Prozente Erststimmen Herford

Budenstagswahl 2009 in Herford

Wahlberechtigte 49.688

Beteiligung: 67,9%

2009 2005 Stimmenart
Prozent Stimmen Prozent Stimmen
CDU 39,4% 13086 42,3% 15539 Erststimme
34,0% 11329 37,7% 13896 Zweitstimme
SPD 35,6% 11815 46,2% 16977 Erststimme
30,1% 10034 38,8% 14292 Zweitstimme
FDP 9,9% 3286 3,7% 1369 Erststimme
13,8% 4603 9,1% 3363 Zweitstimme
Grüne 7,2% 2379 2,8% 1491 Erststimme
9,2% 3052 6,8% 2500 Zweitstimme
Linke 8,0% 2650 4,0% 1491 Erststimme
8,5% 2836 4,9 % 1812 Zweitstimme

Direkt gewählt wurde im Wahlkreis Kreis Herford MI II: Stefan Schwartze (SPD)

Was Sie am Wahltag wissen müssen . . .

Jeder hat zwei Stimmen

VON EVA QUADBECK

(RP) Wer in der Wahlkabine den Stimmzettel auseinanderfaltet, stellt fest: Der Zettel ist überraschend lang. 27 Parteien treten zur Bundestagswahl an. Rund 62 Millionen Bürger sind zur Stimmabgabe aufgerufen. 3,5 Millionen junge Leute dürfen erstmals zur Wahl gehen.

Millionen von Wahlbenachrichtigungen hängen in den Haushalten an Pinnwänden, liegen in Schubladen oder warten auf dem Kaminsims darauf, dass die Bürger am Sonntag danach greifen und ins Wahllokal gehen. Als kleine Staatsbürgerkunde die wichtigsten Fragen rund um die Wahl.

Warum hat jeder Wähler zwei Stimmen?

Mit der Erststimme wählt man den Direktkandidaten aus seinem Wahlkreis. Aus jedem der 299 Wahlkreise kann nur ein Kandidat direkt in den Bundestag einziehen. Den Wahlkreis gewonnen hat, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann. Die Zweitstimme entscheidet über die Sitzverteilung im Bundestag. Der Anteil der Zweitstimmen, die eine Partei in einem Bundesland erreicht, bestimmt, wie viele Kandidaten von der Landesliste ins Parlament einziehen dürfen. Selbstverständlich dürfen die Wähler Erst- und Zweitstimme auf verschiedene Parteien verteilen („splitten“).

Wie kommt es zu Überhangmandaten?

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erringt, als ihr auf Grund der Zweitstimmen an Sitzen im Parlament zustehen. Wer einen Wahlkreis direkt gewinnt, der erhält in jedem Fall einen Sitz im Parlament. Die Gesamtzahl der Sitze im Bundestag steigt also um die Zahl der Überhangmandate. Bei der vergangenen Bundestagswahl hatten die SPD neun und die CDU sieben Überhangmandate gewonnen. Für die Wahl am Sonntag werden der CDU zahlreiche Überhangmandate vorhergesagt.

Kann man sich bei der Bundestagswahl der Stimme enthalten?

Ein Kreuz für Enthaltung ist nicht vorgesehen. Wer aber nicht an der Wahl teilnimmt oder seinen Stimmzettel ungültig macht, der enthält sich faktisch der Wahl. Es ist aber möglich, nur eine Erst- oder nur eine Zweitstimme abzugeben. Dann wird nur diese eine Stimme gewertet.

Mehr zum Thema Die Bundestagswahl von A bis Z

Wie wird ein Stimmzettel ungültig?

Jede Art von Beschriftung wie Kommentare oder Unterschriften machen den Stimmzettel ungültig. Wenn jemand seinen Stimmzettel mit Blümchen oder Hasenohren verziert, ansonsten aber eindeutig seine Kreuze gemacht hat, entscheiden Wahlvorstand und Beisitzer im Wahllokal per Abstimmung, ob der Stimmzettel gültig ist. Sie sind verpflichtet, unparteiisch zu entscheiden

Bis wann ist Briefwahl möglich?

