Freie Wähler der „Liste 2004“ wählen neue Vorsitzende

Patrizia Kamp

Herford, 30. Sept. 2009  Patrizia Kamp: „Ich stehe für Innovation, Engagement und Präsenz“!

Wie vor der Kommunalwahl angekündigt, haben die Freien Wähler derListe 2004 – Initiative für Herford“ am Mittwochabend im Herforder Ratskeller Nach- und Ergänzungswahlen im Vorstand durchgeführt.

Neue Vorsitzende ist die bereits im Wahlkampf sehr engagiert aufgetretene Herforderin Patrizia Kamp, die – zusammen mit Gründungsmitglied Heinz-Günther Scheffer, den Vorstandmitgliedern Tobias Benzin und Monika Gresselmeyer sowie einem um  Andreas Uding und Klaus Kuhfuss erweiterten Vorstand – die unabhängige Wählergemeinschaft ab sofort auf Kurs halten will.

Die Liste 2004 – Initiative für Herford“ hat sich zur Kommunalwahl 2004 als unabhängige Wählergemeinschaft in Herford gegründet. Die Wählerinnen und Wähler Herfords wählten sie vor 5 Jahren auf Anhieb – fraktionsstark – in den Herforder Stadtrat.

Nun – nach 5 Jahren – fehlten lt. Auskunft Peter Schürkamps vom Wahlbüro der Stadt Herford – lediglich 20 Stimmen für den Fraktionsstatus.

Die Ursache sieht der Vorstand unter anderem sowohl darin, trotz eines allzeit unerschrockenen Einsatzes im Sinne einer kreativen Stadtentwicklung, dennoch nicht zu genügend Wählerinnen und Wählern durchgedrungen zu sein.

Aber natürlich auch darin, dass sich im Frühjahr 2009 eine Gruppe um den Löhner Daniel Brumberg, der die „Liste“ ursprünglich im  Kreistag vertreten wollte, abgespalten hatte. Brumbergs neue Mannschaft, die sodann mit einem nahezu identischen Programm zur Wahl auftrat, konnte mit nur 10 von 22 besetzten Wahlbezirken immerhin 363 Stimmen auf sich vereinigen.

„Zusammen mit unseren erzielten 820 Stimmen hätten wir zumindest nahezu unser altes Ergebnis erreicht“, stellt Ratsmitglied Heinz-Günther Scheffer fest.

Ein an die abgespaltene Gruppe gerichtetes Angebot der Freien Wähler, künftig wiederum im Sinne der Sache zusammen zu arbeiten, schlug Brumberg für seine Mannschaft jedoch aus.

Patrizia Kamp geht trotzdem davon aus, dass es gelingen wird, weiterhin sichtbar Pflöcke einzuschlagen, um Herford „wettbewerbsfähig“ und damit finanziell unabhängig zu erhalten. „Wo maßvolles Wachstum stattfindet, sind wir auch im sozialen Engagement stark“, lautet eine ihrer Botschaften.

Destatis: Pro-Kopf-Wasserverbrauch auf 122 Liter je Tag gesunken

Jeder Tropfen zählt...Jeder Tropfen zählt… (dpa/pa)

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben im Jahr 2007 die Wasserversorgungsunternehmen in Deutschland 3,6 Milliarden Kubikmeter Trinkwasser an Haushalte und Kleingewerbe abgegeben. Diese Menge entspricht einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Verbrauch von 122 Litern pro Tag.

Damit setzte sich der langjährige Trend zur Reduzierung des Wasserverbrauchs weiter fort. Im Jahr 2004 verbrauchte jeder Einwohner in Deutschland noch durchschnittlich 4 Liter pro Tag mehr. Im Vergleich zum Jahr 1991 hat sich der tägliche Pro-Kopf-Verbrauch um 22 Liter reduziert. Insgesamt waren 99,2% der Bevölkerung im Jahr 2007 an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen.

70% des in Deutschland gewonnenen Trinkwassers stammt aus Grund- und Quellwasser, 22% der Wassermenge wurde aus Oberflächenwasser entnommen und 8% stammt aus Uferfiltrat.

Quellen: dpa, ots.

Üble Nachrede: Gericht verurteilt Ratsmitglied

Heinz->Günther SchefferAls Einzelkämpfer, ohne Rechtsanwalt, war Heinz-Günther Scheffer vor Gericht erschienen. Er kündigte nach dem Urteil Berufung an.

