Stadt soll für Sturz Schadensersatz zahlen

DETMOLD, 15.09.2009 Pflasterstein falsch verlegt

Detmold (lz). Weil eine alte Dame 2007 so unglücklich über einen hochstehenden Pflasterstein auf dem Detmolder Marktplatz gestolpert ist, dass sie sich Hirnblutungen und einen Handgelenkbruch zuzog, verlangen die Kinder der Frau nun von der Stadt Schadensersatz.

Vor dem Landgericht wurde am Montag ein Vergleichsvorschlag ausgehandelt: 35.000 Euro soll die Stadt dafür zahlen, dass die 80-Jährige, die inzwischen gestorben ist, lange im Krankenhaus lag und zahlreiche Reha-Behandlungen über sich ergehen lassen musstw.

Zudem habe die Familie die Wohnung nach dem Unfall teuer umbauen müssen. Das Gericht hielt es juristisch für eine Pflichtverletzung der Stadt, dass der Stein 1,5 bis 2 Zentimeter hochstand.

Jan Hoet bekommt den Verdienstorden 1. Klasse der Bundesrepublik Deutschland

Höchste Auszeichnung für den Gründungsdirektor des Herforder MARTa

VON GUNTER HELD

Jan Hoet | Foto: Kiel-Steinkamp

Streiter für die Kunst | Foto: Kiel-Steinkamp

Herford/Berlin. Jan Hoet ist ein vehemmtenter Streiter für die zeitgenössische Kunst. Jetzt wird seine konsequente Haltung, mit der der Gründungsdirektor des Herforder Museums MARTa, immer wieder seinen Kritikern begegnete, von höchster Stelle gewürdigt.

Am 5. Oktober wird Hoet als erstem Belgier das Verdienstkreuz 1. Klasse verliehen. Er erhält es während einer kleinen Feierstunde aus der Hand von Bundespräsident Horst Köhler in dessen Amtssitz, dem Schloss Bellevue in Berlin.

„Fantastisch“, reagierte der international renommierte Ausstellungsmacher. „Nach den vielen Widerständen in Herford mit dem MARTa-Museum wird meine Arbeit jetzt endlich in Deutschland anerkannt. Das ist ein echter Grund zum Feiern. Die zeitgenössische Kunst siegt immer.“

Jan Hoet, 1936 im belgischen Leuwen geboren, hat in mehr als 20 Jahren, von 1975 bis 1999, das SMAK, ein Museum für zeitgenössische Kunst in Gent geführt und dort aus kleinsten Anfängen eine der bedeutendsten europäischen Sammlungen zeitgenössischer Kunst aufgebaut. 1992 kuratierte er die „Documenta IX“ in Kassel, die weltweit als bedeutendste Ausstellung zeitgenössischer Kunst gilt. Jan Hoet ist in künstlerischen Fragen Berater der belgischen Königin Fabiola und wurde als Ritter in den Adelsstand erhoben.

Positivere Einstellung zum MARTa

Unter seiner künstlerischen Leitung etablierte er das MARTa in Herford in kürzester Zeit als eines der Top-Museen für zeitgenössische Kunst in
Deutschland. Er leitete das Museum von 2003 bis 2008. Dann verließ der charsimatische Belgier Herford und kuratierte die im Rahmen des Varus-Jahres gezeigte Ausstellung „colossal“ im Osnabrücker Land.

Immer wieder machte er mit spektakulären Aktionen auf sich aufmerksam: Sei es, dass der in einer Jesuitenschule erzogene Hoet für die Kunst in den Boxring stieg oder 1984, als er mit „Chambres d’amis“  in Gent zeitgenössische Kunst in Privatwohnungen zeigte, die während der Zeit der Ausstellung für das Publikum geöffnet waren.

„Ich freue mich natürlich sehr“, sagte Hoet gegenüber der Neuen Westfälischen. „Besonders aber hoffe ich, dass die Herforder Bevölkerung durch diese Auszeichnung, die ja auch nicht zuletzt meine Arbeit in Herford würdigt, eine positivere Einstellung zum MARTa bekommt.“

Linnenbauerplatz: Zur Freude gehört für die Verantwortlichen auch ein Mindestmaß an „Manöverkritik!“

Heinz-Günther Scheffer: „Wie war das denn wirklich vor einem Jahr?“

Zur Sitzung des städt. Bau- und Umweltausschusses am 10. September 2009 hatte Stadtführer Mathias Polster einen Fragenkatalog ebenso begründeter wie stichhaltiger Fragen u.a. zur Umgestaltung des Linnenbauerplatzes eingereicht.

Die Antworten der Bauverwaltung erfolgten – wie stets in ähnlich gelagerten Fällen – getreu dem Motto: Es kann nicht sein, was nicht sein darf!“

Dies war und ist nicht nur für den umtriebigen Stadtführer Polster unbefriedigend.

Wir erlauben uns an dieser Stelle, unsere Sicht der Dinge von vor einem Jahr erneut aufzuzeigen.

Liste 2004 – Initiative für Herford

Herford, 07. Mai 2008 Am 17. Mai soll er offiziell übergeben werden, der künftig „wasserbespielte“ Linnenbauerplatz.

Immer wieder hat es in der jüngeren Vergangenheit Anläufe für eine Art Reminiszenz bzgl. der Herforder Bowerre oder auch der dortigen Mühle bis hin zur ‚Mühlengerechtigkeit‘ gegeben.

Stritt man sich vor Beginn der Baumaßnahme noch u.a. über gerichtlich reklamierte Wegerechte sowie darüber, dass es sich hier nicht etwa um einen Platz handele, so bietet sich in diesen Tagen das vorläufige Endprodukt in seinem ganzen, allerdings reduzierten Ausmaß dar.

Hier einmal – neben den Presseberichten – ein paar aktuell eingestellte Fotos, die u.a. die erste Planung Herbert Dreiseitls, die spätere Planung und dann den derzeitigen Stand zeigen:

weitere Fotos ...

oder:

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Natürlich darf man sich freuen, wenn die Arbeiten abgeschlossen sind. Freuen darf man sich auch auf und über das Urteil der Bürgerinnen und Bürger sowie der Kinder und natürlich der großen und kleinen Gäste und Nutzer generell.

