Was wird aus dem Rückkauf der an E.ON veräußerten Stadtwerke-Anteile?

Herford, 23. März 2009   Scheffer: Ich hatte gehofft, in diesem Fall einmal nicht Recht zu behalten!

Wer die heutige Presse zum Thema „Rückkauf der an E.ON veräußerten Stadtwerke-Anteile“ liest, der fühlt sich möglicherweise an die von mir im August 2008 im Rat der Stadt eingenommene Haltung erinnert.

Über meine im August 2008 in der Ratssitzung ebenso begründet wie besorgt vorgetragene „Minderheitsmeinung“ wurde damals selbstverständlich wiederum – achtlos – hinweg gegangen.

Recht scheine ich jedoch – leider – auch in diesem Fall zu behalten? Ich hänge meinen damaligen Bericht der Einfachheit halber noch einmal an (s. unten).

Ausführungen zum Thema sowie zu weiteren Themen sind auch weiterhin unserem „lückenlosen“ Presse-Archiv zu entnehmen.

Heinz-Günther Scheffer
stv. Vorsitzender und Ratsmitglied der
FW Freien Wähler Herfords
Liste 2004 – Initiative für Herford

Ausverkauf zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger Herfords?

1170687620left_about_EON.jpgHerford, 12. August 2008 Wann profitieren eigentlich die Endverbraucher?

Eine Sondersitzung des Rates muss einen besonderen Hintergrund haben. Aber worum geht es, wenn die 44 Ratsmitglieder am Montag – erstmalig nach der „Sommerpause“ – auf Einladung des Bürgermeisters zusammen treten?

Wieder einmal geht es um Entscheidungen, die die „Allzuständigkeit“ eines diesbezüglich eher unbedarften Ratsmitgliedes deutlich strapazieren dürften.

Wer kann überhaupt ernsthaft davon überzeugt sein, richtig zu entscheiden?

Auf welcher Grundlage kann ein Ratsmitglied – selbst Bürgerin, bzw. Bürger der Stadt – guten Gewissens entscheiden, ob es klug ist, dem „Konsortialvertrag INTERARGEM GmbH“ (IAE) zuzustimmen, oder gar die von der Stadt Herford / HBG gehaltenen IAE-Anteile zum 31. Dezember 2008 zum Beispiel an E.ON Energie München zu veräußern?

Wie bereitet sich ein Ratsmitglied auf eine solche, für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Herford möglicherweise folgenschwere Entscheidung vor? Reicht es, sich die Entscheidung von der Fraktionsspitze seiner Partei vorgeben, bzw. gar „vorschreiben“ zu lassen?

Über ein wenig(!) mehr Hintergrundwissen verfügen zumindest die dreizehn Ratsmitglieder, die gleichzeitig Mitglied des Aufsichtsrates der Herforder Versorgungs- und Verkehrs-Beteiligungs-GmbH (HVV) sind. Ihnen ist immerhin Mitte Juni des Jahres eine Einschätzung des Projektes „regi.on“ durch den seitens der HVV beauftragten Fachmann u. Wirtschaftsprüfer Rudolf Böck sowie dessen Kollegen RA Wolfram von Blumenthal der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) zuteil geworden.

Nach meiner Einschätzung geht es wieder einmal darum, dass sich auch in diesem Fall erneut – auf Initiative und Drängen, bzw. Druck des E.ON-Konzerns – Vertreter der Konzernspitze und Vertreter auch der Stadt Herford an einen Tisch begeben, um einmal mehr Beschlüsse herbei zu führen, die die Position des E.ON-Konzerns stärken und die Position auch der Stadt Herford langfristig weiter schwächen.

Dass selbst von Herforder Entscheidungsträgern, bzw. -machern gar ein Stimmungsbild gezeichnet wird, bei welchem mittelfristig der Erhalt von Arbeitsplätzen und Möglichkeiten der Entschuldung der HVV, die wir seit Jahren systematisch „zu Tode reiten“, in den Vordergrund gerückt werden, darf nicht darüber hinweg täuschen, dass wir uns mehr und mehr entblößen.

Manchmal frage ich mich, ob der eine oder andere Herforder „Meinungsbildner“ bei der Verteidigung seiner Entscheidungen nicht bereits sein persönliches Dienstzeitende im Auge hat? Getreu dem Motto: „So lange wird es ja wohl noch gut gehen“.

Auch, wenn ein auch nur halbwegs intaktes Erinnerungsvermögen sowie eine kritisch konstruktive Rückschau nicht zu den Stärken von Rat und Verwaltung gehören mögen, erinnern wir uns:

Da gab es eine „Laar-Pleite“. Der Schaden betrug seinerzeit rd. DM 120.000.000. Haben wir damals nicht die MVA, über die wir gerade sprechen, „künstlich“ veräußert, um wieder „liquide“ zu sein. Ausgerechnet den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Herford hat der „Deal“ übrigens bis heute überzogene, marktunübliche Kosten für die Müllverbrennung beschert.

Zumindest der damalige Oberkreisdirektor Henning Kreibohm (SPD), später – als Anwalt – anlässlich der Ausgründung der SWK von der Firma SULO mandatierter „Moderator“, der uns seinerzeit eine Technik-Akademie auf dem SULO-Campus versprach, und heute Mitglied des Normenkontrollrates in Berlin, erinnert sich gewiss.

Nehmen wir ein jüngeres Beispiel aus dem Bereich Ver- und Entsorgung, welches das Erinnerungsvermögen vielleicht weniger strapaziert:

Als es – im Rahmen der „Liberalisierung des Strommarktes“ – darum ging, aus strategischen Gründen gegenüber E.ON eine solide „kommunale Mehrheit“ zu organisieren, war es der Nachfolger Henning Kreibohms, Landrat Hans-Georg Kluge (CDU), der – auf der Grundlage eines von ihm bei der namhaften Berliner Kanzlei White & Case, Feddersen in Auftrag gegebenen Gutachtens Herrn Prof. Dr. Klaus Finkelnburgs – die EMR-Anteile des Kreises veräußerte.

Da die Stimmen der CDU im Kreistag dazu nicht reichten, waren es seinerzeit die beiden frisch gebackenen FDP-Kreistagsmitglieder Stephen Paul und Olaf Birkenstock, die dem CDU-Landrat zu einer dem Finkelnburg-Gutachten entsprechenden Mehrheit verhalfen.

Die Folge: E.ON nahm uns sogleich die beiden Kraftwerke. Und der damalige Verkaufserlös? Er sollte u.a. bis einschließlich 2007 auf die überzogene Kreis- umlage angerechnet werden.

Wenn es zumindest angesichts der jetzt anstehenden Entscheidungen Mandatsträger gibt, die bereits die Sorge äußern, dass die zu generierenden kurzfristigen Veräußerungsgewinne „versickern“ könnten, so gilt dies ja wohl auch für die seinerzeitigen Verkaufserlöse des Kreises?

Verlierer waren wieder einmal die Bürgerinnen und Bürger – in dem Fall des Kreises Herford. Einzige „Gewinnerin“ mag – neben dem E.ON-Konzern sowie den professionellen Beratern und dem amt. Notar – damals die Schwester Stephen Pauls gewesen sein, die anschließend die letzte Station Ihres Jura-Studiums bei White & Case absolvieren konn
te?