Von Bernd Bexte

Herford (HK) 01. Okt. 2009 Wegen übler Nachrede hat das Amtsgericht Ratsherr Heinz-Günther Scheffer (Liste 2004) zu einer Geldstrafe von 2500 Euro (50 Tagessätze) verurteilt. Wie berichtet, hatte Scheffer behauptet, Ex-CDU-Bürgermeister Gabriel habe ihm gesagt, dass er Aufträge nach Parteizugehörigkeit der Architekten vergeben habe.

Diese Unterstellung konnte er am Mittwoch vor Gericht jedoch nicht beweisen. Seine Aussage widersprach der von Gabriel, der als einziger Zeuge gehört wurde. Der Fall ist mit dem Urteil aber nicht abgeschlossen. »Ich gehe in Berufung«, kündigte Scheffer noch im Gerichtssaal an.

Auf diesen Kurzauftritt an seiner alten Wirkungsstätte Herford hätte Thomas Gabriel sicherlich gerne verzichtet. Dennoch stand der 57-Jährige, der als Pensionär im münsterländischen Ostbevern lebt, vor Beginn der Verhandlung entspannt auf dem Gerichtsflur neben Scheffer sowie Baudezernent Peter Böhm und weiteren Vertretern der Bauverwaltung. Sie waren ebenfalls als Zeugen geladen, wurden aber nicht angehört. Denn im Gerichtssaal handelte Richterin Alea Blöbaum die Angelegenheit zügig ab: »Es geht hier nicht darum, zu klären, ob die Vergabepraxis der Stadt in Ordnung war oder nicht.«

Entscheidend sei nur, ob Gabriel gegenüber Scheffer – wie von dem behauptet – Folgendes erklärt habe: »Ich gebe dem grünen Reinhold Nickles das Elsbach-haus. Dann habe ich die Grünen im Boot. Und dem roten Christoph Feld gebe ich den Wall. Dann habe ich die SPD im Boot.«

Dies habe ihm Gabriel gesagt, hatte Scheffer am 13. März 2008 im öffentlichen Teil einer Bauausschuss-Sitzung verkündet, mit dem Zusatz. es sei ja allgemein bekannt, wie in der Stadt Aufträge vergeben würden. Wegen dieser Äußerungen hatte die Stadt Scheffer, Geschäftsführer eines Büros für Bauplanung, verklagt.

Der 56-Jährige, der ohne Rechtsbeistand erschienen war, gab an, sich genau erinnern zu können. »Nach einer Ausschuss-Sitzung sind die Mitglieder vom Rathaus zum MARTa gegangen. Da habe ich den Bürgermeister auf die Vergabe beider Aufträge angesprochen. Er kündigte eine Überraschung an, mit der alle leben könnten.« Wenige Tage später habe Gabriel ihn spätabends angerufen und ebenjene umstrittene Aussage mit Nennung beider Architekten gemacht.

Gabriels Version ist eine völlig andere: »Um die Jahreswende 2003/04 hat mich Herr Scheffer nach einer Sitzung im Rathaus angesprochen. Es sagte, es wäre clever gewesen, beim Bau des Elsbachhauses den grünen Architekten Nickles und beim Wall den roten Architekten Feld ins Boot zu holen.« Gabriel habe darauf nicht reagiert, die Anspielung aber wohl verstanden. »Ratsmitglieder vermuten hinter Auftragsvergaben häufig politische Motive.«

Bezüglich der Unterstellung habe er in der CDU im kleinen Kreis Rücksprache gehalten. »Wir haben entschieden, darauf nicht zu reagieren.« Das habe sich nicht gelohnt. »Dann hättest Du diesen Vorwurf aber nicht im Raum stehen lassen dürfen«, wandte sich Scheffer im Gerichtssaal an seinen Duz-Bekannten. »Für mich war der Vorwurf heiße Luft«, entgegnete Gabriel. Die SPD sei eh gegen den Wall-Ausbau gewesen. Das von Scheffer angeführte Telefonat habe nie stattgefunden. »Ich habe diese Äußerungen nie gemacht.«