Die Frist zur Beantragung von Briefwahlunterlagen ist abgelaufen. Die Briefe müssten auch bereits abgeschickt sein. Wenn aber jemand plötzlich schwer erkrankt, können Wahlschein und Briefwahlunterlagen noch bis Sonntag 15 Uhr beantragt werden. Solche späten Briefwahlen müssen direkt, bis spätestens Sonntag 18 Uhr unter der Adresse abgegeben werden, die auf den Unterlagen angegeben ist.

Deutscher Präsident macht weg frei für Lissabon-Vertrag

Präsident der EU-Kommission Barroso (Archiv, März 2009) (dpa/pa)

Deutscher Präsident macht weg frei für Lissabon-VertragBerlin, 23. Sept. 2009 Der deutsche Bundespräsident Horst Köhler hat den Weg zur endgültigen Ratifizierung des EU-Reformvertrags von Lissabon durch Deutschland freigemacht.

Er billigte die Begleitgesetze zur Umsetzung des Vertrages und will am Freitag die Ratifikationsurkunde endgültig international hinterlegen, wie ein Sprecher des Präsidenten am Mittwoch (23. September) in Berlin mitteilte. Der Vertrag gilt dann für Deutschland als ratifiziert.

Beim deutschen Verfassungsgericht liegt noch eine Klage gegen die Begleitgesetze vor. Sie dürfte aber nicht mehr das Ratifizierungsverfahren stoppen. Bundestag und Bundesrat hatten in den Sommermonaten im Schnellverfahren die Begleitgesetze zum Vertrag von Lissabon verabschiedet, die eine Stärkung der Parlamentsrechte in EU-Fragen vorsehen. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht verlangt. Mit dem Lissabon-Vertrag soll die Zusammenarbeit in der EU transparenter und demokratischer werden.

Quellen: dpa, pa.

Matthias Wemhoff wäre „unser Mann“ gewesen!

Herford, 22. Sept. 2009   Ein Appell – aber an wessen Gewissen?

Quo vadis„Zwei Seelen wohnen ach in meiner Brust!“ So die Aussage eines Kirchenmannes anlässlich der letzten Mitgliederversammlung des Geschichtsvereins, der per letztwilliger Verfügung – im Pensionsalter – einer der Sachwalter der Interessen Dieter Ernstmeiers geworden ist.

Ratsmitgleid Heinz-Günther Scheffer sagt dazu: „Ich gehöre zu denen, die Dieter Ernstmeier noch persönlich gut kannten. Seit 1991 sind wir gemeinsam für Herfords Stadtgeschichte und Stadtbildpflege eingetreten. Damals war der heutige Beirat für Stadtbildpflege noch ein „richtiger“ Ausschuss mit Jochen Pawlitz (CDU) als Ausschussvorsitzendem an der Spitze.

Als eingangs der Ratsperiode 1999-2004 schließlich – in politisch motivierter neuer Besetzung – ein „Beirat für Stadtbildpflege“ installiert wurde, waren Dieter Ernstmeier und ich wieder mit dabei. Anlässlich dessen Gründung wurden wir beide Mitglieder des Geschichtsvereins. Das zu meiner „Legitimation“, die aktuell keimende Situation beurteilen zu können und zu dürfen.

Dieter Ernstmeier war sowohl verantwortlich fühlender und lebender ortsansässiger Unternehmer als auch großzügiger „leiser“ Spender und Schenker gegenüber „seiner“ Stadt Herford. Besonders großzügig zeigte er sich auch in Richtung der Interessen der örtlichen evangelischen Kirche.

Aus seinem Herforder Geschichtsbewusstsein heraus war es stets einer der Herzenswünsche Dieter Ernstmeiers, dass sich Herford endlich seiner wirklich einmaligen(!) Stiftsgeschichte besinnen möge.“

Dieses „Alleinstellungsmerkmal“ allein würde in vielen Städten Anlass genug sein, daraus u.a. eine werbewirksame touristische Attraktion herzuleiten und es zu einem attraktiven „weichen Standortfaktor“ auszubauen. Mir fiele niemand ein, der daran nicht – direkt oder auch nur indirekt – positiv partizipieren würde.