Auf die Entscheidungen bzgl. der Putoption zum 30. Juni 2006 einzugehen, kann ich mir an dieser Stelle ersparen. Um die von uns gehaltenen Anteile abzuwerten, hat E.ON halt kurzerhand für eine hausinterne Konkurrenz gesorgt.

Daher halte ich auch die Sorge für begründet, dass wir langfristig keine realistische Chance gegen Großanbieter wie E.ON haben, wenn wir auf die Idee kommen sollten, aus aktuell zu erzielenden Verkaufserlösen die an E.ON veräußerten Anteile der einst ebenfalls stolzen Stadtwerke Herford GmbH zurück zu erwerben. Das gesetztlich vorgeschriebene „Unbundling“ allein bietet da m.E. jedenfalls keinen hinreichenden Schutz.

Ich bin es – ehrlich gesagt – leid, mir Meinungen vorgeben zu lassen, die mich erkennen lassen, dass wir – die Bürgerinnen und Bürger – die „Looser“ sind.

Es kann doch nicht sein, dass wir auf Dauer tatenlos zusehen, dass uns Konzerne – über die lebenswichtige Grundversorgung mit Strom, Gas und Wasser sowie künftig auch die Entsorgung – in den Dauerwürgegriff nehmen, um uns – zur Konzern-Gewinnoptimierung – Preise vorzuschreiben, die viele Haushalte schlicht und ergreifend nicht mehr bezahlen können.

Wann gedenken uns die gewinnorientiert wirtschaftenden Ver- und Entsorgungskonzerne und deren Management denn endlich partizipieren zu lassen? Die Gewinnoptimierung muss schließlich auch die Basis erreichen.

Wie mag einer Familie, die ihre Rechnungen nicht bezahlen kann, zumute sein, wenn sie andererseits täglich erlebt, bei welchen Großveranstaltungen etc. E.ON zum Beispiel als Hauptsponsor auftritt.

Das fängt übrigens vor Ort an: Wenn morgen das Hoekerfest 2008 beginnt, so ist für die Bürgerinnen und Bürger dem Programmheft zu entnehmen, dass selbstverständlich auch dort – neben hoch verschuldeten städtischen Töchtern – E.ON als Sponsor auftritt.

Wie erklären wir es – zum Beispiel in der Rolle des Herforder Bürgervertreters – notleidenden Bürgerinnen und Bürgern, denen es Monat für Monat schwer fällt, Strom, Gas und Wasser bezahlen zu können, dass sie gleichzeitig auch noch als „Sponsor“ für kleine und große Veranstaltungen aufzukommen haben?

Auch der allseits geachtete Altbundespräsident Roman Herzog hat bereits bezweifelt, „ob man die Bundesrepublik Deutschland überhaupt noch unbeschränkt als parlamentarische Demokratie bezeichnen kann.“

Richten wir unser Augenmerk demnächst auf die Kampagnen der örtlich und überörtlich antretenden Parteien zu den im kommenden Jahr bevorstehenden Wahlen: „Zuerst der Bürger!“ o.ä. wird wiederum auf dem Panier stehen.

Und dieses löbliche Ansinnen – hoffentlich kein Lippenbekenntnis – müssen wir umsetzen. Das erwarten die Bürgerinnen und Bürger. Recht haben sie!

Heinz-Günther Scheffer

Richtigstellung zur heutigen NW-Berichterstattung

Herford, 21. März 2009   NW-Bericht wirft wiederum Fragen auf!

1175636622NW-LOGO-midi.jpgDie lt. NW den Redakteuren Braun und Lüdeking zuzuordnende, mit „Ratsherr Scheffer will nicht zahlen“ überschriebene heutige NW-Berichterstattung wirft wiederum Fragen auf.

Da er sich natürlich denken konnte, dass die NW ein Interesse daran haben würde, in der Angelegenheit „Strafbefehl“ früher oder später zu berichten, hatte Scheffer  bereits vorsorglich angeboten, für den Fall – im Sinne einer zutreffenden Berichterstattung – zu Auskünften zur Verfügung zu stehen.

Ohne von diesem Angebot etwa Gebrauch zu machen, haben sich die NW-Redakteure – wodurch auch immer motiviert – zu einer im wesentlichen Punkt offensichtlich gemutmaßten und damit unzutreffenden Berichterstattung entschieden.

Der i.R. stehende Strafbefehl, gegen den Scheffer schriftlich Einspruch(!) geführt hat, lautet auf Verurteilung wg. übler Nachrede und beinhaltet eine Verwarnung. Weiter heißt es darin wörtlich: „Die Veruteilung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen a 50,00 Euro bleibt vorbehalten.

Die Berichterstattung entbehrt somit der Grundlage. Auf eine weitere Kommentierung wird an dieser Stelle verzichtet.

FW Freie Wähler Herford
Liste 2004-Initiative für Herford

Strafbefehl nach gut einem Jahr!

Herford, 19. März 2009 Scheffer hat Einspruch eingelegt

BildIn dieser Woche – also über ein Jahr nach der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 13. März 2008 – erhielt nun Ratsmitglied Heinz-Günther Scheffer einen Strafbefehl bzgl. seiner Ausführungen in eben dieser Sitzung.

Nachdem die Staatsanwaltschaft  Bielefeld den Strafantrag des amtierenden Bürgermeisters der Stadt  Herford Bruno, Wollbrink (SPD), zunächst abgewiesen und keine Ermittlungen entfaltet hatte, hatte sie auf Antrag des von Wollbrink mandatierten Bielefelder Strafrechtlers Dr. Detlev Binder schließlich doch Ermittlungen aufgenommen.

Scheffer hat gegen den Strafbefehl sogleich schriftlich Einspruch eingelegt.

Am 13. März 2008  war es  im Bau- und Umweltausschuss – entsprechend der Vorlage zum TOP „Vergabepraxis der Stadt Herford“  zu einer politischen Debatte zu aktuellen Vergaben durch die Stadtverwaltung Herford gekommen.

Der Tagesordnungspunkt ging zurück ausgerechnet auf Ausführungen des Vorsitzenden des Bau- und Umweltausschusses Karl-Heinz Hirschfelder (SPD) folgenden Inhaltes:

„Sowohl die eigenartige Vergabe des Wallumbaus als auch die bisherigen Vergaben an Architekten im Bereich des städtischen Hochbaus stellen Verfahrens-Beobachtern einige Fragen.

So haben wir uns sehr gewundert, dass z. B. Herr Nickles noch vor geraumer Zeit an dem Planentwurf zum „B-Pan Bergertor“ überhaupt nichts Positives erkennen konnte und sich später am sog. „Runden Tisch“ nicht einmal zu Wort meldete.

Wenig später habe ich erfahren, dass er den Auftrag zum Umbau des Jugendzentrums (ca 800 Tsd. Euro) erhalten haben soll.

Eine erste Projektvorstellung erfolgte durch ihn im Jugendhilfeausschuss.

Wir sollten einmal überlegen, ob eine gerechtere sowie transparentere Lösung zur Vergabe und möglichst viel Wettbewerb zu erreichen sind.

Bei den Notaren ist vor vielen Jahren auf Antrag der GRÜNEN die Abarbeitung einer Liste beschlossen worden – hier könnte wieder einmal nachgefragt werden, ob das noch immer funktioniert.“

Zu den Einlassungen Hirschfelders hatte die Presse am 19. Februar 2008 entsprechend berichtet.