In ihrem Plädoyer betonte Amtsanwältin Katharina Starke, dass es Scheffer nicht um die Aufdeckung von Missständen gegangen sei. Stattdessen habe er versucht, sich auf provokante Art zu profilieren. Der geforderten Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro schloss sich Richterin Blöbaum in ihrem Urteil an. Zwar sei auch Scheffers Darstellung nicht völlig von der Hand zu weisen. Diese könne er jedoch nicht zweifelsfrei beweisen. »Im Übrigen ist das eine Frage des politischen Umgangs miteinander und eigentlich keine Sache für ein Gericht.«

Da Scheffer im Vorfeld eine Einstellung und dann auch eine Verwarnung nicht akzeptiert habe, folge jetzt das Urteil. Nach HK-Informationen hatte die Staatsanwaltschaft Scheffer zunächst das Angebot gemacht, das Verfahren gegen Zahlung von 500 Euro sowie einer schriftliche Entschuldigung einzustellen. Mit der Verwarnung war eine Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro mit Strafvorbehalt, also quasi auf Bewährung, verbunden.

Ratsherr Scheffer scheitert mit Widerspruch

Aus Bewährungsstrafe wurde Geldstrafe: 50 Tagessätze á 50 Euro wegen übler Nachrede

VON HARTMUT BRANDTMANN

Gespannt - gelassen | FOTO: KIEL-STEINKAMP

Herford, 01. Okt. 2009  Es bleibt dabei. Ratsherr Heinz Günter Scheffer (Liste 2004) muss 50 Tagessätze á 50 Euro zahlen wegen „übler Nachrede“. Richterin Alea Blöbaum bestätigte gestern nach einstündiger Verhandlung vor dem Amtsgericht die vorherige Entscheidung, in dem die Geldstrafe noch auf Bewährung ausgesprochen wurde.

Die Behauptung Scheffers sei „nicht erwiesenermaßen wahr“, sagt die Richterin. Der Ratsherr behauptet, der damalige Bürgermeister Thomas Gabriel hätte ihn eines späten Abends um die Jahreswende 2003/2004 am Telefon erzählt, die Stadt habe den Auftrag für den Bau des Elsbach-Hauses an „den grünen“ Reinhold Nickles vergeben, damit „der grüne Even“ (Stadtrat), ins Boot geholt werden könne. Den Auftrag für die Wall-Gestaltung habe „der rote“ Christoph Feld bekommen, um die SPD für das Projekt zu gewinnen.

Gabriel, der als Zeuge geladen war, erzählte die Geschichte anders herum. Es sei Scheffer gewesen, der im Anschluss an eine Bauausschuss-Sitzung ihm gegenüber diese Vergabe-Praxis als clever bezeichnet hätte. Er habe darauf nicht reagiert, erklärte Gabriel und bezeichnete Scheffers Vorstoß als „heiße Luft“, zumal der Wallausbau längst ein kontroverses Wahlkampfthema gewesen sei. Überdies habe er nicht erkennen können, worauf Scheffer habe hin- aus wollen. Auch die CDU-Fraktionsspitze, die Gabriel informiert hatte, habe sofort beschlossen, nicht auf die Vorwürfe zu reagieren.

Die Staatsanwältin K. Starke warf dem Ratsherrn vor, „in provokanter Art eine persönliche und parteipolitische Profilierung“ versucht zu haben.

Schlimmer sei, dass Scheffer als Ratsherr die Treuepflicht gegenüber der Stadt verletzt hätte. Seine Anschuldigungen hätten „korruptionsnahe Züge“ und seien „geeignet“, auch den Baudezernenten Dr. Peter Maria Böhm und Uwe Werner (Abteilungsleiter Tiefbau) „verächtlich zu machen“. Beide waren als Zeuge geladen, mussten aber nicht vernommen werden.

Vor dem Urteilspruch hatte Heinz Günter Scheffer, der ohne Anwalt aber mit einen dicken Aktenordner schienen war, das letzte Wort.

„Ich kann den Ausführungen der Staatsanwältin nicht folgen“, sagt er und beantragte die Höhe der Tagessätze und deren Anzahl herabzusetzen. Abschließend meinte der Kommunalpolitiker, durch solch einen Prozessverlauf entstehe Politikverdrossenheit.

Die Richterin richtete diesen Vorwurf gegen Scheffer: „Durch Ihre Behauptungen entsteht Politikverdrossenheit. Wir verhandeln keine Strafsache aber doch auch die Frage des politischen Umgangs.“

Gegen die Geldstrafe, 2.500 Euro, will Heinz Günther Scheffer in Berufung gehen. Dafür hat er eine Woche Zeit.