Als Dieter Ernstmeier sein Ende fühlte, hat er uns die Verwirklichung dieser Herzensangelegenheit testamentarisch hinterlassen und mit seinem  großherzigen Vermächtnis gleichermaßen den Grundstein gelegt. Gut und gerne erinnere ich mich an die letzten persönliche Gespräche mit Dieter Ernstmeier.

Da sich die Veranwortlichkeit von Rat und Verwaltung gegenwärtig offensichtlich darin erschöpft, es allein dem Herforder Geschichtsverein zu überlassen, für das Anliegen „Zeigen der einmaligen Herforder Stiftsgeschichte“ kämpfen zu müssen, treten wir bezüglich der Realisierung der Herausforderung leider weiterhin auf der Stelle.

Mehr noch: Da Vertreter der Dieter-Ernstmeier-Stiftung und Mitglieder des Geschichtsvereins teilweise personenidentisch sind, schielt man als Stiftungsmitglied ausgerechnet auf die derzeit verfügbaren(?) Mittel des  Herforder Geschichtsvereins zur Realisierung des stiftsgeschichtlichen Museums, um damit – für den Fall der Fälle – die Unternehmen der Ernstmeier-Gruppe stützen zu wollen.

Bezüglich der übrigen Zuwendungen in Höhe mehrerer Millionen aus dem Vermächtnis Dieter Ernstmeiers an dritte, vierte und fünfte Adressaten heißt es lapidar, die Mittel seien „ausgezahlt“ und somit „weg“.

Dies gilt für die zweckgebundenen ausgezahlten Mittel zur Realisierung des stiftsgeschichtlichen Museums an den Herforder Geschichtsvereins zunächst einmal gleichermaßen.

Grund genug für mich, als Mitglied des Geschichtsvereins anlässlich der letzten Mitgliederversammlung den konkreten Vorschlag eingebracht zu haben, alle von Dieter Ernstmeier zu dessen Lebzeiten und qua Vermächtnis nach seinem Tode begünstigten Adressaten doch bitte zu einer verantwortlichen „Bestandsaufnahme“ aufzufordern und gemeinsam – gern unter der Federführung der von Dieter Ernstmeier eingesetzten Verantwortlichen der Stiftung – einen „Pool“ zu bilden, der, sofern erforderlich, die Arbeitsplätze der Unternehmen der Ernstmeier-Gruppe konsequent zu besichern hilft.

Parallel dazu stellt sich mir die Frage, wie sich die aktuell gewählten Ratsmitglieder dazu stellen, in Herford endlich die einmalige Stiftsgeschichte zu zeigen. Wird der sich am 30. Oktober konstituierende Rat 2009-2014 für die Verwirklichung eintreten, um so zum Beispiel Zustifter zu gewinnen und Mittel – ganz gleich aus welchen auch überregionalen Töpfen – zu generieren?

Oder sieht man sich in Rat und Verwaltung weiter in der Rolle des „Zaungastes“ gegenüber einem verpflichteten Trägerverein?

Prof. Dr. Matthias Wemhoff (s. unten) wäre „unser Mann“ gewesen. Er war bereit, nach Herford zurück zu kommen. Sein Konzept allein war überzeugend. Wemhoff leitet heute das Neue Museum auf der Berliner Museumsinsel.“

Heinz-Günther Scheffer

Matthias Wemhoff (* 1964) ist ein deutscher Mittelalterarchäologe. Er ist Direktor des Berliner Museums für Vor- und Frühgeschichte und Landesarchäologe des Bundeslandes Berlin.

Matthias Wemhoff studierte Archäologie des Mittelalters und der Neuzeit, Mittlere– sowie Kirchengeschichte und promovierte 1992 mit der Arbeit Das Damenstift Herford. Die archäologischen Ergebnisse zur Geschichte der Profan- und Sakralbauten seit dem späten 8. Jahrhundert an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Anschließend wurde er Leiter des Museums der Kaiserpfalz Paderborn und baute in dieser Funktion auch die PaderbornerHonorarprofessor an der Universität Paderborn, wo er schon seit 1995 Lehrveranstaltungen abhielt. An der Universität ist Wemhoff gemeinsam mit Jörg Jarnut und Ernst BremerInstituts zur Interdisziplinären Erforschung des Mittelalters und
seines Nachwirkens
. 2003 wurde er Direktor des LWL-Landesmuseum für Klosterkultur in Dalheim. Zum 1. Mai 2008 wurde Wemhoff als Nachfolger Wilfried Menghins Direktor des Museums für Vor- und Frühgeschichte und damit auch automatisch in Personalunion Landesarchäologe von Berlin. Damit gehört er auch dem Verband der Landesarchäologen als einziger Vertreter Berlins an. Stadtarchäologie auf. Seit 2001 lehrt er auch als Direktor des