Der Sprecher von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, Herbert Even, hatte Hirschfelder darauf – ebenfalls öffentlich – angegriffen und zur Tagesordnung der nächst folgenden Sitzung des Bau- und Umweltausschusses den Antrag auf Befassung mit diesem öffentlich losgetretenen Thema gefordert.

Im Vorfeld der Sitzung hatte dann bereits am 07. März 2008 im Technischen Rathaus – unter der Leitung des Baudezernenten Dr. Peter Maria Böhm sowie in Gegenwart des Abteilungsleiters Dipl.-Ing. Uwe Werner – eine offizielle Vorbesprechung der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses mit Vertretern aller fünf Ratsparteien stattgefunden, in welcher die veröffentlichten Anwürfe des Vorsitzenden des Bau- und Umweltausschuss thematisiert wurden.

Das Thema war natürlich längst gegenständlich sowohl im Dialog zwischen Rat und Verwaltung als auch Gegenstand der öffentlichen Diskussion.

Scheffer hatte daher auch in der Vorbesprechung geäußert, dass er es sich – je nach Verlauf der politischen Debatte – vorbehalte, ggf. auch im öffentlichen Teil der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses  Stellung zu beziehen.

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 13. März 2008, in deren öffentlichem Teil von Ratsmitglied Udo Freyberg (SPD) beispielsweise gar ein „Lostrommelverfahren“ der Verwaltung bezüglich der städtischen Vergaben von Architekturaufträgen gemutmaßt wurde, hatte Scheffer sodann bezüglich eines Gespräches zwischen dem ehemaligen Bürgermeister Thomas Gabriel (CDU) und ihm berichtet.

Dabei ging es um die von Gabriel gegenüber Scheffer geschilderte Vergabepraxis zu den städtischen Bauvorhaben „Wallumbau“ und „Elsbachhaus„.

Zu seinen Schilderungen steht Scheffer bis heute ohne jegliche Abstriche. Er werde sie in der sich anbahnenden Hauptverhandlung selbstverständlich wort- und inhaltsgetreu wiederholen, sagt er.

Dazu betont er: „Es kann natürlich nicht sein, dass in der politischen Auseinandersetzung keine Kritik mehr geäußert werden darf. Denn, wo sonst sollte das „ungestraft“ möglich sein? Gerade deshalb sind Äußerungen im Rahmen öffentlicher und politischer Meinungsbildung in aller Regel eben nicht justiziabel, was Ausdruck des Grundrechts der Meinungsfreiheit ist.

Es muss dann auch möglich sein, zum Beispiel einen ehemaligen Bürgermeister korrekt zitieren zu dürfen. Ich habe Herrn Gabriel seinerzeit sogleich schriftlich gebeten, zu seinen damaligen Aussagen zu stehen. Auch dieses Schreiben lag und liegt dem Rechtsanwalt des Bürgermeisters sowie der Staatsanwaltschaft vor.

Und ansonsten habe ich mir nur erlaubt, in der Sitzung das sich sicher nicht nur mir erschließende öffentliche Stimmungsbild aufzuzeigen.“

Obwohl in der Sitzung selbst  nicht zugegen, ohne etwa das Protokoll abgewartet zu haben, oder zum Beispiel auf Scheffers ausdrückliches Gesprächsangebot einzugehen, hatte Wollbrink sodann per „Rundmail“ erklärt, dass er die Ausführungen der an der Debatte beteiligten Ratsmitglieder auf  deren eventuelle strafrechtliche Relevanz prüfen lassen werde.

Der Presse war sodann zu entnehmen, dass der Bürgermeister gleich zwei auswärtige Juristen mit der Prüfung der Angelegenheit befasst habe. Schließlich berichtete der Pressesprecher des Bürgermeisters, dass Wollbrink gar ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben habe.

Ein von Scheffer wiederholt angebotenes Gespräch wurde von Wollbrink hingegen nicht in Anspruch genommen.

Um so erstaunter war Scheffer über den weiteren Verlauf der Dinge.

Nun wurden von der Verwaltung in den der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 13. März 2008 folgenden Wochen

  • ein Vorläufer eines Protokoll-Entwurfes,
    (der in den Fraktionen diskutiert wurde)
  • ein Protokoll-Entwurf,
  • schließlich ein Protokoll
  • sowie anschließende Gedächtnisprotokolle

in Umlauf gebracht.

„Meine Ausführungen sind in den Protokollen – leider – zum Teil variiert und/oder „angereichert“ worden“, sagt Scheffer, der darauf stets sowohl mündlich als auch schriftlich offiziell hingewiesen hat.

Erfreulicherweise gibt es Bürgerinnen und Bürger in Herford, die in der in Rede ste
henden Sitzung zugegen waren, und meine tatsächlichen Aussagen bestätigen werden.“

Sowohl in der Sitzung des Rates am 18. April als auch in der Sondersitzung des Bau- und Umweltausschusses am 24. April 2008, hat Scheffer daher erneut bekräftigt, dass er selbstverständlich zu seinen Gabriel zitierenden Aussagen in Sachen „Wallumbau“ und „Elsbachhaus“ stehe. Hingegen stehe er – ebenso selbstverständlich – nicht zu den Ausführungen, die man ihm nachträglich in den Mund zu legen versuche.

In der vorstehenden Sitzung des Rates hatte sich die SPD-Fraktionsvorsitzende Christa Jahnke-Horstmann für die Ausführungen ihres anwesenden Fraktionskollegen Udo Freyberg in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 13. März 2008 ausdrücklich entschuldigt.

Freyberg, der sich in der Ratssitzung, obwohl anwesend, selbst nicht äußerte, will dem Bürgermeister – auf dessen Drängen hin – seinerzeit ein seine Einlassungen halbwegs erklärendes Schreiben zugestellt haben. Auf vom Bürgermeister anschließend erbetene Ergänzungen/Änderungen habe er allerdings verzichtet.

Und Wollbrink verzichtete auf Strafanträge bezüglich der öffentlichen Vorhalte seiner SPD-Fraktionskollegen Hirschfelder und Freyberg.

Gleichwohl war der örtlichen Presse am 29. Mai 2008 – wodurch auch immer motiviert – eine Veröffentlichung unter dem Namen der CDU-Stadtverbandsvorsitzenden Bärbel Müller zu entnehmen, in welcher von der CDU gar der Rücktritt des Vorsitzenden des Bau- und Umweltausschusses Karl-Heinz Hirschfelder (SPD) gefordert wurde.

Hirschfelder erwiderte darauf per 29. Mai 2008 – ebenfalls öffentlich – an die Adresse der CDU-Stadtverbandsvorsitzenden Bärbel Müller.

Wie sich sodann aus einer Ratsvorlage vom 12. Juni 2008 zur Sitzung des Rates der Stadt Herford am 20. Juni 2008 ergibt, hat der Bielefelder Strafrechtler Dr. Detlev Binder gegenüber der Stadt Herford die Auffassung vertreten, Scheffer habe sich in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 13. März 2008 wegen

  • übler Nachrede und Beleidigung zum Nachteil des Stadtbediensteten
    Herrn Dr. Peter Maria Böhm
  • übler Nachrede und Beleidigung zum Nachteil des Stadtbediensteten
    Herrn Uwe Werner
  • übler Nachrede zum Nachteil der Stadtverwaltung Herford

strafbar gemacht.