Strafbefehl vom 11. März 2009 – zugestellt am 17. März 2009

Herford, 17. April 2009    Einspruch H.G. Scheffers zum Strafbefehl

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Wahrung der Frist hatte ich gegen den o.g. Strafbefehl vom 11. März 2009 – zugestellt  17. März 2009 – fristgerecht Einspruch eingelegt.

Die Begründung des Einspruchs hatte ich in dem Schreiben bereits avisiert.

Meinen Einspruch begründe ich wie folgt:

Die mir  vorgeworfene Straftat der üblen Nachrede gemäß § 186 StGB habe ich nicht begangen.

Denn, zum einen habe ich öffentlich keine ehrverletzende, nicht erweislich wahre Tatsache behauptet, zum anderen waren meine Worte gemäß § 193 StGB gerechtfertigt.

1.) Vorab ist klarzustellen, dass die erste der zwei im Strafbefehl inkriminierten Äußerungen, nämlich:

„ . . . der ehemalige Bürgermeister Thomas Gabriel habe in einem Gespräch  die Aussage getätigt, er habe dem „grünen“ Architekten Nickles den Elsbach-Bau gegeben, damit er den “ Grünen “ Even im Bauausschuß im Boot habe, und dem “ roten “ Architekten Feld von FUN den Wall, damit er die SPD auf seiner Seite habe „, so nicht korrekt ist.

Vielmehr habe ich Herrn Gabriel in der Sitzung vom 13. März 2008 wörtlich – wie ich auch schon in meinem Schreiben vom 20. September 2008 angegeben habe – wie folgt zitiert:  „Ich gebe dem grünen Nickles das Elsbach-Gebäude. Dann habe ich dort die Grünen im Boot. Und dem roten Feld gebe ich den Wall. Dann habe ich dort die SPD im Boot.“

Sollte dieser genaue Inhalt entscheidend sein, werde ich dafür verschiedene Zeugen benennen.

Insoweit wird gegebenenfalls um einen richterlichen Hinweis gebeten.

Dass ich diese im Rahmen eines spät abends zwischen Herrn Gabriel und mir geführten Telefonats gemachte Aussage des ehemaligen Bürgermeisters zutreffend wiedergegeben habe, wird sich bei dessen zeugenschaftlicher Vernehmung ergeben, die hiermit förmlich beantragt wird.

Zudem passt das Zitat  nahtlos in den Kontext des Geschehens, insbesondere der vorangegangenen Telefongespräche, die ich in meinem in den Akten befindlichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Bielefeld vom 20. September 2008 ausführlich geschildert habe.

Ich habe also lediglich wahrheitsgemäß eine Äußerung des ehemaligen Bürgermeisters  wiedergegeben. Damit habe ich – juristisch gesehen – jedoch nicht behauptet, dass auch der Inhalt der von Herrn Gabriel gemachten Aussage zutreffend ist.

2.) Was die zweite mir als strafrechtlich relevant zur Last gelegte Äußerung anbetrifft, so habe ich in Wahrnehmung berechtigter Interessen ( § 193 StGB ) gehandelt.

Auch insoweit ist allerdings zunächst klarzustellen, dass meine diesbezüglichen Worte weder die Behauptung eines „systematischen sachwidrigen Verhaltens der Verwaltung“ noch die des Verhaltens  „mit korruptionsnahen Zügen“ enthalten.

Vielmehr habe ich mit meinen Äußerungen  „ . . . dass es doch in der ganzen Stadt bekannt sei, wie die Vergabepraxis bei der Verwaltung tatsächlich funktioniere“ nur auf – auch in der Bevölkerung diskutierte – Missstände kritisch hingewiesen.

Dass die Vergabepraxis tatsächlich verbesserungswürdig gewesen ist, zeigt sich schon daran, dass sich die Verwaltung laut schriftlicher Mitteilung des Bürgermeisters vom 07. März 2008  „aufgrund der in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 13.März 2008 geäußerten Vorwürfe eines Ratsmitglieds im Zusammenhang mit dem städtischen Vergabeverfahren“  per 28. Juli 2008 eine neue Vergabeordnung gegeben hat, die zum 01. August 2008 in Kraft getreten ist.