Für die Verantwortlichen gehört u.E. allerdings gerade auch zu einem solchen Bauvorhaben ein Mindestmaß an sachlicher ‚Manöverkritik‘ bzgl. der Idee, der Planung, deren Umsetzung, der Bauabwicklung und der Abrechnung. Natürlich sind auch die in diesem Fall nicht unerheblichen Folgekosten in den Fokus zu nehmen.

Vielleicht ein paar Punkte, die jeder selbst bewerten möge:

  • vorab: Wie es einst – mit der entscheidenden Stimme des Anliegers und damaligen stv. Bürgermeisters Werner Kremeyer (FDP) – zur Verfüllung der Bowerre gekommen ist, soll hier nicht beleuchtet werden.
  • Die Idee, den Platz für eingangs ca. € 1,3 Mill. zu einem wasserbespielten und damit auch künftig in der Unterhaltung sehr kostenintensiven Platz umzugestalten, ist im Frühjahr/Sommer 2004 im Wahlkampf Herrn Gabriels (CDU) geboren worden.
  • Dazu hatte man das Planungsatelier Dreiseitl vom Bodensee nach Herford geholt und – zusammen mit den beiden Herforder Büros Schlattmeier und Kortemeier – einer Art „Wettbewerb“ (mit „Bürgerbeteiligung“!) ausgesetzt.
  • Klar(?), dass das Büro Dreiseitl damals im Juli 2004 „das Rennen machte“.
  • Es oblag sodann dem neuen Bürgermeister Wollbrink (SPD), auch dieses ehrgeizige Projekt seines Vorgängers zu „kippen“ oder „abzuarbeiten“.
  • Anlässlich des Erstbesuchs Herrn Berends‘ der von mir i.S. „Kaufhof-Areal“ 2006 nach Herford geholten ITG Düsseldorf sagte Herr Berends mir übrigens, man möge den Linnenbauerplatz in jedem Fall bis zur Realisierung des neuen „shopping centers“ auf dem ehem. „Kaufhof-Areal“ nicht angreifen, sondern bitte liegen lassen. Die ITG müsse den Platz in der Bauphase ggf. als Materiallager nutzen können. „Wir bauen Ihnen dort – quasi als „Schlussstrich“ des neuen Einkaufszentrums – einen neuen Platz!“ Klar, dass ich dies der Verwaltung mündlich wie schriftlich mitteilte.
  • Aber seitens der Stadtverwaltung warb man Fördergelder ein und trat der Realisierung nahe (ist ja schließlich „öffentliches Geld“).
  • Am 30. September und 01. Oktober 2005 hatte eine „Ideenwerkstatt“ mit Herbert Dreiseitl (pro Tag € 5.000,– Honorar) im Friedrichs-Gymnasium stattgefunden. Dort soll u.a. das „Spielschiff“ erfunden worden sein?
  • Nun sollte es also losgehen. Doch zuvor forderte Planer Dreiseitl – zusätzlich(!) zu seinem bereits vereinbarten soliden Honorar – noch einmal gut € 40.000,–(!) nach. Begründung: Erhöhung des niemandem besser als ihm bekannten „Schwierigkeitsgrades“. (Was war denn bitte seit dem „Wettbewerb“ im Juni/Juli 2004 schwieriger geworden??)
  • Inzwischen intervenierten die Weihnachtsmarktbeschicker. Der Weihnachtsmarkt auf dem Linnenbauerplatz sei gefährdet.
  • Also erfolgte die inzwischen längst deutlich gewordene Umplanung. Man verzichtete u.a. auf das zuvor gepriesene Extra „Glaslinse“, welche/s Einblick in das Bodendenkmal gewähren sollte.
  • So ist der leider nahezu vollständig versiegelte Platz – gerade zum Gehrenberg – auffällig „kahl“ geworden ist.
  • Nun ging’s los. Die Bauleitung erfolgte gleichwohl durch die Stadt Herford, der es leider u.a. entging, dass man sich von der ausführenden Firma – statt des von Dreiseitl ausgeschriebenen Verfüllmaterials – „Abraum“ von einer Deponie in Porta Westfalica in das kartierte Bodendenkmal ‚Mühlengericht‘ kippen ließ.
  • Dem Umstand, dass es sich hier um ein kartiertes und somit offiziell bekanntes Bodendenkmal handelt, hatte nicht einmal in der Ausschreibung des Planungsateliers vom Bodensee Berücksichtigung gefunden! Eine Informationslücke, die auch die Stadtführer Polster und Bubig (in Polizeiuniform!) nicht zu heilen vermochten.
  • Das beherzte Einschreiten soll übrigens nicht der Grund für die sich zu dem Zeitpunkt bereits abzeichnende Kostenüberschreitung um rd. 10 % gewesen sein.
  • Allein das „Spielschiff“, welches auch als „Hansekogge“ gehandelt wird, verursacht immerhin Kosten in Höhe von rd. € 55.000,–.
  • Dass man das Wasser künftig nicht „trinken“ könne, stimmt nicht. Schließlich wurde im Keller der Stadtbibliothek, deren Dachwasser die Zysternen speist, eine höchst kostenintensive Wasseraufbereitung installiert, die „Badewasserqualität“ sichert.
  • . . . und z.B. aufmerksame Mütter werden es hoffentlich zu verhindern wissen, dass spielende Kinder sich z.B. an den im Wasser festgeschraubten Metallkeilen oder den sonstigen „Kanten“ verletzen.

Ja, auch solche und weitere Punkte wollen aus der konstruktiven Sicht der unabhängigen Ratspartei „Liste 2004 – Initiative für Herford“ durchaus bedacht, in aller gebotenen Sachlichkeit angesprochen und mit dem Blick in die Zukunft kritisch nachbereitet sein.