Nach einer bereits am 11. Juni 2008 veröffentlichten Pressemitteilung „Klage gegen Ratsmitglied“ hat die Verwaltung mit Bürgermeister Bruno Wollbrink an der Spitze sodann tags darauf gegenüber den örtlichen Medien in einem Pressegespräch erklärt, dass sie – der Empfehlung des von Wollbrink mandatierten Bielefelder Strafrechtlers Dr. Detlev Otto Binder folgend – Strafantrag gegenüber Ratsmitglied Heinz-Günther Scheffer – und nur gegen Scheffer – stelle.

Kurz darauf war der Presse sodann zu entnehmen, dass die Staatsanwaltschaft Bielefeld den Antrag, bzw. die vorstehenden Anträge  nicht weiter verfolgen werde.

Per 27. Juni 2008 schreibt darauf der Pressesprecher des Bürgermeisters:

Zur Mitteilung der Staatsanwaltschaft, dass das von der Stadt Herford angestrengte Verfahren gegen das Ratsmitglied Heinz-Günther Scheffer eingestellt worden ist, teilt Bürgermeister Bruno Wollbrink mit:

Diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist für mich nicht nachvollziehbar. Es ist nicht akzeptabel, wenn ein Ratsmitglied Korruptionsvorwürfe gegen die Verwaltung und private Architekturbüros erhebt und dafür nicht den Beweis antreten kann. Als Dienstvorgesetzter habe ich gegenüber meiner Verwaltung eine Fürsorgepflicht.

Es geht schließlich um die Wahrung der politischen Kultur und des Miteinanderumgehens in den kommunalpolitischen Gremien.

Grundlage für die Entscheidung, gegen Herrn Scheffer Anzeige zu erstatten, war ein eindeutiges juristisches Gutachten der Anwaltskanzlei Dr. Binder und Partner.

Das weitere Vorgehen wird gemeinsam mit der beauftragten Anwaltskanzlei geprüft.

Dr. René Schilling

Am 09. Juli 2008 erhielt Scheffer sodann einen Anruf von Kämmerer Manfred Schürkamp (CDU), der Scheffer unterbreitete, dass die Staatsanwaltschaft Bielefeld der Beschwerde Dr. Binders nun doch folgen werde.

Nur wenige Tage später, am 28. Juli 2008, gab die Stadt Herford bekannt, dass sie Ihre Dienstanweisung zur städt. Vergabeverordnung novelliert habe.

Wörtlich heißt es in einer schriftlichen Mitteilung des Bürgermeisters vom 07. August 2008:

„Aufgrund der in der Bau- und Umweltausschussitzung am 13. März 2008 geäußerten Vorwürfe eines Ratsmitgliedes im Zusammenhang mit dem städtischen Vergabeverfahren haben der Bürgermeister, der Stadtkämmerer, der Baudezernent und der Leiter der Rechnungsprüfung zur Verbesserung der Transparenz der ausschreibungsfrei zu vergebenden Planungsleistungen von Stadt und IAB Richtlinien vereinbart.“

Der Mitteilung des Bürgermeisters angehängt ist die neue Dienstanweisung vom 28. Juli 2008 zur Vergabeverordnung der Stadt Herford.

Die neue Dienstanweisung ist zum 01. August 2008 in Kraft getreten.

Nachdem Scheffer von der Staatsanwaltschaft nichts hörte, sich aber außerhalb Herfords einer Operation zu unterziehen hatte, nahm er im Sommer 2008 vorsorglich von sich aus Kontakt zur Staatsanwaltschaft Bielefeld auf, um seinerseits einen Beitrag zur Ermittlung zu leisten.

In dem Zusammenhang musste Scheffer vom befassten Staatsanwalt immer wieder erfahren, dass man nicht weiterkomme, weil seitens der Antragsteller – trotz diverser Anmahnungen – nicht die erbetenen Informationen und Unterlagen geliefert würden.

Kurz vor Jahresende ließ der Staatsanwalt Scheffer auf dessen Nachfrage, was er – Scheffer – eventuell noch zu einer raschen Entscheidung beitragen könne, wissen , dass er den Antragstellern für die Zureichung der geforderten Unterlagen  nunmehr eine allerletzte Frist bis zum 31. Dezember 2008 gesetzt habe.

Er habe gegenüber den Antragstellern angekündigt, lasse man den Termin 31. Dezember 2008  ebenfalls fruchtlos verstreichen, werde der Antrag schon deshalb erneut abgewiesen.

Anfang des Jahres ließ der Staatsanwalt Scheffer auf dessen erneute Nachfrage hin wissen, dass nun Unterlagen der Antragsteller eingetroffen seien.

Parallel dazu habe Kämmerer Manfred Schürkamp den Staatsanwalt angerufen, und nachdrücklich darum gebeten, die Anträge bitte nicht erneut zurück zu weisen.

Scheffer hat zwischenzeitlich bewusst die Antragsteller Böhm und Werner auf das Verfahren angesprochen.

Zuletzt habe ihm der städtische Abteilungsleiter Uwe Werner am 23. Januar 2009 – von Scheffer auf „sein“ Verfahren gegen ihn und den Verfahrensstand angesprochen –  in Gegenwart Werner Seegers (CDU) wörtlich geantwortet: „Davon hab‘ ich doch keine Ahnung“.

Den Antragsteller Dr. Peter Maria Böhm habe er am  29. Januar  2009 – anlässlich eines Anrufs Böhms – ebenfalls gefragt, ob er eigentlich wisse, wie es um „sein“ Verfahren gegen ihn bestellt sei. Böhm habe geantwortet: „Genau weiß ich es nicht. Aber wir werden von Herrn Schürkamp regelmäßig informiert.“

Anlässlich Scheffers nächster Nachfrage hinsichtlich des Verfahrensstandes, warf der Staatsanwalt die Frage auf, ob Scheffer sich unter Umständen vorstellen könne, noch einmal in einem Schreiben zum Ausdruck zu bringen, dass es nicht seine Absicht gewesen sei, die Herren Dr. Peter Maria Böhm und Dipl.-Ing. Uwe Werner mit Vorhalten zu belegen und ansonsten einen Betrag in Höhe von  €  500,- an eine zu benennende Einrichtung zu entrichten.

Scheffer hat darauf – unter Hinweis auf die bisherige Korrespondenz – erwidert, dass er im Verfahren bereits wiederholt schriftlich zum Ausdruck gebracht habe, dass von ihm zu keinem Zeitpunkt Herrn Dr. Böhm oder Herrn Dipl.-Ing. Werner sowie sonstigen Entscheidungsträgern gar eine kollusive Mitwirkung an der ihm von Herrn Gabriel beschriebenen Vergabepraxis angelastet worden sei.

Diese angeblichen Vorwürfe habe man vielmehr schlicht herbei zu reden versucht.

Ferner hat Scheffer erklärt, dass die Zahlung eines Geldbetrages seines Erachtens mit einer Art „Schuldanerkenntnis“ gleichzusetzen sei, wozu er keinerlei Veranlassung sehe.

Einig war man sich sodann in dem Punkt, dass Scheffer ein anstehendes Gespräch mit Schürkamp nutzen werde, um diesen auf die Angelegenheit anzusprechen, nachdem ausgerechnet Schürkamp den Staatsanwalt angerufen hatte, um darum zu bitten, das Verfahren nicht etwa einzustellen.

Schürkamp – am 16. Februar 2009 von Scheffer angesprochen – entgegnete dass er das Verfahren „so laufen lassen wolle“.