Meine Worte sind also im Rahmen des politischen Meinungskampfes als Reaktion auf die Unmutsäußerungen der anderen Ausschussmitglieder getätigt worden. In allen Angelegenheiten von öffentlichem Interesse und im politischen Meinungskampf gilt aber – wie § 193 StGB als Ausprägung von Art. 5 GG zeigt – eine Vermutung zugunsten der Meinungsäußerungsfreiheit, wobei das Recht, staatliche Maßnahmen auch scharf zu kritisieren, zum Kernbereich des Grundrechts gehört.

Eine Abweichung hiervon bedarf einer Begründung, die, wie schon das BVerfG in Band 93,266 ff entschieden hat, der konstitutiven Bedeutung der Meinungsfreiheit für die Demokratie Rechnung trägt.

Eine solche Begründung vermag ich im Strafbefehl nicht zu finden.

Zwar liegt im Falle einer sog. „Schmähkritik“ eine Einschränkung des Vorrangs der Meinungsfreiheit vor; herabsetzende Äußerungen, bei denen es nicht um die Sache geht, sondern die Diffamierung einzelner Personen im Vordergrund steht, habe ich aber nicht getätigt.

Insbesondere habe ich nicht, wie mir vorgeworfen wird, Herrn Dr. Ing. Peter Maria Böhm oder Herrn Dipl. Ing. Uwe Werner in ihrer Ehre verletzt oder dies auch nur gewollt.

Bei der insoweit  im Strafbefehl gemachten Aussage, dass  „die provokante Art und Weise des Vorbringens darauf hindeutet „, dass es mir zum Zeitpunkt der Äußerungen nicht in erster Linie um eine Bereinigung von Missständen, sondern um meine „persönliche oder parteipolitische Profilierung in der Öffentlichkeit ging“, handelt es sich nur um  eine Vermutung, die durch keinerlei Tatsachen belegt ist.

Ich werde daher mangels Verwirklichung einer Straftat freizusprechen sein.

Hilfsweise wäre ich aus prozessökonomischen Gründen – und damit sich die Politik in Herford endlich wieder den Sachthemen zuwenden kann – auch mit einer Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit gemäß § 153 StPO einverstanden.

Mit freundlichem Gruß

Heinz-Günther Scheffer

Bundestagswahl: Union und FDP wollen rasch Regierung bilden

VerteilungBerlin, 28. Sept. 2009   Der Bundeswahlleiter informiert

Die neue Sitzverteilung im Bundestag (Bundeswahlleiter)

Union und FDP wollen nach ihrem Wahlsieg im Eiltempo eine gemeinsame Regierung bilden. Aus Sicht der CDU- Vorsitzenden und Bundeskanzlerin Angela Merkel sollen die Koalitionsverhandlungen spätestens in der kommenden Woche beginnen. Das kündigte sie nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am Montag (28. September) in der Sitzung des CDU-Präsidiums an. „In einem Monat sollte der Koalitionsvertrag spätestens stehen“, hatte zuvor CDU- Generalsekretär Ronald Pofalla im ARD-Morgenmagazin gefordert.

Die Gremien aller Parteien beraten an diesem Montag über den Ausgang der Wahl, die einen Sieg für Schwarz-Gelb und eine bittere Niederlage für die SPD gebracht hatte.

Nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis kam die CDU/CSU auf 33,8 Prozent (2005: 35,2), die SPD auf 23,0 (34,2) und die FDP auf 14,6 Prozent (9,8). Die Grünen erreichten 10,7 Prozent (8,1), die Linken 11,9 Prozent (8,7).

Quellen: dpa, bundeswahlleiter.de

Prozente Erststimmen Herford

Budenstagswahl 2009 in Herford

Wahlberechtigte 49.688

Beteiligung: 67,9%

2009 2005 Stimmenart
Prozent Stimmen Prozent Stimmen
CDU 39,4% 13086 42,3% 15539 Erststimme
34,0% 11329 37,7% 13896 Zweitstimme
SPD 35,6% 11815 46,2% 16977 Erststimme
30,1% 10034 38,8% 14292 Zweitstimme
FDP 9,9% 3286 3,7% 1369 Erststimme
13,8% 4603 9,1% 3363 Zweitstimme
Grüne 7,2% 2379 2,8% 1491 Erststimme
9,2% 3052 6,8% 2500 Zweitstimme
Linke 8,0% 2650 4,0% 1491 Erststimme
8,5% 2836 4,9 % 1812 Zweitstimme

Direkt gewählt wurde im Wahlkreis Kreis Herford MI II: Stefan Schwartze (SPD)

Was Sie am Wahltag wissen müssen . . .