Wemhoff ist überregional insbesondere durch seine Ausstellungsarbeit bekannt. 1999 organisierte er die Ausstellung 799 – Kunst und Kultur der Karolingerzeit, 2006 Canossa – Erschütterung der Welt. Er pflegt intensive Kontakte zu vielen Museen im In- und Ausland. Er ist Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Archäologie des Mittelalters und der frühen Neuzeit und Mitglied der Historischen Kommission Westfalen. Er ist Mitherausgeber des Archäologischen Nachrichtenblattes. Daneben forscht Wemhoff vor allem zur Klosterkultur und ist als Grabungsarchäologe aktiv.

Stadt soll für Sturz Schadensersatz zahlen

DETMOLD, 15.09.2009 Pflasterstein falsch verlegt

Detmold (lz). Weil eine alte Dame 2007 so unglücklich über einen hochstehenden Pflasterstein auf dem Detmolder Marktplatz gestolpert ist, dass sie sich Hirnblutungen und einen Handgelenkbruch zuzog, verlangen die Kinder der Frau nun von der Stadt Schadensersatz.

Vor dem Landgericht wurde am Montag ein Vergleichsvorschlag ausgehandelt: 35.000 Euro soll die Stadt dafür zahlen, dass die 80-Jährige, die inzwischen gestorben ist, lange im Krankenhaus lag und zahlreiche Reha-Behandlungen über sich ergehen lassen musstw.

Zudem habe die Familie die Wohnung nach dem Unfall teuer umbauen müssen. Das Gericht hielt es juristisch für eine Pflichtverletzung der Stadt, dass der Stein 1,5 bis 2 Zentimeter hochstand.

Jan Hoet bekommt den Verdienstorden 1. Klasse der Bundesrepublik Deutschland

Höchste Auszeichnung für den Gründungsdirektor des Herforder MARTa

VON GUNTER HELD

Jan Hoet | Foto: Kiel-Steinkamp

Streiter für die Kunst | Foto: Kiel-Steinkamp

Herford/Berlin. Jan Hoet ist ein vehemmtenter Streiter für die zeitgenössische Kunst. Jetzt wird seine konsequente Haltung, mit der der Gründungsdirektor des Herforder Museums MARTa, immer wieder seinen Kritikern begegnete, von höchster Stelle gewürdigt.

Am 5. Oktober wird Hoet als erstem Belgier das Verdienstkreuz 1. Klasse verliehen. Er erhält es während einer kleinen Feierstunde aus der Hand von Bundespräsident Horst Köhler in dessen Amtssitz, dem Schloss Bellevue in Berlin.

„Fantastisch“, reagierte der international renommierte Ausstellungsmacher. „Nach den vielen Widerständen in Herford mit dem MARTa-Museum wird meine Arbeit jetzt endlich in Deutschland anerkannt. Das ist ein echter Grund zum Feiern. Die zeitgenössische Kunst siegt immer.“

Jan Hoet, 1936 im belgischen Leuwen geboren, hat in mehr als 20 Jahren, von 1975 bis 1999, das SMAK, ein Museum für zeitgenössische Kunst in Gent geführt und dort aus kleinsten Anfängen eine der bedeutendsten europäischen Sammlungen zeitgenössischer Kunst aufgebaut. 1992 kuratierte er die „Documenta IX“ in Kassel, die weltweit als bedeutendste Ausstellung zeitgenössischer Kunst gilt. Jan Hoet ist in künstlerischen Fragen Berater der belgischen Königin Fabiola und wurde als Ritter in den Adelsstand erhoben.