Dabei geht es auch darum, vermeidbare Fehler künftig möglichst auszuschließen; eben aus Erfahrung klug zu werden.

Spricht man sie jedoch – rechtzeitig und im Sinne des Gelingens sowie – im Jahre 3 nach MARTa – im Sinne auch des wichtigen Kostencontrollings an, kann es einem durchaus passieren, dass man wie jemand von einem „fremden Stern“ gehandelt wird.

In diesem Sinne ein gut Gelingen! . . . und – wie pflegt der Westfale zu sagen – „nichts für ungut“!

Heinz-Günther Scheffer

Wollbrinks Stellungnahme zeugt von Unverständnis!

Herford, 10. Sept. 2009  Scheffer:Die Willensbildung wird durch das amtliche Verschweigen wahlrelevanter Sachverhalte betroffen!

Heinz Günther SchefferBei der der heutigen Presse zu entnehmenden Stellungnahme Bruno Wollbrinks zur von diesem eingeräumten bewussten „Informationssperre“ hinsichtlich der künftigen Nutzung der Elverdisser Ehrler-Liegenschaften dürfte es sich – auch sprachlich – eher um eine Stellungnahme des Pressesprechers des Bürgermeisters handeln?

In jedem Fall scheint die absolut begründete Kritik an der Vorgehensweise des Verwaltungschefs und dessen Behörde nicht verstanden worden zu sein?

Schließlich hat der Bürgermeister bereits in seinen ersten Stellungnahmen sehr deutlich eingeräumt, dass er im vorliegenden Fall einen ebenso mit Spannung erwarteten, wie täglich nachgefragten und damit wahlrelevanten behördlichen Verwaltungsakt – mit Rücksicht auf die anstehende Kommunalwahl – bewusst verschwiegen habe.

Wollbrink glaubt jedoch, sein vorsätzliches Fehlverhalten mit folgender Begründung kompensieren zu können: „Es wäre der Verdacht aufgekommen, dass ich wenige Tage vor der Wahl noch ein Wahlgeschenk an die Bürgerinnen und Bürger in Elverdissen hätte verteilen wollen. Das halte ich allein aus integrationspolitischen Gründen für nicht vertretbar. Wenn jemand mir trotzdem vorwirft, ich hätte die Entscheidung verzögert, nehme ich das gern auf meine Kappe“.

In dem Zusammenhang drängt sich natürlich gleichsam die Frage auf, welche Wählerinnen und Wähler Wollbrink und/oder der SPD angesichts des negativen Bescheides nicht gewählt hätten?

Ganz gleich, wie man die Dinge hinzureden versuchen mag. Was bleibt, ist der bestätigte Umstand, dass es dem Verwaltungschef darum ging – so oder so – Einfluss auf das für den Fall der Verlautbarung des in der Bevölkerung mit Spannung erwarteten Bescheides kalkulierte Wählerverhalten auszuüben.

In dem zitierten Urteil BVerwG 8 C 14.02 geht es darum, dass der Grundsatz der Freiheit der Wahl die Wählerinnen und Wähler vor Beeinflussungen schützen soll, die geeignet sind, ihre Entscheidungsfreiheit zu beeinträchtigen.

Der heute erschienenen „Stellungnahme“ des amt. Bürgermeisters, oder seines Pressesprechers ist leider zu entnehmen, dass dies nicht verstanden worden ist, bzw. werden soll?

Noch einmal: Es geht hier nicht etwa um persönliche Befindlichkeiten. Hier geht es einmal mehr um die vorsätzliche gezielte Einflussnahme auf die Entscheidungsfreiheit der Wählerinnen und Wähler Herfords.

Dem ohnehin strapazierten Vertrauen in Rat und Verwaltung ist das abträglich.

Das viel beschworene Wort „Transparenz“ möge zum „Unwort“ mutieren. Gleiches gilt für die Vokabel „Bürgerkommune“, was auch immer Bürgermeister und Teile der Verwaltungsspitze darunter verstehen, bzw. damit assoziieren wollen.

Heinz-Günther Scheffer
UWG Liste 2004 – Initiative für Herford

Auch in Herford wurde die Entscheidungsfreiheit der Wähler bewusst beeinträchtigt!

Herford, 05.09.2009  Wollbrink beeinträchtigt vorsätzlich die Entscheidungsfeiheit der Herforder Wählerinnen und Wähler

Bereits zwei Tage nach der Kommunalwahl hat sich für die Herforder Wählerinnen und Wähler gleich an dem ersten bekannt gewordenen Beispiel bestätigt, dass es leider zutreffend ist, dass der amtierende Bürgermeister selbst seine ihn dabei unterstützende Verwaltung aufgefordert hat, die Entscheidungsfreiheit der Herforder Bürgerinnen und Bürger bewusst zu beeinträchtigen.

Wiederholt habe ich den Baudezernenten vor der Kommunalwahl schriftlich um Auskunft zum Stand der „Bauvoranfrage“ für das den Kommunalwahlkampf beherrschende Thema „Kulturzentrum“ in Elverdissen gebeten. Obwohl auskunftspflichtig, ist der die Auskunft bewusst schuldig geblieben.

Einen Tag nach der Wahl darf der persönliche Pressesprecher und erste Wahlkämpfer des Bürgermeisters dann bekannt geben, dass sein Herr die Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Herforder Wählerinnen und Wähler auf seine Kappe nehme.

Schließlich habe sein Dienstherr den Elverdisser Wahlbürgerinnen und -bürgern keine Wahlgeschenke machen wollen.

Ungeachtet dessen, dass ich eher dazu neige, davon auszugehen, dass die Begründung für den abweisenden Bescheid nicht haltbar sein wird, mag  das  fragwürdige Verhalten des Bürgermeisters und seiner Verwaltung für den einen oder anderen Herforder – so den Ratsherrn Horst Heining (SPD) – am Ende gar generös anmuten?