Jeder hat zwei Stimmen

VON EVA QUADBECK

(RP) Wer in der Wahlkabine den Stimmzettel auseinanderfaltet, stellt fest: Der Zettel ist überraschend lang. 27 Parteien treten zur Bundestagswahl an. Rund 62 Millionen Bürger sind zur Stimmabgabe aufgerufen. 3,5 Millionen junge Leute dürfen erstmals zur Wahl gehen.

Millionen von Wahlbenachrichtigungen hängen in den Haushalten an Pinnwänden, liegen in Schubladen oder warten auf dem Kaminsims darauf, dass die Bürger am Sonntag danach greifen und ins Wahllokal gehen. Als kleine Staatsbürgerkunde die wichtigsten Fragen rund um die Wahl.

Warum hat jeder Wähler zwei Stimmen?

Mit der Erststimme wählt man den Direktkandidaten aus seinem Wahlkreis. Aus jedem der 299 Wahlkreise kann nur ein Kandidat direkt in den Bundestag einziehen. Den Wahlkreis gewonnen hat, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann. Die Zweitstimme entscheidet über die Sitzverteilung im Bundestag. Der Anteil der Zweitstimmen, die eine Partei in einem Bundesland erreicht, bestimmt, wie viele Kandidaten von der Landesliste ins Parlament einziehen dürfen. Selbstverständlich dürfen die Wähler Erst- und Zweitstimme auf verschiedene Parteien verteilen („splitten“).

Wie kommt es zu Überhangmandaten?

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erringt, als ihr auf Grund der Zweitstimmen an Sitzen im Parlament zustehen. Wer einen Wahlkreis direkt gewinnt, der erhält in jedem Fall einen Sitz im Parlament. Die Gesamtzahl der Sitze im Bundestag steigt also um die Zahl der Überhangmandate. Bei der vergangenen Bundestagswahl hatten die SPD neun und die CDU sieben Überhangmandate gewonnen. Für die Wahl am Sonntag werden der CDU zahlreiche Überhangmandate vorhergesagt.

Kann man sich bei der Bundestagswahl der Stimme enthalten?

Ein Kreuz für Enthaltung ist nicht vorgesehen. Wer aber nicht an der Wahl teilnimmt oder seinen Stimmzettel ungültig macht, der enthält sich faktisch der Wahl. Es ist aber möglich, nur eine Erst- oder nur eine Zweitstimme abzugeben. Dann wird nur diese eine Stimme gewertet.

Mehr zum Thema Die Bundestagswahl von A bis Z

Wie wird ein Stimmzettel ungültig?

Jede Art von Beschriftung wie Kommentare oder Unterschriften machen den Stimmzettel ungültig. Wenn jemand seinen Stimmzettel mit Blümchen oder Hasenohren verziert, ansonsten aber eindeutig seine Kreuze gemacht hat, entscheiden Wahlvorstand und Beisitzer im Wahllokal per Abstimmung, ob der Stimmzettel gültig ist. Sie sind verpflichtet, unparteiisch zu entscheiden

Bis wann ist Briefwahl möglich?

Die Frist zur Beantragung von Briefwahlunterlagen ist abgelaufen. Die Briefe müssten auch bereits abgeschickt sein. Wenn aber jemand plötzlich schwer erkrankt, können Wahlschein und Briefwahlunterlagen noch bis Sonntag 15 Uhr beantragt werden. Solche späten Briefwahlen müssen direkt, bis spätestens Sonntag 18 Uhr unter der Adresse abgegeben werden, die auf den Unterlagen angegeben ist.

Deutscher Präsident macht weg frei für Lissabon-Vertrag

Präsident der EU-Kommission Barroso (Archiv, März 2009) (dpa/pa)

Deutscher Präsident macht weg frei für Lissabon-VertragBerlin, 23. Sept. 2009 Der deutsche Bundespräsident Horst Köhler hat den Weg zur endgültigen Ratifizierung des EU-Reformvertrags von Lissabon durch Deutschland freigemacht.