Im Folgetermin am 23. Februar 2009 sagte Herr Schürkamp, er habe inzwischen mit dem Bürgermeister gesprochen. Dieser habe ihn in seiner Meinung, die „Dinge laufen zu lassen“, bestätigt.

Scheffer hat diese Botschaft dem Staatsanwalt übermittelt, der sodann seinen Antrag auf den Weg gebracht hat.

Auf Scheffers Frage, ob  der Staatsanwalt empfehle, sich – analog der Stadt Herford/Herrn Schürkamps – langsam in anwaltliche Hände zu begeben, ließ der Staatsanwalt Scheffer wissen,  dass dies seines Erachtens noch nicht geboten sei.

Er empfehle vielmehr, zunächst abzuwarten, ob ein Richter / eine Richterin der Staatsanwaltschaft folge und einen Strafbefehl erlasse.

Dieser liegt nun vor! Und Scheffer hat sogleich schriftlich Einspruch geführt.

Stadt Herford sucht Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Herford, 17. März 2009   Die Stadt Herford sucht Wahlhelfer!

1237301499_bundestagswahl.jpg„Ich bin als Wahlhelferin/Wahlhelfer dabei!“ So heißt es auf einem Vordruck der Stadt, mit welchem sich Bürgerinnen und Bürger beim Wahlbüro der Stadt Herford, Auf der Freiheit 32, oder per Email wahlbuero@herford.de melden können.

Die Verwaltung geht in dem Zusammenhang aktuell offensichtlich weiterhin davon aus, dass es um insgesamt drei Wahltermine gehen könnte: die Europawahl am 07. Juni 2009, die Kommunalwahl am 30. August 2009 und die Bundestagswahl am 27. September 2009.

Inzwischen gibt es im Land bekanntlich zahlreiche  Resolutionen bezüglich der divergierenden politischen Interessenlagen zur terminlichen Trennung der Wahlen; aber auch bzgl. der neuerlich entfallenden Stichwahl zur Wahl der Bürgermeisterin, bzw. des Bürgermeisters.

So werden die Stimmen lauter, die es dabei belassen möchten, dass die Kommunalwahlen 2009 eben doch am Tage der Bundestagswahl stattfinden. Und es geht auch darum, dass die Bürgermeisterin, bzw. der Bürgermeister  – ohne Stichwahl – mit lediglich rd. 25 % der abgegebenen Stimmen als gewählt gelten würde.

Für Herford könnte das bedeuten, dass – je nach Anzahl der Bewerber/-innen – lediglich gut 5.000 Stimmen für die Wahl zur Bürgermeisterin, bzw. zum Bürgermeister reichen würden.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer mag es freuen. Bei mind. drei getrennten Terminen besteht immerhin auch 3 x die Möglichkeit, als Wahlhelferin oder Wahlhelfer das zugestandene „Erfrischungsgeld“ in Höhe von  € 40,00  pro Wahl zu erhalten.

„Den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern gilt schon heute unser Dank für ihren Einsatz“, sagt Heinz-Günther Scheffer, stv. Vorsitzender und Ratsmitglied der FW Freien Wähler der Liste 2004 – Inititative für Herford„, der schon häufig in allen Funktionen als Wahlhelfer fungiert hat.

zum Super-Wahljahr 2009 . . .

Herford, 17. März 2009  Die Freien Wähler der „Liste 2004“ zur Wahl!

1220963290_kaufhof01.jpgMan spricht vom „Super-Wahljahr 2009“. Politisch involviert, geht man natürlich davon aus, dass sich „alles“ um die Wahltermine drehe. Denn schließlich geht es im politischen Wettbewerb besonders auch darum, Wahlen mit Erfolg zu bestehen.

Längst denken die so genannten „etablierten Parteien“ darüber nach, was man zu den ins Haus stehenden Wahlen denn noch tun könne, um erwartete und/oder hochgerechnete Wahlprognosen zu optimieren. Stiftungen bemühen sich allgemein, oder auch gezielt um ihre „Schäfchen“. Wahlkampf-Strategien werden erwogen; Drucksachen entworfen.

Und natürlich müssen „Wahlprogramme“ her! Als ich noch Mitglied einer kleinen „etablierten“ Partei war, erklärte uns ein dort mehr oder weniger aktiver Jurist, beim Inhalt eines Wahlprogramms bestehe die Kunst allein darin, die Dinge möglichst so nebulös zu formulieren, dass man später von den Wählerinnen und Wählern nicht etwa „festgenagelt“ werden könne.

Recht mag auch haben, wer behauptet, Wahlprogramme schreibe man in erster Linie für die Politiklehrer und -lehrerinnen der jeweils örtlichen Schulen.

Was muss denn überhaupt d’rin stehen in einem Wahlprogramm?

Transparenz“ wird – wie immer – in den Wahlprogrammen  der Parteien ganz oben stehen. „Wie intransparent sich hingegen selbst die örtliche Politik gestalten würde, hätte ich nicht erwartet“, sagt Heinz-Günther Scheffer, fast 10 Jahre Mitglied sowohl des Stadtrates als auch diverser Ausschüsse und Aufsichtsräte. „Obwohl ich Mitglied des Rates und selbst des Aufsichtsrates der städtischen Holding HVV GmbH bin, muss ich mir viele Informationen wie ein Detektiv zu beschaffen versuchen,“ sagt Scheffer.

Um ein aktuelles Beispiel aufzugreifen: Nur kurze Zeit, nachdem ich z.B. die ITG Düsseldorf als Investor für das Kaufhof-Areal nach Herford geholt und im Rathaus mit Bürgermeister Wollbrink bekannt gemacht hatte, rief mich gar der Projektentwickler an, um mir mitzuteilen, dass man ihm im Rathaus auferlegt habe, er dürfe nun bitte nicht mehr mit mir sprechen. Statt dessen sei er auf Zusammenarbeit mit  einem Dr. Claus aus Oberhausen angewiesen worden, der die Stadt auch in dieser Ratsperiode erneut – auf Honorarbasis – berate. (Auf konkrete Nachfrage Günther Schmitts (HTT) war erst jüngst beim IHK-Wirtschaftsgespräch 2009 vom Bürgermeister zu erfahren, dass man neuerlich wiederum nicht mehr mit Claus zusammen arbeite.)

Die Dinge sollen an dieser Stelle nicht weiter vertieft werden, aber natürlich ist ein solch ungeschicktes Verhalten einer positiv eingeleiteten Entwicklung mehr als abträglich, zumal dadurch – gerade in Verbindung mit der wichtigen Innenstadtentwicklung – wertvolle Chancen aus vordergründigen Interessen, bzw. Motiven immer häufiger leichtfertig vergeben werden.

Auf das von mir sorgfältig und wettbewerbsmäßig angebahnte und seit Juni 2006  begleitete wichtige „Kaufhof-Projekt“ sowie dessen örtliche Einfügung, besonders auch die sensible Fassaden-Gestaltung, für die ich im Vorfeld mit Frau Prof. Dr. Uta Pottgießer bereits eine äußerst qualifizierte Fachfrau hatte gewinnen können, konnte ich auf diese Weise schließlich nur noch sehr bedingt Einfluss nehmen.