Anders wird ein Schuh d’raus: Natürlich fürchtete der Einzelbewerber Wollbrink, der im Wahlkampf vorgab, dass er Bürgermeister aller Bürgerinnen und Bürger sein wolle und der ab sofort – wie selbstverständlich – wieder ausschließlich die Entscheidungen der SPD mittragen wird, dass ihm die große Zahl der Stimmen eingewanderter wahlberechtigter Deutscher am Ende fehlen könnte.

In jedem Fall liegt – so oder so – ein klassischer Fall von Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Herforder Wählerinnen und Wähler vor, zumal das Thema „Kulturzentrum“ in Elverdissen den Kommunalwahlkampf 2009 ebenso maßgeblich wie nachhaltig beherrscht hat.

Vergleiche dazu die Entscheidung des BVerwG 8 C 14.02 vom 08. April 2003 zu einem Fall der Beeinträchtigung der Wählerinnen und Wähler in Bad Homburg (s. unten). Dort musste die Bürgermeisterwahl wiederholt werden.

Heinz-Günther Scheffer
UWG Liste 2004 – Inititative für Herford

PRESSEMITTEILUNG des Pressesprechers des Bürgermeisters v. 01.09. 2009:

Gemeindezentrum in der ehemaligen Gaststätte Ehrler in Elverdissen aus Schallschutzgründen unzulässig

Herford, 1.9.09. Die Bauaufsicht der Stadt Herford hat die Bauvoranfrage der yesidischen Gemeinde für die Nutzung der ehemaligen Gaststätte Hotelbetrieb Ehrler in Elverdissen negativ beschieden. Die von den Antragstellern vorgeschlagenen Lärmschutzmaßnahmen, dies ergab die Prüfung, sind nicht umsetzungsfähig. Bürgermeister Bruno Wollbrink hat der yesidischen Gemeinde zugesagt, ihr bei der Suche nach einem geeigneten Standort für ein Gemeindezentrum behilflich zu sein.

Das Lärmschutzgutachten weist, so Herfords Baudezernent Dr. Peter Böhm, mehrere nicht genehmigungsfähige Aspekte auf. So sei die vorgesehene Lärmschutzmauer an der nördlichen Grundstücksgrenze aufgrund des bestehenden Bebauungsplanes nicht zulässig. Auch seien die vorgeschlagenen Auflagen für den Saalbetrieb, wie das Geschlossenhalten von Fenstern und Türen bei den beantragten Familienfeiern nicht praktikabel, da keine Entlüftung vorhanden sei.

Darüber hinaus sei bei Familienfeiern auch mit Musikdarbietungen zu rechnen. Daher könne diese Nutzungsform im Schallschutzgutachten nicht einfach ausgeschlossen werden. Schließlich sehe das von den Yesiden vorgelegte Gutachten vor, dass dem Bauherrn auf dem benachbarten Grundstück in der Straße „Reihe“ zusätzliche passive Lärmschutzmaßnahmen auferlegt würden. Auflagen für Dritte aber seien unzulässig.

„Zusammenfassend bleibt festzustellen“, so Herfords Baudezernent Dr. Peter Böhm, „dass die in der Bauvoranfrage vorgesehene Nutzungsänderung und der beantragte Betrieb nicht zu einem zulässigen Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe führen wird, wie dies in einem Mischgebiet gemäß Landesbauordnung vorgeschrieben ist“.

Der Baudezernent wies außerdem darauf hin, dass die für das Gemeindezentrum vorgeschlagenen und noch zu bauenden Parkplätze nicht den Vorgaben des Bebauungsplans entsprächen. Gründe, die eine Befreiung vom Bebauungsplan ermöglichten, lägen aber nicht vor. Dazu gehörten, dass das Wohl der Allgemeinheit dies erfordere, die Abweichung städtebaulich vertretbar sei oder die Durchführung des Bebauungsplan zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führe. „Die Parkplatzproblematik ist allerdings zweitrangig“, stellte Dr. Peter Böhm fest. „Entscheidend für die Ablehnung der Bauvoranfrage sind die nicht umsetzungsfähigen Lärmschutzmaßnahmen.“

Bürgermeister Bruno Wollbrink hat der yesidischen Gemeinde zugesichert, dass die Verwaltung sie bei der Suche nach einem geeigneten Ort für ein Gemeindezentrum unterstützen werde. „Wir müssen diese Problematik grundsätzlich gemeinsam mit der Politik und unter Einbeziehung der Integrationskonferenz klären“, sagte das Stadtoberhaupt. „Aktuell suchen fünf Glaubensgemeinschaften in unserer Stadt nach geeigneten Grundstücken für ihre Bauten. Wenn wir den Gedanken der Integration ernst nehmen, müssen wir auch nach Wegen suchen, damit diese Gruppen für ihre Aktivitäten geeignete Standorte finden.“

Bürgermeister Bruno Wollbrink erläuterte zudem die Gründe für die Bekanntgabe der Entscheidung zwei Tage nach der Kommunalwahl. Die Bauverwaltung habe ihm am Freitag, dem 21. August, also neun Tage vor der Kommunalwahl, das Ergebnis der Prüfung vorgelegt. „Dass ich bei der grundsätzlichen Bedeutung dieses Themas eine solche Entscheidung über das Wochenende gründlich einsehe, ist nachvollziehbar.“ Wenn dann am Montag oder Dienstag die negative Entscheidung bekannt gegeben worden wäre, hätte diese ein „Geschmäckle“ gehabt.

„Es wäre der Verdacht aufgekommen, dass ich wenige Tage vor der Wahl noch ein Wahlgeschenk an die Bürgerinnen und Bürger in Elverdissen hätte verteilen wollen. Das halte ich allein aus integrationspolitischen Gründen für nicht vertretbar. Wenn jemand mir trotzdem vorwirft, ich hätte die Entscheidung verzögert, nehme ich das gern auf meine Kappe“, so das Stadtoberhaupt.


BVerwG: Oberbürgermeisterwahl in Bad Homburg v.d.H. ungültig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einer heute verkündeten Entscheidung die Revision
des Oberbürgermeisters der Stadt Bad Homburg v.d.H. gegen ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, mit dem seine Wahl zum Oberbürgermeister im März 1998 für ungültig erklärt und Neuwahlen angeordnet wurden, zurückgewiesen.

