Günther Scheffer

Kein Anspruch auf integrative Beschulung in der örtlichen Grundschule Verwaltungsgericht Koblenz wies Klage einer Schülerin mit Down-Syndrom zurück

19.12.2008

(redaktion/PM) Ein behindertes Kind hat keinen Anspruch darauf, dass in der örtlichen Regelschule die Möglichkeiten zur gemeinsamen Unterrichtung behinderter und nichtbehinderter Schüler geschaffen werden, wenn in zumutbarer Entfernung eine Schwerpunktschule erreichbar ist, die diese Möglichkeit bereits gewährleistet. Dies entschied kürzlich das Verwaltungsgericht Koblenz.

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Die Klägerin ist ein sechs Jahre altes Mädchen mit Down-Syndrom. Sie bedarf der sonderpädagogischen Förderung mit dem Schwerpunkt auf ganzheitlicher Entwicklung. Ein sonderpädagogisches Gutachten stellte unter anderem Förderbedarf bei vielen alltäglich wiederkehrenden Verrichtungen, eingeschränkte Sprach- und Interaktionskompetenz sowie das Fehlen der Voraussetzungen zum Erwerb schriftsprachlicher Symbole fest.

Schule war bereit, das Kind aufzunehmen

Die Eltern der Klägerin beantragten, das Kind nicht in der 20 km entfernten Schwerpunktschule, sondern in der örtlichen Regelschule einzuschulen. Ihre Tochter hätte dort Klassenkameraden, die sie aufgrund ihrer Freizeit- und Vereinsaktivitäten im Ort bereits kenne. Es sei ein ausreichend großer Klassenraum vorhanden, um die notwendige Rückzugsecke zu schaffen. Ein Förderlehrer aus einer nicht weit entfernten Schule für Lernbehinderte könne den ergänzenden Unterricht übernehmen. Die Grundschulrektorin sei auch bereit, das Kind an dieser Schule aufzunehmen. Demgegenüber kenne ihre Tochter in der Schwerpunktschule niemanden. Die Klassenstärke sei dort viel größer, und eine Integration am Heimatort könne so nicht erreicht werden.

Schulbehörde war dagegen

Die Schulbehörde wies die Klägerin gleichwohl der Schwerpunktschule zu. Zur Begründung gab sie an, dort seien die sächlichen, räumlichen und personellen Voraussetzungen für eine integrative Beschulung gegeben. Die Eltern der Klägerin waren mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und erhoben für ihre Tochter nach erfolgloser Durchführung des Widerspruchverfahrens Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Gericht: 20 Kilometer Schulweg zumutbar

Die Klage hatte keinen Erfolg. Die Klägerin habe zwar einen Anspruch auf integrative Beschulung. Dieser Anspruch, so die Richter, bestehe nach dem Wortlaut des Gesetzes aber nur im Rahmen des vorhandenen schulischen Bildungs- und Erziehungssystems und sei nicht auf dessen Ausweitung gerichtet. Da in der Schwerpunktschule bereits alle sächlichen, räumlichen, personellen und organisatorischen Bedingungen für eine integrative Beschulung vorhanden seien, komme es nicht mehr darauf an, ob sie an der örtlichen Regelschule grundsätzlich geschaffen werden könnten. Auch das im Grundgesetz verankerte Verbot, behinderte Menschen zu benachteiligen, führe nicht dazu, dass eine bereits bestehende Möglichkeit zur integrativen Beschulung zu Gunsten einer Einzelintegration an der Grundschule des Wohnortes zurücktreten müsse. Der Fahrweg von etwa 20 km sei weder im Vergleich zu dem Fahrweg anderer besonders geförderter Schüler, noch für sich genommen unzumutbar, zumal der Landkreis die anfallenden Fahrtkosten übernehme. Auch unter Berücksichtigung des längeren Schulweges dürfte es der Klägerin weiterhin möglich sein, ihre im Heimatort aufgenommenen Freizeit- und Vereinsaktivitäten fortzuführen und die dort aufgebauten sozialen Kontakte zu pflegen.

Das Gericht hat wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache die Berufung an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zugelassen.

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil v. 27. Nov. 2008, – 7 K 734/08.KO –

Die Reise nach Jerusalem . . .

1228266243_wahlzettelgruen.jpg05. Febr. 2009 Folgt auch Herford dem aktuellen Trend?

Wie sagte schon Landratskandidat Christian Manz (CDU) anlässlich des Neujahrsempfangs der Kreis-CDU am 17. Januar 2009: Gut, dass es immer wieder Menschen gibt, die bereit sind, politische Verantwortung zu übernehmen.

Dies galt und gilt auch für das Amt des Bürgermeisters unserer uns verbindenden Stadt Herford.

Die Herforder Wahlbürgerinnen und Wahlbürgen haben stets bewiesen, dass sie – steht der Wahlurnengang ins Haus – über ein Elefantengedächtnis verfügen. So erinnern sie sich natürlich auch daran, dass es bereits zur Kommunalwahl 2004 in Herford 6 Bewerber/-innen um den „Bürgermeisterstuhl“ gab.