Positivere Einstellung zum MARTa

Unter seiner künstlerischen Leitung etablierte er das MARTa in Herford in kürzester Zeit als eines der Top-Museen für zeitgenössische Kunst in
Deutschland. Er leitete das Museum von 2003 bis 2008. Dann verließ der charsimatische Belgier Herford und kuratierte die im Rahmen des Varus-Jahres gezeigte Ausstellung „colossal“ im Osnabrücker Land.

Immer wieder machte er mit spektakulären Aktionen auf sich aufmerksam: Sei es, dass der in einer Jesuitenschule erzogene Hoet für die Kunst in den Boxring stieg oder 1984, als er mit „Chambres d’amis“  in Gent zeitgenössische Kunst in Privatwohnungen zeigte, die während der Zeit der Ausstellung für das Publikum geöffnet waren.

„Ich freue mich natürlich sehr“, sagte Hoet gegenüber der Neuen Westfälischen. „Besonders aber hoffe ich, dass die Herforder Bevölkerung durch diese Auszeichnung, die ja auch nicht zuletzt meine Arbeit in Herford würdigt, eine positivere Einstellung zum MARTa bekommt.“

Linnenbauerplatz: Zur Freude gehört für die Verantwortlichen auch ein Mindestmaß an „Manöverkritik!“

Heinz-Günther Scheffer: „Wie war das denn wirklich vor einem Jahr?“

Zur Sitzung des städt. Bau- und Umweltausschusses am 10. September 2009 hatte Stadtführer Mathias Polster einen Fragenkatalog ebenso begründeter wie stichhaltiger Fragen u.a. zur Umgestaltung des Linnenbauerplatzes eingereicht.

Die Antworten der Bauverwaltung erfolgten – wie stets in ähnlich gelagerten Fällen – getreu dem Motto: Es kann nicht sein, was nicht sein darf!“

Dies war und ist nicht nur für den umtriebigen Stadtführer Polster unbefriedigend.

Wir erlauben uns an dieser Stelle, unsere Sicht der Dinge von vor einem Jahr erneut aufzuzeigen.

Liste 2004 – Initiative für Herford

Herford, 07. Mai 2008 Am 17. Mai soll er offiziell übergeben werden, der künftig „wasserbespielte“ Linnenbauerplatz.

Immer wieder hat es in der jüngeren Vergangenheit Anläufe für eine Art Reminiszenz bzgl. der Herforder Bowerre oder auch der dortigen Mühle bis hin zur ‚Mühlengerechtigkeit‘ gegeben.

Stritt man sich vor Beginn der Baumaßnahme noch u.a. über gerichtlich reklamierte Wegerechte sowie darüber, dass es sich hier nicht etwa um einen Platz handele, so bietet sich in diesen Tagen das vorläufige Endprodukt in seinem ganzen, allerdings reduzierten Ausmaß dar.

Hier einmal – neben den Presseberichten – ein paar aktuell eingestellte Fotos, die u.a. die erste Planung Herbert Dreiseitls, die spätere Planung und dann den derzeitigen Stand zeigen:

weitere Fotos ...

oder:

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Natürlich darf man sich freuen, wenn die Arbeiten abgeschlossen sind. Freuen darf man sich auch auf und über das Urteil der Bürgerinnen und Bürger sowie der Kinder und natürlich der großen und kleinen Gäste und Nutzer generell.

Für die Verantwortlichen gehört u.E. allerdings gerade auch zu einem solchen Bauvorhaben ein Mindestmaß an sachlicher ‚Manöverkritik‘ bzgl. der Idee, der Planung, deren Umsetzung, der Bauabwicklung und der Abrechnung. Natürlich sind auch die in diesem Fall nicht unerheblichen Folgekosten in den Fokus zu nehmen.