Das Berufungsgericht hatte seine Entscheidung darauf gestützt, dass beim Wahlverfahren Unregelmäßigkeiten vorgekommen seien, die auf das Ergebnis von Einfluss gewesen sein können. Dem lag u.a. das Verhalten mehrerer hauptamtlicher Mitglieder des Magistrats zu Grunde, die zu einer im Zusammenhang mit einem Grundstücksprojekt bestehenden städtischen Option und einem eventuell beabsichtigten Öko-Zentrum den anderen Magistratsmitgliedern und der Stadtverordnetenversammlung Informationen vorenthalten hatten. Dadurch wurde dieses kommunalpolitisch diskutierte Projekt nicht zum Wahlkampfthema.

Der Verwaltungsgerichtshof hatte die Übertragung der vom Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung der hessischen Landtagswahl aufgestellten Grundsätze auf die Kommunalwahlen abgelehnt und eine unzulässige Wahlbeeinflussung auch dann angenommen, wenn pflichtwidrige amtliche Verhaltensweisen, die nicht unmittelbar das Wahlverfahren betreffen, dazu bestimmt und geeignet sind, die Wählerwillensbildung parteiergreifend und chancenbeeinträchtigend zu beeinflussen.

Diese Rechtsauffassung verstößt nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht gegen Bundesrecht.

Da Bundes(verfassungs-)recht nicht fordert, dass in den Gemeinden die (Ober-)Bürgermeister als Exekutivorgan direkt durch das Volk gewählt werden, sind auch die vom Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung der Wahl des hessischen Landesparlamentes aufgestellten Grundsätze nicht notwendig auf die Überprüfung von Kommunalwahlen zu übertragen. Der vom hessischen Landesgesetzgeber nach der für das Revisionsverfahren bindenden Auslegung durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof aufgestellte Prüfungsmaßstab für Kommunalwahlen ist auch aus anderen Gründen nicht zu beanstanden. Die Annahme des Verwaltungsgerichtshofs, dass unzulässige amtliche Wahlbeeinflussung auch in einer Täuschung durch Vorenthalten oder Unterdrücken von wahlkampfrelevanten Informationen liegen kann, verletzt kein Bundesrecht. Der Grundsatz der Freiheit der Wahl schützt den Wähler vor Beeinträchtigungen seiner Entscheidungsfreiheit. Die Integrität der Wählerwillensbildung ist betroffen, wenn amtliche Stellen das ihnen obliegende Wahrheitsgebot nicht einhalten.

BVerwG 8 C 14.02 – Urteil vom 8. April 2003

Wo Hare-Niemeyer regiert

Herford, 05.09.2009 Nur in Ausschüssen mit neun Mitgliedern hat Schwarz-Gelb eine Mehrheit
VON HARTMUT BRAUN

In einer „Elefantenrunde“ will der wieder gewählte Bürgermeister Bruno Wollbrink am Montag erste Absprachen über die künftige Arbeit des Stadtrates vorbereiten. Dabei geht es auch um Größe und Zusammensetzung der Fachausschüsse. Das Thema enthält einigen Konfliktstoff.
Während im neuen Herforder Stadtrat mit seinen fünf Fraktionen und zwei Einzelmitgliedern unklare Mehrheitsverhältnisse herrschen, ist die Mehrheitsbildung in den Ausschüssen nicht so schwierig, allerdings je nach Größe des Gremiums von unterschiedlichem Resultat.

Sofern ein Ausschuss des Herforder Rates mindestens elf stimmberechtigte Mitglieder hat, gibt es in ihm eine „rot-rot-grüne“ Mehrheit von einer Stimme.

Gehören einem Ausschuss dagegen nur neun Mitglieder an, bekommt die neue Fraktion der „Linken“ keinen Sitz. Der CDU wird dann ein Sitz mehr als der SPD zugerechnet (4 zu 3) und „Schwarz-Gelb“ hat eine Stimme mehr als „Rot-Grün“.

In einem Elfer-Ausschuss haben dagegen nach dem Hare-Niemeyerschen Zählverfahren CDU und SPD je vier Sitze, Grüne, FDP und die Linke je einen. In Ausschüssen mit 13 Mitgliedern ziehen CDU und SPD mit je fünf Mitgliedern ein, die drei Kleinen haben ebenfalls jeweils einen Sitz. Würde der Rat Ausschüsse mit 15 Sitzen bilden, käme die CDU auf 6, die SPD auf 5, die Grünen auf 2 und FDP und Linke auf je einen Sitz.

Den beiden Einzelkämpfern kommt in keiner dieser Varianten ein Sitz in einem Ausschuss zu. Sie haben dort zwar Rederecht, dürfen jedoch nicht mit abstimmen. Chancen auf Stimmrecht in einem Fachausschuss haben sie nur, wenn sie sich einer der Fraktionen anschließen.

Über die Größe seiner Gremien entscheidet der Rat zu Beginn der Legislaturperiode mit einfacher Mehrheit. Diese Abstimmung ist für die konstituierende Sitzung des neuen Stadtparlaments am 30. Oktober vorgesehen.

CDU und FDP dürften sich für Neuner-Ausschüsse einsetzen, weil sie dort die Abstimmungen beherrschen und zudem die ungeliebte Linke aus der Ausschussarbeit fernhalten könnten. Dafür müssten sie jedoch für die Rats-Abstimmung beide Einzelkämpfer im Rat auf ihre Seite ziehen.

Denn SPD und Grüne haben nur dann eine Chance, „Schwarz-Grün“ in der Alltagsarbeit der Ausschüsse zu überstimmen, wenn auch ein „Linker“ vertreten ist (und mit ihnen stimmt). Deswegen werden sie wohl für größere Gremien plädieren.