Verwaltungsseitig wurde das wichtige Projekt sodann – wie die örtliche Presse zu berichten wusste – von gerade einmal vier Unterschriften der Vertreter der aktuell vier Ratfsraktionen unter einem Dringlichkeitsbeschluss der Verwaltung, getragen. Sollte dier vorerwähnte Dringlichkeitsbeschluss ursprünglich durch den Aufsichtsrat der städt. Holding HVV GmbH bestätigt werden, so wurde selbst das später nicht mehr für erforderlich gehalten. Statt dessen war sodann zeitweilig gar die Rede davon, dass man den HVV-Aufsichtsrat auflösen wolle. Weshalb? Derzeit spricht auch darüber niemand mehr.

Ein nächstes „Reizwort“ in einem Wahlprogramm ist die viel beschworene „Bürgernähe„, die neuerlich anscheinend hier und dort von dem Schlagwort „Bürgerkommune“ abgelöst oder gar überholt werden soll?

„Damit versucht man, den Bürgerinnen und Bürgern den Eindruck zu vermitteln, als wolle man sie beteiligen“, so Scheffer. Bei der Bürgerkommune geht es – wie selbst die Gewerkschaften im Internet öffentlich befürchten – hingegen darum, dass die Kommune lästige Arbeiten und Pflichten auf die Bürgerinnen und Bürger abzuwälzen versuchen könnte?

Denn wo in Herford hat die suggerierte „Bürgerkommune“ bisher stattgefunden und/oder funktioniert? Etwa beim Wall, beim Wallsteg, bei der Friedhofsbrücke über die Lipp’sche Bahn, oder beim Linnenbauerplatz? Haben die Bürgerinnen und Bürger Herfords etwa die  Planung des Büros Dreiseitl vom Bodensee bestellt und abgerufen?

Interessant, wer sich – und sei es zur Wahl – mit welchem Projekt brüstet.

Die wählenden Bürgerinnen und Bürger gehen mit wachen Augen und offenen Ohren durch ihre Stadt. Ein Irrglaube, zu denken, sie ließen sich auf Dauer mit Worthülsen einfangen. Viele werden wählen gehen und – wie schon so oft – Rat und Verwaltung mit ihrem Kreuz am wann auch immer stattfindenden Wahltag, dessen Terminierung ja ebenfalls vom erhofften Ergebnis bestimmt zu werden scheint – manch kleine „Denkaufgabe“ stellen.

Wenn aus Dienen Schaden wird . . .

1236706935_liste2004newlogo.jpgHerford, im März 2009 Für die Freien Wähler der „Liste 2004 – Inititative für Herford“ endet eine turbulente Woche!

Ralf Weickenmeier, Daniel Brumberg und Heiko Krüger war es Anfang dieser Woche mit Hilfe der örtlichen Medien gelungen, gehörigen Schaden zu Lasten der Wählergruppe und deren Gründungsmitglied Heinz-Günther Scheffer zu stiften zu versuchen.

Weickenmeier hatte sich bereits seit einem Jahr wiederholt, mal aus familiären, dann aus privaten oder dienstlichen Gründen ausgeblendet und immer mal wieder seinen Rück- und Austritt angekündigt und/oder erklärt. Herford verdiene kein politisches Engagement hatte er der „Liste 2004“ immerhin eindrucksvoll in’s Stammbuch geschrieben. Aktuell hat er wieder einmal seinen Rück- und Austritt erklärt. Neuerlich muss das Gründungsmitglied Heinz-Günther Scheffer als Grund herhalten. Das soll – aus welchen Gründen auch immer – sowohl der „Liste“ als auch Scheffer schaden.

Begleitet wird Weickenmeier nunmehr ausgerechnet von Daniel Brumberg und Heiko Krüger, die ebenfalls „die Brocken hingeworfen“ hatten.

Sie, die einst ausgezogen waren, um der Sache zu dienen, sind nun also – von heute auf morgen – darauf bedacht, möglichst großen Schaden zu stiften?Dabei stelle man sich nur vor, was passiert wäre, wenn Weickenmeier – das war Brumbergs größte Sorge anlässlich Scheffers Einladung Dr. Gabriele Paulis MdL zum 5. „Parlamentarischen Abend“ – plötzlich aus Dachau angereist wäre, um gar an Brumbergs Stelle die Gäste zu begrüßen. Damals hatte Brumberg angekündigt, dann haue er Weickenmeier persönlich etwas „auf die Schnauze“ und werfe ihn achtkantig ‚raus! Er lasse sich schließlich nicht von einem vollkommen inaktiven Weickenmeier „die Schau stehlen“.

Brumberg hatte „Glück“. Weickenmeier blieb der Veranstaltung fern. Man smste hin und her, zollte einander Lob. Und dann tauchte Weickenmeier wieder auf – zunächst inoffiziell. Er selbst bezeichnete sich neuerlich als „stillen Vorsitzenden“. Ein Comeback werde es nicht geben, ließ er sich im Januar vernehmen. Aber er werde „sein“ Amt des („stillen“) Vorsitzenden an Brumberg – und nur an Brumberg – übergeben.

Auch die Satzung der  „Liste 2004 – Initiative für Herford“ sieht für den Fall natürlich Wahlen durch die Mitgliederversammlung vor. Und – so belegen es u.a. die Protokolle der Mitgliederversammlungen – man war sich in der „Liste“ einig, dass Nachwahlen zum Vorstand erst im Juni, nach dem ursprünglichen Kommunalwahltermin stattfinden sollten.

Da Brumberg nun einmal in Löhne wohnt, wies Scheffer, dem als ehemaligem FDP-Stadtfraktionsvorsitzenden und langjährigem stv. FDP-Kreisvorsitzenden die Sensibilitäten und gelegentlichen kleinen „Grausamkeiten“ des politischen Wettbewerbs bestens bekannt sind, Weickenmeier hinsichtlich dessen diverser diesbezüglicher Schreiben wiederholt darauf hin, dass der politische Wettbewerb, komme der Vorsitzende der Herforder Wählergruppe nicht aus Herford, sicher gern anlässlich jeder sich bietender Gelegenheit „den Finger in die Wunde legen“ werde, dass die „Liste“ offensichtlich keinen ortsansässigen Vorsitzenden finde etc.

Weickenmeier mochte das jedoch nicht gelten lassen, sondern unterstellte Scheffer – wie aktuell erneut auch in der Presse – unzutreffenderweise, dieser wolle Brumberg gar als Vorsitzenden verhindern. Schließlich haute auch Brumberg vorübergehend in diese Kerbe.

Als Brumberg Scheffer sodann darum bat, ihm ein Muster für die Einladung zur Wahlversammlung zu formulieren und zukommen zu lassen, stellte er auf Scheffers Mustereinladung den üblichen Zusatz fest, dass eben auch nur wählen dürfe, wer selbst die Voraussetzungen, gewählt werden zu können, erfülle.

Sogleich rief Brumberg bei Scheffer an. Diesen Satz schreibe er nicht in die Einladungen. Der stamme ja wohl noch von Wüllner? Auf Scheffers Hinweis, dass es sich dabei um einen Auszug aus dem Kommunalwahlgesetz handele, entgegnete Brumberg, das habe er nicht gewusst. Damit sei natürlich für ihn das Thema „Vorsitzender“ durch. Offensichtlich hat er Weickenmeier darüber bis heute nicht informiert?

Der jedenfalls wendete sich nun ausgerechnet an Regina Hensel, um ihr sein „Leid“ darüber zu klagen, dass man mit Scheffer tatsächlich nicht zusammen arbeiten könne. Dieser übertrage einfach althergebrachte Parteistrukturen auf die Wählergruppe etc.