Vor 5 Jahren waren es 5 Kandidaten und eine mutige Einzelbewerberin:

  • Thomas Gabriel (CDU)
  • Bruno Wollbrink (SPD)
  • Herbert Even (Bündnis 90/Die Grünen)
  • Lothar Wienböker (FDP)
  • Inge Höger-Neuling (WASG)
  • Markus Wagner (Rechtstaatl. Offensive D)

Zur Kommunalwahl 2009 – voraussichtlich am 07. Juni 2009 – haben mit Paul Bischof (CDU), Bruno Wollbrink (SPD), Herbert Even (Bündnis 90/Die Grünen) und Dieter Bremes (Die Linke) bisher 4 Kandidaten ihren Hut in den Ring ums Bürgermeisteramt geworfen.

Auch die FDP und die Liste 2004 – Initiative für Herford“ haben signalisiert, eigene Kandidaten/-innen zu nominieren. Die Presse mutmaßt bereits, dass es hier auf die Frontleute Lothar Wienböker (62) und Heinz-Günther Scheffer (55) hinaus laufe.

Würden die ausstehenden Nominierungen der FDP und der „Liste 2004“ dies bestätigen, so wären es erneut 6 Bewerber ums Bürgermeisteramt, darunter immerhin zwei geborene Herforder.

Neu ist, dass – anders als zur Kommunalwahl 2004 – die Stichwahl entfällt und der Bürgermeister, bzw. die Bürgermeisterin für 6 Jahre gewählt werden, während sich die Ratsperiode 2009 – 2014 über 5 Jahre erstreckt.

Ein Kuriosum ist indessen sicher: Die neuen Kandidatinnen und Kandidaten werden – weil CDU u. FDP im Landtag NRW die Termine „entzerren“ wollten – voraussichtlich am 07. Juni 2009 gewählt, während die Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber der laufenden Ratsperiode 2004-2009 bis zum 30. Oktober 2009 im Amt bleiben.

Es darf bereits heute gefragt werden, wie Rat und Verwaltung dieses „Novum“ meistern werden? Vor diesem Hintergrund prognostizierte der amtierende Bürgermeister bereits im Herbst 2008, dass gravierende Entscheidungen vor Mai 2010 nicht mehr fallen würden, da sich der „neue Rat“ erst im November 2009 konstituieren müsse,  um  sodann den Haushalt 2010 einbringen zu können, der – voraussichtlich – im Frühjahr 2010 mehrheitlich verabschiedet werde.

Ratsmitglied Scheffer dazu: Um diese „Lähmung“ der Entscheidungen zum Nachteil der von uns vertretenen Bürgerinnen und Bürger auszuschließen, hätte ich mir – auch vor dem Hintergrund des NKF – vorstellen können, nach bewährtem Muster sowie mit breiter Mehrheit, oder gar geschlossen einen Doppelhaushalt 2009/2010 eingebracht zu haben und zu beschließen.

Liste 2004 – Initiative für Herford

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Bund der Steuerzahler bezieht Stellung zum Herforder Wallsteg

1221421815_rtemagiccherbert.jpgHerford, 04. Jan. 2009Mehrheitsbeschaffer Even bedauert Bau„. So war es am 12. September 2008 in der Ratssitzung zu hören und tags d’rauf im Herforder Kreisblatt zu lesen.

Die Verwaltung fand in der Ratssitzung im Herbst 2008 auf die offizielle Ratsanfrage des Herforders Dirk Lüttringhaus, wie es, trotz erkennbar breiter Ablehnung durch die  Herforder Bevölkerung, zum Bau des „Wallstegs“ habe kommen können, noch folgende Antwort: „Dieser Planung hat der Rat am 17. Sept. 2007 mehrheitlich mit den Stimmen der CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN zugestimmt. Eine Interpretation der Motive für diese politische Entscheidung ist nicht Aufgabe der Verwaltung. Hierzu mögen Sie die beiden Parteien direkt befragen.“

Es blieb also zunächst einmal festzustellen, dass die Bauverwaltung mit ihrer Antwort den Eindruck zu erwecken versuchte, als könne sie sich auch in diesem Fall ganz einfach „abseits“ stellen und der Verantwortung entziehen.

Sie war es jedoch, die auch für den 3. Wallabschnitt das Büro „fun“ beauftragt und den Leistungsumfang zunächst einmal festgeschrieben hat.

In der Tat sind darauf – wie beim 2. Wallabschnitt – CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN aufgesprungen. Man erinnere sich an den Bruch des Bündnisses von CDU und SPD, welches in der schriftlichen Vereinbarung das Verfalldatum Januar 2009 vorsah. Auch hier spielte der Wall bekanntlich eine Rolle.