Andererseits kann allerdings jeder rot-rot-grüne Beschluss eines Ausschusses von der rechnerischen „bürgerlichen Mehrheit“ im Rat aus CDU, FDP und den Einzelkämpfern zurück geholt werden. Die Mehrheit in den Gremien ist also ein Vorteil von begrenztem Wert.

Wir danken unseren Wählerinnen und Wählern!

Herford, 31. Aug. 2009  Heinz-Günther Scheffer:Fraktionsstatus hätte unsere Arbeit erleichtert.

Heinz Günther SchefferZunächst einmal möchten wir unseren gezählten 820 Wählerinnen und Wählern sehr herzlich für das uns geschenkte Vertrauen danken!

Immerhin hat jede/r 30-ste Herforder Wahlbürger/in für unsere unabhängige Wählergemeinschaft Liste 2004 – Initiative für Herford“ gestimmt.

Es haben uns – wie mir das Wahlbüro inzwischen mitteilt – lediglich 20(!) Stimmen zum 2. Ratsmandat und damit für den natürlich erneut angestrebten Fraktionsstatus gefehlt. Das schmerzt!

Ungeachtet dessen werden wir auch in der vor uns liegenden Ratsperiode allzeit bemüht sein, dem großen Vertrauensbeweis vollauf gerecht zu werden.

Ein Kreis von 820 Bürgerinnen und Bürgern entspricht einer sehr deutlich wahrnehmbaren Gruppe innerhalb Herfords. Geben Sie uns – sofern wir uns nicht persönlich kennen – gern die Möglichkeit zum persönlichen Austausch.

Dazu laden wir Sie im 14-tägigen Rhythmus zu unseren regelmäßigen „Kommunalpolitischen Stammtischen“ an wechselnden Orten – gern auch an von Ihnen vorgeschlagenen „Brennpunkten“ – ein.

Wie bereits in den letzten Jahren im Rat praktiziert, sprechen wir die stadtpolitischen Themen unverblümt an.

In dem Zusammenhang ist es äußerst hilfreich, von Ihnen erfahren zu dürfen, wie die örtliche Politik in der Herforder Bürgerschaft wahrgenommen wird.

Denn – seien wir doch mal ehrlich – viel zu oft werfen die politischen Geschehnisse auch in unserer Stadt Fragen auf. Nicht selten stoßen Entscheidungen auf geteiltes Verständnis, bzw. begründetes Unverständnis.

Die sich daraus häufig zwangsläufig ergebenden Beschwernisse gilt es offen anzusprechen und gemeinsam auszuräumen. Ihre Anregungen gilt es aufzunehmen und zu verfolgen.

Schon sehr bald – spätestens nach der bereits in weniger als vier Wochen anstehenden Bundestagswahl 2009 – werden die „Koaliteure“ der künftigen, bisher ungeklärten „neuen Mehrheiten“ im Rathaus bei Ihnen um Ihr Verständnis für Entscheidungen zu Fragen werben, deren Beantwortung im Vorfeld der Kommunalwahl offen geblieben, bzw. bewusst „verschleppt“ worden ist.

Darauf gilt es sodann wirksam zu reagieren.

Schenken Sie uns Ihr Vertrauen, wenn wir Sie dabei gern erneut unterstützen. 

Dafür danken wir Ihnen!

Ihre
unabhängige Wählergemeinschaft im Rat der Stadt Herford
Liste 2004 – Initiative für Herford

Wollbrink bleibt »mittendrin«

WollbrinkUm 20.24 Uhr kam der alte und neue Bürgermeister Bruno Wollbrink in Foyer im 1. Stock des Rathauses. Seine Anhänger empfingen ihn mit »Bruno, Bruno«-Rufen. Wollbrink bedankte sich für das klare Votum. Der deutlicher Vorsprung habe auch ihn überrascht.

Von Ralf Meistes

Herford (HK). Bruno Wollbrink bleibt seinem Wahlkampfmotto treu und »mittendrin« im Herforder Rathaus. Überraschend deutlich wurde der 52-Jährige im Amt bestätigt. Wollbrink lag mit 52,9 Prozent der Stimmen klar vor CDU-Herausforderer Paul Bischof (31,1 Prozent).

Die CDU bleibt im Rat zwar stärkste Kraft, musste nach 2004 aber erneut deutliche Verluste hinnehmen. Bei einer Wahlbeteiligung von 48 Prozent kam die CDU auf 17 Sitze (37,4 Prozent).

Sie hat damit gegenüber 2004 (40,5 Prozent) erneut Stimmen eingebüßt. Die SPD kommt auf 15 Sitze (34,8 Prozent), Bündnis 90/Die Grünen erreichten 4 Sitze (9,8 Prozent), die FDP 4 (8,6 Prozent) und die Partei Die Linke auf Anhieb 2 Sitze (4,4 Prozent).

Nicht als Partei, sondern als Wählergemeinschaft sind die Initiative Bürger für Herford (BfH) und die Liste 2004 mit je einem Mandat vertreten. Durch den Einzug von Linke und Bürger für Herford wird der Rat noch bunter, die Bildung von Mehrheiten zugleich noch schwieriger.

Bei der Bürgermeisterwahl kristallisierte sich früh am Sonntagabend ein klarer Sieg von Bruno Wollbrink heraus. CDU-Herausforderer Paul Bischof lag nur beim ersten eingeblendeten Zwischenergebnis vorn. Bemerkenswert dabei: CDU-Kandidat Bischof konnte offenbar auch in den eigenen Reihen nicht alle begeistern. Sein Ergebnis war mit 31,1 Prozent noch schlechter als das seiner Partei.