Er billigte die Begleitgesetze zur Umsetzung des Vertrages und will am Freitag die Ratifikationsurkunde endgültig international hinterlegen, wie ein Sprecher des Präsidenten am Mittwoch (23. September) in Berlin mitteilte. Der Vertrag gilt dann für Deutschland als ratifiziert.

Beim deutschen Verfassungsgericht liegt noch eine Klage gegen die Begleitgesetze vor. Sie dürfte aber nicht mehr das Ratifizierungsverfahren stoppen. Bundestag und Bundesrat hatten in den Sommermonaten im Schnellverfahren die Begleitgesetze zum Vertrag von Lissabon verabschiedet, die eine Stärkung der Parlamentsrechte in EU-Fragen vorsehen. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht verlangt. Mit dem Lissabon-Vertrag soll die Zusammenarbeit in der EU transparenter und demokratischer werden.

Quellen: dpa, pa.

Matthias Wemhoff wäre „unser Mann“ gewesen!

Herford, 22. Sept. 2009   Ein Appell – aber an wessen Gewissen?

Quo vadis„Zwei Seelen wohnen ach in meiner Brust!“ So die Aussage eines Kirchenmannes anlässlich der letzten Mitgliederversammlung des Geschichtsvereins, der per letztwilliger Verfügung – im Pensionsalter – einer der Sachwalter der Interessen Dieter Ernstmeiers geworden ist.

Ratsmitgleid Heinz-Günther Scheffer sagt dazu: „Ich gehöre zu denen, die Dieter Ernstmeier noch persönlich gut kannten. Seit 1991 sind wir gemeinsam für Herfords Stadtgeschichte und Stadtbildpflege eingetreten. Damals war der heutige Beirat für Stadtbildpflege noch ein „richtiger“ Ausschuss mit Jochen Pawlitz (CDU) als Ausschussvorsitzendem an der Spitze.

Als eingangs der Ratsperiode 1999-2004 schließlich – in politisch motivierter neuer Besetzung – ein „Beirat für Stadtbildpflege“ installiert wurde, waren Dieter Ernstmeier und ich wieder mit dabei. Anlässlich dessen Gründung wurden wir beide Mitglieder des Geschichtsvereins. Das zu meiner „Legitimation“, die aktuell keimende Situation beurteilen zu können und zu dürfen.

Dieter Ernstmeier war sowohl verantwortlich fühlender und lebender ortsansässiger Unternehmer als auch großzügiger „leiser“ Spender und Schenker gegenüber „seiner“ Stadt Herford. Besonders großzügig zeigte er sich auch in Richtung der Interessen der örtlichen evangelischen Kirche.

Aus seinem Herforder Geschichtsbewusstsein heraus war es stets einer der Herzenswünsche Dieter Ernstmeiers, dass sich Herford endlich seiner wirklich einmaligen(!) Stiftsgeschichte besinnen möge.“

Dieses „Alleinstellungsmerkmal“ allein würde in vielen Städten Anlass genug sein, daraus u.a. eine werbewirksame touristische Attraktion herzuleiten und es zu einem attraktiven „weichen Standortfaktor“ auszubauen. Mir fiele niemand ein, der daran nicht – direkt oder auch nur indirekt – positiv partizipieren würde.

Als Dieter Ernstmeier sein Ende fühlte, hat er uns die Verwirklichung dieser Herzensangelegenheit testamentarisch hinterlassen und mit seinem  großherzigen Vermächtnis gleichermaßen den Grundstein gelegt. Gut und gerne erinnere ich mich an die letzten persönliche Gespräche mit Dieter Ernstmeier.

Da sich die Veranwortlichkeit von Rat und Verwaltung gegenwärtig offensichtlich darin erschöpft, es allein dem Herforder Geschichtsverein zu überlassen, für das Anliegen „Zeigen der einmaligen Herforder Stiftsgeschichte“ kämpfen zu müssen, treten wir bezüglich der Realisierung der Herausforderung leider weiterhin auf der Stelle.

Mehr noch: Da Vertreter der Dieter-Ernstmeier-Stiftung und Mitglieder des Geschichtsvereins teilweise personenidentisch sind, schielt man als Stiftungsmitglied ausgerechnet auf die derzeit verfügbaren(?) Mittel des  Herforder Geschichtsvereins zur Realisierung des stiftsgeschichtlichen Museums, um damit – für den Fall der Fälle – die Unternehmen der Ernstmeier-Gruppe stützen zu wollen.