Dass Weickenmeier Hensel früher selbst öffentlich gescholten hatte, der Wählergruppe mit dem Behalt des 2. Ratsmandates – nicht etwa eines von Hensel direkt errungenen Mandates – massiv zu schaden und ansonsten politisch vollkommen inaktiv zu sein etc., schien Weickenmeier nun nicht mehr zu interessieren.

Und dass Hensel mit Weickenmeiers neuerlicher „Zuwendung“ natürlich prompt hausieren gehen würde, soll Weickenmeier inzwischen zumindest bedauert haben. Sei ’s d’rum.

Nun hätte dennoch Ruhe einkehren können, wäre da nicht die vom neuerlichen „Brumberg-Clan“, unterstützt ausgerechnet durch Kassierer Heiko Krüger, urplötzlich betriebene massive Ausgrenzung eines Mitgliedes der Wählergruppe gewesen. Unglaublich, was diesem jungen Aktiven – selbstverständlich hinter dessen Rücken – schriftlich und mündlich zum Vorhalt gemacht wurde.

Werde dieses Mitglied etwa als Kandidat vorgeschlagen, bzw. aufgeboten, werde er – Brumberg – seine Wahl nicht annehmen, hatte Brumberg im Vorfeld der Nominierung der Kreistags-Kandidaten hier und dort erklärt. Das qualifizierte Wahlergebnis der geheimen Einzelwahl der Mitgliederversammlung als immerhin höchstem Gremium der Wählergruppe „Liste 2004 – Initiative für Herford“ schien ihm in dem Zusammenhang nebensächlich zu sein.

So geschehen, wurden hinter den Kulissen plötzlich weiter die Messer gewetzt.

Trotzdem haben Scheffer und Teile des erweiterten Vorstandes in ellenlangen Sitzungen die von Brumberg provozierte und allein zu vertretende Situation zu kitten versucht. Hatte der inzwischen gewählte neue Vorsitzende Andreas Bertram noch anlässlich der Zusammenkunft am Rosenmontag im Hause der Schwiegereltern Brumbergs, die zusammen mit Brumberg und dessen Frau im Juni 2008 in die „Liste“ eingetreten waren, die Forderung formuliert, er erwarte, dass der Vorstand umgehend zu einer zielgerichteten Zusammenarbeit zurück finde, überraschte Brumberg den erweiterten Vorstand tags d’rauf mit seinem Austritt sowie dem Austritt seiner Frau.

Dem folgten inzwischen – zum Teil rückdatiert – Brumbergs Schwiegereltern und deren im Januar 2009 von Brumberg geworbene Nachbarin sowie Kassierer Krüger.

Gleichwohl war der zwischenzeitlich gewählte amtierende erweiterte Vorstand einig auch in dem Punkt, keine „schmutzige Wäsche“ zu waschen, um so einen Beitrag dazu zu leisten, evtln. Schaden sowohl von
der Sache als auch von den handelnden Personen abzuwenden.

Statt dessen wandten sich nun ausgerechnet Weickenmeier, Brumberg und Kassierer Krüger an die örtliche Presse, um mit deren Hilfe Schaden zu stiften.

Natürlich ist das für den Augenblick hier und dort ein Stück weit gelungen.

Besonders wird sich die eigennützige „Verweserin“ des zweiten Ratsmandates der Wählergruppe „Liste 2004“, Regina Hensel, auf ihre Weise gefreut haben. Sie hat schließlich auch Freude daran, der „Liste 2004 – Initiative für Herford“ seit Nov. 2005 den dieser für die Ratsperiode 2004-2009 von den Wählerinnen und Wählern zuerkannten Fraktionsstatus schlicht zu blockieren.

Die Mitglieder der FW Freien Wähler der „Liste 2004 – Initiative für Herford“ werden jedoch ihren Teil dazu beitragen, dass evtl. auf den Plan gerufene Zweifler sehr bald erkennen, dass die Wählergruppe – wie gehabt – entsprechend ihres Wählerauftrags kontinuierlich und unbeirrt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger Herfords aufgreift und mit großem Elan vertritt.

Hinweis: Die Einlassungen der Herren Weickenmeier, Brumberg und Krüger gegenüber der örtlichen Presse, deren Veröffentlichungen sowie weitere Aktionen, waren und sind offensichtlich so angelegt, dass sie – weshalb auch immer – Schaden stiften sollen? Daher gewährt der Vorstand der „Liste 2004“ – im Sinne gelebter Transparenz – bzgl. der Richtigkeit der vorstehenden Zeilen gern jederzeit vollständige Akteneinsicht.

Ein „Fall“ jährt sich heute!

BildHerford, 13. März 2009 . . . und wieder ist der amtierende Bürgermeister nicht beteiligt

Der „Fall“ Bürgermeister Bruno Wollbrink, Baudezernent Dr. Peter Maria Böhm und Abteilungsleiter Uwe Werner gegen Ratsmitglied Heinz-Günther Scheffer jährt sich heute!

„Zwei städtische Verwaltungsmitarbeiter stellen Strafanzeige gegen Ratsmitglied Heinz-Günther Scheffer (Liste 2004). Scheffer soll sich vor Gericht wegen übler Nachrede und zum Teil wegen Beleidigung verantworten . . .“ Dies berichtete das Herforder Kreisblatt zuletzt im Jahresrückblick 2008 zum Monat Juni.

Was war geschehen? Heinz-Günther Scheffer: „Richtig ist, dass auch ich mich in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 13. März 2008 an der vom Vorsitzenden Karl-Heinz-Hirschfelder (SPD) zuvor losgetretenen Debatte über die aus Hirschfelders Sicht fragwürdige Vergabepraxis der Verwaltung beteiligt habe. Der Punkt war schließlich Gegenstand der Tagesordnung.“

„Ohne meine anschließenden wiederholten Gesprächsangebote zur Klärung des Geschehens zu nutzen, war es sodann der derzeit amtierende Bürgermeister Bruno Wollbrink (SPD), der – gegen die ausdrückliche Empfehlung seiner Partei- und Fraktionskollegen/-innen – durch den von ihm mandatierten Bielefelder Strafrechtler Dr. Detlev Otto Binder Strafantrag, bzw. Strafanträge gegen mich – und nur gegen mich – hat stellen lassen. Dem Verfahren sind – im Gegensatz zum ehem. Bürgermeister Thomas Gabriel (CDU) – sodann erstaunlicherweise Baudezernent Dr. Peter Maria Böhm und Abteilungsleiter Dipl.-Ing. Uwe Werner beigetreten.“

Wie Wollbrinks Pressesprecher Dr. René Schilling seinerzeit zu berichten hatte, war von Wollbrink zuvor gar eigens ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben worden.

Gleichwohl stellte die Staatsanwaltschaft Bielefeld das angestrengte Verfahren sodann erwartungsgemäß ein.

Grund genug für Wollbrink, statt das Urteil der Staatsanwaltschaft zu akzeptieren, auch noch anwaltlich Beschwerde gegen die Einstellung einlegen zu lassen.

Nach der Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft sowie der dagegen gerichteten Beschwerde des Bürgermeisters, bzw. des von den Antragstellern mandatierten Strafrechtlers RA Dr. Detlev Binder, wollte die Staatsanwaltschaft Bielefeld sodann spätestens bis Ende Oktober 2008 erneut entschieden haben.