Als um 20.24 Uhr Bürgermeister Wollbrink das Foyer im 1. Stock des Rathauses betrat, waren zwar noch nicht alle Stimmen ausgezählt, doch der als Einzelbewerber angetretene Amtsinhaber lag uneinholbar vorn. Einige der 250 Gäste, die den Wahlausgang vor den Bildschirmen im Rathaus verfolgt haben, skandierten »Bruno, Bruno«. Wollbrink bedankte sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen: »Das ist der Erfolg all jener, die mich in den vergangenen Wochen unterstützt haben.« Das deutliche Votum bedeute für ihn zugleich noch mehr Verantwortung. Die übrigen Bürgermeister-Kandidaten landeten weit abgeschlagen auf den Plätzen. Auf den Grünen-Bewerber Herbert Even entfielen 1790 Stimmen (7,2 Prozent), auf FDP-Kandidat Lothar Wienböker 1397 Stimmen (5,6 Prozent), auf Heinz-Günther Scheffer (Liste 2004) 758 Stimmen (3 Prozent).

Mit 47,9 Prozent lag die Wahlbeteiligung noch einmal unter dem Ergebnis von 2004 (48,7 Prozent). Von 52 600 Stimmberechtigten machten nur 25171 von ihrem Wahlrecht Gebrauch.

Farbspiele

In den kommenden fünf Jahren wird mit schwierigen Abstimmungsprozessen zu rechnen sein. Neben den fünf Parteien CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und die Linke werden auch Vertreter von zwei Wählergemeinschaften (Bürger für Herford und Liste 2004) im Rat sitzen. Für eine Mehrheit werden künftig mindestens drei Parteien bzw. Wählergemeinschaften benötigt. Es sei denn, CDU und SPD stimmen sich gemeinsam ab. Davon ist mit Blick auf die zurückliegenden fünf Jahre allerdings nicht auszugehen. Für ein bürgerliches Bündnis CDU (17 Sitze) und FDP (4 Sitze) reicht es nicht zur Mehrheit (23 Sitze). Auch ein Rot-Rot-Grünes-Bündnis käme nur auf 21 Stimmen. So werden die kleinen Parteien das Zünglein an der Waage spielen.

Gesamtergebnis der Ratswahl vom 30.08.2009 der Stadt Herford

Stadt Herford Ratswahl 30.08.2009 Gesamtergebnis

Gesamtergebnis

59 von 59 Schnellmeldungen

  Anzahl Prozent
Wahlberechtigte 52.433  
Wähler/innen 25.144 47,95 %
ungültige Stimmen 469 1,87 %
gültige Stimmen 24.675 98,13 %
CDU 9.234 37,42 %
SPD 8.594 34,83 %
GRÜNE 2.438 9,88 %
FDP 2.141 8,68 %
Liste 2004 Freie Wähler 820 3,32 %
DIE LINKE 1.085 4,40 %
Bürger für Herford 363 1,47 %

Sitzverteilung

Sitzverteilung

Quelle: Kreisrechenzentrum 30.08.2009

Selbst Ratsmitglieder bleiben über Wochen ohne Antwort der Verwaltungsspitze!

Herford, 28. Aug. 2009  Es wird gemauert und gemauschelt?

——– Original-Nachricht ——–

Betreff: 5. Zusendung: Grund meines Anrufes nach ihrer Rückkehr aus dem Urlaub (s. Anhänge)
Datum: Fri, 28 Aug 2009 10:10:54 +0200
Von: H. G. Scheffer
An: „Böhm Dr., Peter Maria“
CC: Wollbrink, Bruno , Koch, Andreas

Sehr geehrter Herr Dr. Böhm,

Ihre heutige Erinnerung möchte ich gern zum Anlass nehmen, Sie meinerseits an die Beantwortung meiner inzwischen zahlreich – vergeblich – vorgetragenen Fragen (s. unten) zu erinnern.

Dass Sie es offensichtlich für richtig und rechtens halten, auf meine begründeten Bemühungen hin nicht zu reagieren, wirft mindestens Fragen auf, bzw. stellt inzwischen u.a. einen Verstoß gegen die Gemeindeordnung dar.

– Wer oder was hält Sie davon ab, meine begründeten Fragen zu beantworten?
– Ist es der amtierende Bürgermeister?
– Ist es der Kommunalwahltermin?

Ich fordere Sie hiermit auf, meine Ihnen hinlänglich bekannten, wiederholt zugestellten Fragen noch heute zu beantworten.

Dazu fordere ich Sie – auf der Grundlage der Gemeindeordnung – in meiner Eigenschaft als Ratsmitglied und Mitglied des Bau- und Umweltausschusses nachdrücklich auf.

Mit freundlichem Gruß
Heinz-Günther Scheffer

——– Original-Nachricht ——–

Betreff: Infofahrt am 17.09.
Datum: Fri, 28 Aug 2009 08:22:17 +0200
Von: Böhm, Dr.Peter Maria (Stadt Herford)
An: [VL230] Bau- und Umweltausschuss

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich nochmals an die Informationsfahrt des Bau- und Umweltausschusses am 17. September nach Münster errinnern. Ich würde Sie bitten, insofern dies nicht bereits geschehen ist, sich bei mir oder bei Frau Sturhahn bis spätestens 31. August anzumelden. Da die Veranstaltung mit von der Stadt Münster organisiert wird, benötigen wir die genaue Teilnehmerzahl.

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für ein schönes sowie spannendes Wochenende

Dr. Peter Böhm

Technischer Dezernent
Betriebsleiter Immobilien- und Abwasserbetrieb

——– Original-Nachricht ——–

Betreff: 4. Zusendung: Grund meines Anrufes nach ihrer Rückkehr aus dem Urlaub (s. Anhänge)
Datum: Tue, 25 Aug 2009 09:41:56 +0200
Von: H. G. Scheffer
An: „Böhm Dr., Peter Maria“ , „Wollbrink, Bruno“
CC: Koch, Andreas

——– Original-Nachricht ——–

Betreff: 3. Zusendung: Grund meines Anrufes nach ihrer Rückkehr aus dem Urlaub (s. Anhänge)
Datum: Fri, 21 Aug 2009 01:01:26 +0200
Von: H. G. Scheffer
An: „Böhm Dr., Peter Maria“ , „Wollbrink, Bruno“
CC: Koch, Andreas

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Dr. Böhm,

es kommt nicht darauf an, wer von Ihnen meine Fragen beantwortet.