Vielleicht ein paar Punkte, die jeder selbst bewerten möge:

  • vorab: Wie es einst – mit der entscheidenden Stimme des Anliegers und damaligen stv. Bürgermeisters Werner Kremeyer (FDP) – zur Verfüllung der Bowerre gekommen ist, soll hier nicht beleuchtet werden.
  • Die Idee, den Platz für eingangs ca. € 1,3 Mill. zu einem wasserbespielten und damit auch künftig in der Unterhaltung sehr kostenintensiven Platz umzugestalten, ist im Frühjahr/Sommer 2004 im Wahlkampf Herrn Gabriels (CDU) geboren worden.
  • Dazu hatte man das Planungsatelier Dreiseitl vom Bodensee nach Herford geholt und – zusammen mit den beiden Herforder Büros Schlattmeier und Kortemeier – einer Art „Wettbewerb“ (mit „Bürgerbeteiligung“!) ausgesetzt.
  • Klar(?), dass das Büro Dreiseitl damals im Juli 2004 „das Rennen machte“.
  • Es oblag sodann dem neuen Bürgermeister Wollbrink (SPD), auch dieses ehrgeizige Projekt seines Vorgängers zu „kippen“ oder „abzuarbeiten“.
  • Anlässlich des Erstbesuchs Herrn Berends‘ der von mir i.S. „Kaufhof-Areal“ 2006 nach Herford geholten ITG Düsseldorf sagte Herr Berends mir übrigens, man möge den Linnenbauerplatz in jedem Fall bis zur Realisierung des neuen „shopping centers“ auf dem ehem. „Kaufhof-Areal“ nicht angreifen, sondern bitte liegen lassen. Die ITG müsse den Platz in der Bauphase ggf. als Materiallager nutzen können. „Wir bauen Ihnen dort – quasi als „Schlussstrich“ des neuen Einkaufszentrums – einen neuen Platz!“ Klar, dass ich dies der Verwaltung mündlich wie schriftlich mitteilte.
  • Aber seitens der Stadtverwaltung warb man Fördergelder ein und trat der Realisierung nahe (ist ja schließlich „öffentliches Geld“).
  • Am 30. September und 01. Oktober 2005 hatte eine „Ideenwerkstatt“ mit Herbert Dreiseitl (pro Tag € 5.000,– Honorar) im Friedrichs-Gymnasium stattgefunden. Dort soll u.a. das „Spielschiff“ erfunden worden sein?
  • Nun sollte es also losgehen. Doch zuvor forderte Planer Dreiseitl – zusätzlich(!) zu seinem bereits vereinbarten soliden Honorar – noch einmal gut € 40.000,–(!) nach. Begründung: Erhöhung des niemandem besser als ihm bekannten „Schwierigkeitsgrades“. (Was war denn bitte seit dem „Wettbewerb“ im Juni/Juli 2004 schwieriger geworden??)
  • Inzwischen intervenierten die Weihnachtsmarktbeschicker. Der Weihnachtsmarkt auf dem Linnenbauerplatz sei gefährdet.
  • Also erfolgte die inzwischen längst deutlich gewordene Umplanung. Man verzichtete u.a. auf das zuvor gepriesene Extra „Glaslinse“, welche/s Einblick in das Bodendenkmal gewähren sollte.
  • So ist der leider nahezu vollständig versiegelte Platz – gerade zum Gehrenberg – auffällig „kahl“ geworden ist.
  • Nun ging’s los. Die Bauleitung erfolgte gleichwohl durch die Stadt Herford, der es leider u.a. entging, dass man sich von der ausführenden Firma – statt des von Dreiseitl ausgeschriebenen Verfüllmaterials – „Abraum“ von einer Deponie in Porta Westfalica in das kartierte Bodendenkmal ‚Mühlengericht‘ kippen ließ.
  • Dem Umstand, dass es sich hier um ein kartiertes und somit offiziell bekanntes Bodendenkmal handelt, hatte nicht einmal in der Ausschreibung des Planungsateliers vom Bodensee Berücksichtigung gefunden! Eine Informationslücke, die auch die Stadtführer Polster und Bubig (in Polizeiuniform!) nicht zu heilen vermochten.
  • Das beherzte Einschreiten soll übrigens nicht der Grund für die sich zu dem Zeitpunkt bereits abzeichnende Kostenüberschreitung um rd. 10 % gewesen sein.
  • Allein das „Spielschiff“, welches auch als „Hansekogge“ gehandelt wird, verursacht immerhin Kosten in Höhe von rd. € 55.000,–.
  • Dass man das Wasser künftig nicht „trinken“ könne, stimmt nicht. Schließlich wurde im Keller der Stadtbibliothek, deren Dachwasser die Zysternen speist, eine höchst kostenintensive Wasseraufbereitung installiert, die „Badewasserqualität“ sichert.
  • . . . und z.B. aufmerksame Mütter werden es hoffentlich zu verhindern wissen, dass spielende Kinder sich z.B. an den im Wasser festgeschraubten Metallkeilen oder den sonstigen „Kanten“ verletzen.