Doch die Angelegenheit, deren verwaltungsseitigen Versuche einer korrekten Protokollierung bereits Blüten getrieben hatte, wurde noch delikater: Nun ließen  sich die Antragsteller von der Staatsanwaltschaft Bielefeld bezüglich der von dort geforderten Angaben und Unterlagen immer wieder vergeblich bitten und schließlich mahnen.

Die allerletzte den Antragstellern von der Staatsanwaltschaft gesetzte Frist für die Vorlage der von dort wiederholt geforderten Angaben und Unterlagen trug schließlich das Datum des 31. Dezember 2008.

Immerhin hat die Verwaltung per 28. Juli 2008 – mit Wirkung vom 01. August 2008 – eine neue Dienstanweisung zur Vergabeverordnung der Stadt Herford erlassen.

Anfang diesen Jahres ließ der befasste Staatsanwalt schließlich verlauten, nun endlich seien Unterlagen der Herforder Antragsteller eingegangen. Parallel dazu habe Kämmerer Manfred Schürkamp den Staatsanwalt angerufen, und nachdrücklich darum gebeten, das Verfahren bitte nicht erneut einzustellen.

Zuletzt habe ihm der städtische Abteilungsleiter Uwe Werner am 23. Januar 2009 – von Scheffer auf „sein“ Verfahren gegen ihn und den Verfahrensstand angesprochen –  in Gegenwart Werner Seegers (CDU) wörtlich geantwortet: „Davon hab‘ ich doch keine Ahnung“, so Scheffer.

Den Antragsteller Dr. Peter Maria Böhm habe er am  29. Januar  2009 – anlässlich eines Anrufs Böhms – ebenfalls gefragt, ob er eigentlich wisse, wie es um „sein“ Verfahren gegen ihn bestellt sei, sagt Scheffer. Böhm habe geantwortet: „Genau weiß ich es nicht. Aber wir werden von Herrn Schürkamp regelmäßig informiert.“

Auch mit Schürkamp hat Scheffer am 16. und 23. Februar u.a. darüber gesprochen, was der Bürgermeister und die Verwaltungsspitze in ausgerechnet diesem Fall mit den aufwendigen Verfahren bezwecke, bzw. verfolge.

„Wir lassen das jetzt einfach laufen“, lautete die Antwort Schürkamps. Im nächsten Gespräch ergänzte Schürkamp: „Der Bürgermeister hat mich inzwischen darin bestätigt, die Dinge laufen  zu lassen.“

Derweil ist ein Jahr vergangen!

Vorstand der „Liste 2004“ wird den Verunglimpfungen in gebotener Weise begegnen!

1236706935_liste2004newlogo.jpgHerford, 10. März 2009  „Die Einlassungen werden nicht stehen bleiben!

Auch der Vorstand der FW Freien Wähler derListe 2004 – Initiative für Herford“ ist ebenso erschrocken wie empört über die heute der örtlichen Presse zu entnehmenden Einlassungen Ralf Weickenmeiers, Daniel Brumbergs und Heiko Krügers.

Sobald Ratsmitglied Heinz-Günther Scheffer wieder zurück in Herford ist, wird der Vorstand den unwahren Behauptungen und Unterstellungen in gebotener Weise begegnen, zumal hier wiederum auffällig und bewusst Schaden an Person und Sache herbei geführt werden soll.

Heinz-Günther Scheffer, der seit Montag als einziges Herforder Ratsmitglied am Kommunalkongress 2009 in Berlin teilnimmt, bezog bereits kurz fernmündlich zu den heutigen Presseberichten Stellung: „Auch, wenn es in diesem Fall  ganz offensichtlich gelungen ist, Lügen mit Hilfe der örtlichen Medien Schaden stiftend zu verbreiten, so werden Unwahrheiten auch dadurch nicht etwa zur Wahrheit erhoben.“

Franz Müntefering erhält das Goldene Karussellpferd der ArGe NRW

1236618560_830270m0w560h520q75v61685.jpgBochum/Herford, 05. März 2009 „Goldenes Karussellpferd“ für Franz Müntefering

Zum großen Festakt hatten die Schausteller in Nordrhein-Westfalen alle Kolleginnen und Kollegen aus nah und fern am 05. März 2009 in die Jahrhunderthalle Bochum eingeladen.

Aus der Schaustellerstadt Herford waren u.a. der Vorsitzende des Mitteldeutschen Schaustellervereins e.V. Thomas Weber, dessen Stellvertreter Willi-Adolf Parpalioni, Fahnenträger Franz Heitmann und Ratsmitglied Heinz-Günther Scheffer in Bochum dabei.

Die Fahne des Deutschen Schaustellerbundes trug der Herforder Fahnenträger Robert Heitmann in die historisch geschmückte Jahrhunderthalle.

Der Jahresempfang war im Jubiläumsjahr verbunden mit der Verleihung des „Goldenen Karussellpferdes“ an den SPD-Vorsitzenden Franz Müntefering. Müntefering – so Vorsitzender Albert Ritter vom DSB – habe sich sich um das Kulturgut „Volksfest“ in Nordrhein-Westfalen besonders verdient gemacht.

Bisherige Träger des auch als „Kirmes-Oscar“ bekannten Preises sind Bundesminister a.D. Wolfgang Clement, die NRW-Staatsminister Wolfram Kuschke und Harald Schartau, die Landesminister Christa Thoben, Dr. Ingo Wolf und Eckhard Uhlenberg sowie der Vorsitzende der Migrationskommission der katholischen Kirche, Weihbischof Dr. Josef Voß.

„Es hätte dieses Jahr keinen besseren treffen können“, sagte Albert Ritter, erster Vorsitzender auch der ArGe. „Franz Müntefering hat immer eine offene Tür für die Probleme der Schausteller.“ Unter anderem habe sich Müntefering auch dafür eingesetzt, dass die Schausteller von der LKW-Maut befreit worden seien, fügte Christoph Jansen, Pressesprecher der ArGe NRW-Mitte, hinzu.

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Müntefering ist somit der 8. Träger des „Goldenen Karussellpferdes“. Die Laudatio auf Müntefering hielt am Donnerstag Christa Thoben (CDU).

Hatte sie, die sie sich gern an die Raupenfahrten auf der Gertrudis-Kirmes in Wattenscheid erinnerte, es zurückhaltend formuliert, so „korrigierte“ Franz Müntefering: „Bei uns nannte man das „Knutschen“, was sich da in der Raupe abspielte.“

Müntefering bezeichnete die Volksfeste als wichtigen Beitrag zum friedlichen Miteinander in der Gesellschaft. Kirmes habe ihn geprägt: „Früher gab es für mich drei wichtige Ereignisse im Jahr: Weihnachten, Ostern und Kirmes.“

Einen weiteren Höhepunkt des Abends bildete die Weihe der Fahne der Historischen Gesellschaft Deutscher Schausteller und der neuen Fahne der ArGe NRW-Mitte. Gegründet bereits 1979 als Arbeitsgemeinschaft der Schaustellervereine des Ruhrgebietes, hat sich die ArGe NRW-Mitte zu einem wichtigen Partner von Politik, Wirtschaft und Verbänden entwickelt.

Für ein besonderes Kirmesambiente ist zum Jahresempfang stets bestens gesorgt. So veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft in der Jahrhunderthalle auch in diesem Jahr einen großen Historischen Jahrmarkt. Zu bewundern sind jahrhundertealte Exponate wie Orgeln, Fahrgeschäfte, Zugmaschinen und vieles mehr.