So waren es nun Abordnungen von CDU und Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, die anlässlich dessen Übergabe auf dem „Wallsteg“ für das Pressefoto posierten. Selbst der Bürgermeister hatte erkannt, dass er hier nicht würde „punkten“ können. So ließ er den bereits in der breiten Bevölkerung mehrheitlich durchgefallenen „Wallsteg“ von seinem Pressesprecher Dr. René Schilling und dem städtischen Baudezernenten Dr. Peter Maria Böhm für die Öffentlichkeit freigeben.

Es ist einerseits löblich, dass zumindest Herbert Even im Herbst 2008 für die Bündnisgrünen die politische Verantwortung für den missglückten „Wallsteg“ übernommen hat. Gleichwohl kommt die Einsicht – nachdem die Bürgerinnen und Bürger ihr Urteil längst gefällt haben – spät, bzw. zu spät.

Wie sich das Monstrum „Wallsteg“ in der Örtlichkeit darbieten würde, war  doch bitte bereits den vom Herforder Büro „fun“ und der Bauverwaltung vorgestellten Bauplänen hinreichend zu entnehmen.

Schließlich zeichnet sich doch gerade Herbert Even in den städtischen Gremien dadurch aus, dass er nicht nur Bilanzen, sondern auch Baupläne hervorragend lesen und deuten kann.

Hier die große Schwester CDU allein „im Regen stehen zu lassen“, kommt da schon ein klein wenig „unkameradschaftlich“ ‚rüber, hat doch gerade deren Fraktionsvorsitzender mit seiner vollkommen unqualifizierten Bewertung des Baudenkmals „Hansastraße 55“ gezeigt, dass das Ressort „Bauen“ eher nicht zu seinen starken Seiten zählt.

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Denkmal oder kein Denkmal? – Das ist hier die Frage!

1233756301_die_bruecke_120.jpgHerford, 03. Febr. 2009  Und wieder einmal rätselt man bzgl. des Motivs!

Bzgl. der monströsen „Ersatzbrücke“ für die im Jahr 2005 „kaputt geschriebene“ und zum Abbruch freigegebene bekannte Herforder Friedhofsbrücke kann und wird man auch weiter herzhaft streiten. Schließlich handelt es sich auch bei den Fördergeldern des Landes NRW um Steuern der Bürgerinnen und Bürger.

Aber auch die gesamte Organisation der Baustelle wirft Fragen auf.

Da gibt es im Rathaus einen vergilbten Bestandsplan, der den Ausbau der vorhandenen Stichstraße zwischen Elverdisser Straße und Brücke vorsieht. Die dazu erforderlichen Flächen, die bereits im Eigentum der Stadt Herford stehen, kreuzen auf unsichtbare Weise die Vorgärten der Anlieger.

Zwischen den städtischen Planstraßen-Parzellen und der Straße setzen sich die Vorgärten der Anlieger fort.

Da man den auf den Fotos zu sehenden „einsamen“ Pfeiler schützen wollte, wurden die Vorgärten – zur Demontage der alten Friedhofsbrücke in der Nacht zum 1. Advent 2005 – zunächst einmal zur Baustraße ausgebaut.

Die „Baustraße“ wurde anschließend wieder zurück gebaut und die Vorgärten mit großem Aufwand wieder hergerichtet, Hecken neu angeplanzt etc. etc.

So „quält“ sich der gesamte Baustellenbetrieb zur Errichtung der gigantischen neuen Brückenanlage nunmehr „rechts“ um den abgebildeten Pfeiler, von dem es – zur Begründung – seit Jahren hieß und heißt, bei diesem Einzelpfeiler handele es sich um ein zu schützendes „Baudenkmal“.

„Gestern traf ich wieder einmal den alten Fachmann und langjährigen Chef der Herforder Straßenmeisterei Werner Schiller (SPD) an der Brückenbaustelle, deren Baufortschrift ich seit dem Baubeginn täglich verfolge,“ sagt Heinz-Günther Scheffer, Ratsmitgleid und Mitglied des Bau- und Umweltausschusses der Liste 2004 – Initiative für Herford„. „Schiller wusste zu berichten, dass er nunmehr im Technischen Rathaus habe in Erfahrung bringen können, dass besagter Pfeiler zu keinem Zeitpunkt unter Denkmalschutz gestanden habe, bzw. stehe.“

Ein weiteres typisches „Possenspiel“ der Bauverwaltung?

Die Frage wird man stellen dürfen. Ob es eine Antwort gibt, bleibt abzuwarten.

Heinz-Gnther Scheffer

Seit heute nun liegt ein Schreiben vom 06. Febr. 2009 des Vorsitzenden des Bau- und Umweltausschusses Karl-Heinz Hirschfelder (SPD) vor, in welchem dieser mitteilt, dass ihm der verantwortliche städt. Abteilungsleiter Dipl.-Ing. Uwe Werner gestern bestätigt habe, dass der auf den Fotos gezeigte Pfeiler zu keinem Zeitpunkt unter Denkmalschutz gestanden habe.

Das örtliche Hindernis werde nach Beendigung der Bauarbeiten ersatzlos abgeräumt!

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