Ja, auch solche und weitere Punkte wollen aus der konstruktiven Sicht der unabhängigen Ratspartei „Liste 2004 – Initiative für Herford“ durchaus bedacht, in aller gebotenen Sachlichkeit angesprochen und mit dem Blick in die Zukunft kritisch nachbereitet sein.

Dabei geht es auch darum, vermeidbare Fehler künftig möglichst auszuschließen; eben aus Erfahrung klug zu werden.

Spricht man sie jedoch – rechtzeitig und im Sinne des Gelingens sowie – im Jahre 3 nach MARTa – im Sinne auch des wichtigen Kostencontrollings an, kann es einem durchaus passieren, dass man wie jemand von einem „fremden Stern“ gehandelt wird.

In diesem Sinne ein gut Gelingen! . . . und – wie pflegt der Westfale zu sagen – „nichts für ungut“!

Heinz-Günther Scheffer

Wollbrinks Stellungnahme zeugt von Unverständnis!

Herford, 10. Sept. 2009  Scheffer:Die Willensbildung wird durch das amtliche Verschweigen wahlrelevanter Sachverhalte betroffen!

Heinz Günther SchefferBei der der heutigen Presse zu entnehmenden Stellungnahme Bruno Wollbrinks zur von diesem eingeräumten bewussten „Informationssperre“ hinsichtlich der künftigen Nutzung der Elverdisser Ehrler-Liegenschaften dürfte es sich – auch sprachlich – eher um eine Stellungnahme des Pressesprechers des Bürgermeisters handeln?

In jedem Fall scheint die absolut begründete Kritik an der Vorgehensweise des Verwaltungschefs und dessen Behörde nicht verstanden worden zu sein?

Schließlich hat der Bürgermeister bereits in seinen ersten Stellungnahmen sehr deutlich eingeräumt, dass er im vorliegenden Fall einen ebenso mit Spannung erwarteten, wie täglich nachgefragten und damit wahlrelevanten behördlichen Verwaltungsakt – mit Rücksicht auf die anstehende Kommunalwahl – bewusst verschwiegen habe.

Wollbrink glaubt jedoch, sein vorsätzliches Fehlverhalten mit folgender Begründung kompensieren zu können: „Es wäre der Verdacht aufgekommen, dass ich wenige Tage vor der Wahl noch ein Wahlgeschenk an die Bürgerinnen und Bürger in Elverdissen hätte verteilen wollen. Das halte ich allein aus integrationspolitischen Gründen für nicht vertretbar. Wenn jemand mir trotzdem vorwirft, ich hätte die Entscheidung verzögert, nehme ich das gern auf meine Kappe“.

In dem Zusammenhang drängt sich natürlich gleichsam die Frage auf, welche Wählerinnen und Wähler Wollbrink und/oder der SPD angesichts des negativen Bescheides nicht gewählt hätten?

Ganz gleich, wie man die Dinge hinzureden versuchen mag. Was bleibt, ist der bestätigte Umstand, dass es dem Verwaltungschef darum ging – so oder so – Einfluss auf das für den Fall der Verlautbarung des in der Bevölkerung mit Spannung erwarteten Bescheides kalkulierte Wählerverhalten auszuüben.

In dem zitierten Urteil BVerwG 8 C 14.02 geht es darum, dass der Grundsatz der Freiheit der Wahl die Wählerinnen und Wähler vor Beeinflussungen schützen soll, die geeignet sind, ihre Entscheidungsfreiheit zu beeinträchtigen.

Der heute erschienenen „Stellungnahme“ des amt. Bürgermeisters, oder seines Pressesprechers ist leider zu entnehmen, dass dies nicht verstanden worden ist, bzw. werden soll?