Allerdings kommt es mir darauf an, noch in dieser Woche von einem von Ihnen beiden konkrete Antworten auf meine z.T. seit Juni begründetermaßen gestellten Fragen zu erhalten.

Wenn ich als Ratsmitglied schon keine Antworten von Ihnen erhalte, wer erhält dann überhaupt zeitnah Antworten auf seine begründeten Fragen?

Mit freundlichem Gruß
HG Scheffer

——– Original-Nachricht ——–

Betreff: Grund meines Anrufes nach ihrer Rückkehr aus dem Urlaub (s. Anhänge)
Datum: Wed, 19 Aug 2009 14:33:21 +0200
Von: H. G. Scheffer
An: „Böhm Dr., Peter Maria“
CC: Wollbrink, Bruno , Koch, Andreas

Sehr geehrter Herr Dr. Böhm,

besten Dank für Ihre heutigen Zeilen!

Sie haben inzwischen verschiedene Briefe von mir vorliegen, die – trotz wiederholter Zusendung – leider bisher unbeantwortet geblieben sind.

Das war auch der Grund meines Anrufes nach Ihrer Rückkehr aus dem Urlaub. Frau Sturhahn hatte es freundlicherweise übernommen, Ihnen das auszurichten.

Es geht u.a. inzwischen um folgende aufgesummten Punkte:

– Gesamtkosten des „Linnenbauerplatzes“
– Gesamtkosten der „Wallabschnitte“
– Gesamtkosten des „Wallstegs“
– Gesamtkosten der „Friedhofbrücke“
– Reklamationen/Umbau der „Friedhofsbrücke“
  (Schutz hin zur Oberleitung)
– Erschließungsmaßnahme „Fuchsienweg“/“Farnweg“
  (mein Schreiben an den BGM vom 12. Juni 2009)
– Umbaumaßnahmen „FGH“ / „Konjunkturpaket II“
  (mein Schreiben an den BGM vom 03. August 2009)
– „Kulturzentrum“ in Elverdissen
  (mein Schreiben an den BGM vom 05. August 2009)
„Kaufhof“ / „ITG“ – „städtebaulicher Vertrag“

Was die Kosten zu den o.g. Bauprojekten betrifft, so habe ich inzwischen – so denke ich – oft genug nachgefragt. Ich bitte nunmehr um eine konkrete Aussage vor dem Termin der Kommunalwahl am 30. August 2009.

Sofern es im einen od. anderen Fall noch keine
Abrechnung gibt, erbitte ich den Stand der sowohl vorgeschriebenen als auch üblichen „baugebleitenden Kostenrechnung“, wie sie jede Bauherrenschaft vorzuhalten hat.

Bzgl. der „Friedhofsbrücke“ erbitte ich – neben dem Kostenstand – Ihre konkrete Nachricht bzgl. des fehlenden Schutzes gegen die Oberleitung  und die damit erforderlich werdenden weiteren Kosten. Wer trägt diese?

Bzgl. der leidigen ErschließungsangelegenheitFuchsienweg/Farnweg“ habe ich

bereits seit Juni 2009 immer wieder schriftlich begründete Bedenken angemeldet, die bisher nicht ausgeräumt worden sind. Die ausstehenden Erschließungsarbeiten etc. sind mit der bisherigen bloßen „Korrespondenz“ des Erschließungsträgers nicht rechtssicher besichert!

Was die aus den Zuwendungen in Verbindung mit dem Konjunkturpaket II geplanten und beauftragten Baumaßnahmen betrifft, so erbitte ich konkrete Informationen sowie einen „Zwischenstand“.

Bzgl. des „Kulturzentrums“ in Elverdissen divergieren unsere Meinungen sicher nicht? Die „Bauvoranfrage“ ist längst entscheidungsreif. Hier war/ist ein Bescheid zu erteilen, wollen wir nicht wiederum „entschädigen“, wie dies gerade erst i.S. „Verbrauchermarkt“ an der Elverdisserstraße der Fall war.

Ferner ist zu vernehmen, dass der not. Vertrag zum Erwerb der Ehrlerschen Liegenschaften bereits beurkundet worden ist. Wurde die UB der Stadt bereits erteilt? (Die Grunderwerbssteuer soll bereits durch die Erwerber entrichtet worden sein.)

I.S. „Kaufhof“/“ITG“ hat Herr Rolgalski mich in der letzten Wochen angerufen und mir berichtet, dass – vorbehaltlich Ihrer Rückkehr aus dem Urlaub – in dieser Woche definitiv der aus der Sicht der ITG unterschriftsreife „städtebaulich Vertrag“ unterschrieben werden könne und solle. Ist dies bereits geschehen? Wenn nicht, wann wir unterzeichnet?

Gern sehe ich Ihrer umgehenden konkreten Nachricht zu allen leider aufgesummten vorstehenden Punkten entgegen.

Recht vielen Dank!

Mit freundlichem Gruß
HG Scheffer

——– Original-Nachricht ——–

Datum: Wed, 19 Aug 2009 08:53:53 +0200
Von: Böhm, Dr.Peter Maria (Stadt Herford)
An: Scheffer, Heinz-Günther (Rat der Stadt Herford)

Guten Morgen Herr Scheffer,

wie mir Frau Sturhahn berichtete, haben Sie sich am Montag in meinem Vorzimmer gemeldet. Leider war nicht ganz klar, ob Sie mich noch sprechen wollten.

Deswegen wollte ich Sie heute Abend bei der Eröffnung des Hoekerfestes darauf ansprechen. Leider kann ich jetzt doch nicht zur Eröffnung kommen, da kurzfristig im Rahmen meiner privaten Aufgabenbereiche eine Vorstandssitzung einberufen wurde.

Insofern noch irgendwelcher Klärungsbedarf offen ist, würde ich Sie um eine kurze mail bzw. Anruf bitten.

Mit freundlichen Grüßen
 
Dr. Peter Böhm

Technischer Dezernent
Betriebsleiter Immobilien- und Abwasserbetrieb