Bezüglich der übrigen Zuwendungen in Höhe mehrerer Millionen aus dem Vermächtnis Dieter Ernstmeiers an dritte, vierte und fünfte Adressaten heißt es lapidar, die Mittel seien „ausgezahlt“ und somit „weg“.

Dies gilt für die zweckgebundenen ausgezahlten Mittel zur Realisierung des stiftsgeschichtlichen Museums an den Herforder Geschichtsvereins zunächst einmal gleichermaßen.

Grund genug für mich, als Mitglied des Geschichtsvereins anlässlich der letzten Mitgliederversammlung den konkreten Vorschlag eingebracht zu haben, alle von Dieter Ernstmeier zu dessen Lebzeiten und qua Vermächtnis nach seinem Tode begünstigten Adressaten doch bitte zu einer verantwortlichen „Bestandsaufnahme“ aufzufordern und gemeinsam – gern unter der Federführung der von Dieter Ernstmeier eingesetzten Verantwortlichen der Stiftung – einen „Pool“ zu bilden, der, sofern erforderlich, die Arbeitsplätze der Unternehmen der Ernstmeier-Gruppe konsequent zu besichern hilft.

Parallel dazu stellt sich mir die Frage, wie sich die aktuell gewählten Ratsmitglieder dazu stellen, in Herford endlich die einmalige Stiftsgeschichte zu zeigen. Wird der sich am 30. Oktober konstituierende Rat 2009-2014 für die Verwirklichung eintreten, um so zum Beispiel Zustifter zu gewinnen und Mittel – ganz gleich aus welchen auch überregionalen Töpfen – zu generieren?

Oder sieht man sich in Rat und Verwaltung weiter in der Rolle des „Zaungastes“ gegenüber einem verpflichteten Trägerverein?

Prof. Dr. Matthias Wemhoff (s. unten) wäre „unser Mann“ gewesen. Er war bereit, nach Herford zurück zu kommen. Sein Konzept allein war überzeugend. Wemhoff leitet heute das Neue Museum auf der Berliner Museumsinsel.“

Heinz-Günther Scheffer

Matthias Wemhoff (* 1964) ist ein deutscher Mittelalterarchäologe. Er ist Direktor des Berliner Museums für Vor- und Frühgeschichte und Landesarchäologe des Bundeslandes Berlin.

Matthias Wemhoff studierte Archäologie des Mittelalters und der Neuzeit, Mittlere– sowie Kirchengeschichte und promovierte 1992 mit der Arbeit Das Damenstift Herford. Die archäologischen Ergebnisse zur Geschichte der Profan- und Sakralbauten seit dem späten 8. Jahrhundert an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Anschließend wurde er Leiter des Museums der Kaiserpfalz Paderborn und baute in dieser Funktion auch die PaderbornerHonorarprofessor an der Universität Paderborn, wo er schon seit 1995 Lehrveranstaltungen abhielt. An der Universität ist Wemhoff gemeinsam mit Jörg Jarnut und Ernst BremerInstituts zur Interdisziplinären Erforschung des Mittelalters und
seines Nachwirkens
. 2003 wurde er Direktor des LWL-Landesmuseum für Klosterkultur in Dalheim. Zum 1. Mai 2008 wurde Wemhoff als Nachfolger Wilfried Menghins Direktor des Museums für Vor- und Frühgeschichte und damit auch automatisch in Personalunion Landesarchäologe von Berlin. Damit gehört er auch dem Verband der Landesarchäologen als einziger Vertreter Berlins an. Stadtarchäologie auf. Seit 2001 lehrt er auch als Direktor des

Wemhoff ist überregional insbesondere durch seine Ausstellungsarbeit bekannt. 1999 organisierte er die Ausstellung 799 – Kunst und Kultur der Karolingerzeit, 2006 Canossa – Erschütterung der Welt. Er pflegt intensive Kontakte zu vielen Museen im In- und Ausland. Er ist Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Archäologie des Mittelalters und der frühen Neuzeit und Mitglied der Historischen Kommission Westfalen. Er ist Mitherausgeber des Archäologischen Nachrichtenblattes. Daneben forscht Wemhoff vor allem zur Klosterkultur und ist als Grabungsarchäologe aktiv.