Noch einmal: Es geht hier nicht etwa um persönliche Befindlichkeiten. Hier geht es einmal mehr um die vorsätzliche gezielte Einflussnahme auf die Entscheidungsfreiheit der Wählerinnen und Wähler Herfords.

Dem ohnehin strapazierten Vertrauen in Rat und Verwaltung ist das abträglich.

Das viel beschworene Wort „Transparenz“ möge zum „Unwort“ mutieren. Gleiches gilt für die Vokabel „Bürgerkommune“, was auch immer Bürgermeister und Teile der Verwaltungsspitze darunter verstehen, bzw. damit assoziieren wollen.

Heinz-Günther Scheffer
UWG Liste 2004 – Initiative für Herford

Auch in Herford wurde die Entscheidungsfreiheit der Wähler bewusst beeinträchtigt!

Herford, 05.09.2009  Wollbrink beeinträchtigt vorsätzlich die Entscheidungsfeiheit der Herforder Wählerinnen und Wähler

Bereits zwei Tage nach der Kommunalwahl hat sich für die Herforder Wählerinnen und Wähler gleich an dem ersten bekannt gewordenen Beispiel bestätigt, dass es leider zutreffend ist, dass der amtierende Bürgermeister selbst seine ihn dabei unterstützende Verwaltung aufgefordert hat, die Entscheidungsfreiheit der Herforder Bürgerinnen und Bürger bewusst zu beeinträchtigen.

Wiederholt habe ich den Baudezernenten vor der Kommunalwahl schriftlich um Auskunft zum Stand der „Bauvoranfrage“ für das den Kommunalwahlkampf beherrschende Thema „Kulturzentrum“ in Elverdissen gebeten. Obwohl auskunftspflichtig, ist der die Auskunft bewusst schuldig geblieben.

Einen Tag nach der Wahl darf der persönliche Pressesprecher und erste Wahlkämpfer des Bürgermeisters dann bekannt geben, dass sein Herr die Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Herforder Wählerinnen und Wähler auf seine Kappe nehme.

Schließlich habe sein Dienstherr den Elverdisser Wahlbürgerinnen und -bürgern keine Wahlgeschenke machen wollen.

Ungeachtet dessen, dass ich eher dazu neige, davon auszugehen, dass die Begründung für den abweisenden Bescheid nicht haltbar sein wird, mag  das  fragwürdige Verhalten des Bürgermeisters und seiner Verwaltung für den einen oder anderen Herforder – so den Ratsherrn Horst Heining (SPD) – am Ende gar generös anmuten?

Anders wird ein Schuh d’raus: Natürlich fürchtete der Einzelbewerber Wollbrink, der im Wahlkampf vorgab, dass er Bürgermeister aller Bürgerinnen und Bürger sein wolle und der ab sofort – wie selbstverständlich – wieder ausschließlich die Entscheidungen der SPD mittragen wird, dass ihm die große Zahl der Stimmen eingewanderter wahlberechtigter Deutscher am Ende fehlen könnte.

In jedem Fall liegt – so oder so – ein klassischer Fall von Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Herforder Wählerinnen und Wähler vor, zumal das Thema „Kulturzentrum“ in Elverdissen den Kommunalwahlkampf 2009 ebenso maßgeblich wie nachhaltig beherrscht hat.

Vergleiche dazu die Entscheidung des BVerwG 8 C 14.02 vom 08. April 2003 zu einem Fall der Beeinträchtigung der Wählerinnen und Wähler in Bad Homburg (s. unten). Dort musste die Bürgermeisterwahl wiederholt werden.

Heinz-Günther Scheffer
UWG Liste 2004 – Inititative für Herford

PRESSEMITTEILUNG des Pressesprechers des Bürgermeisters v. 01.09. 2009:

Gemeindezentrum in der ehemaligen Gaststätte Ehrler in Elverdissen aus Schallschutzgründen unzulässig

Herford, 1.9.09. Die Bauaufsicht der Stadt Herford hat die Bauvoranfrage der yesidischen Gemeinde für die Nutzung der ehemaligen Gaststätte Hotelbetrieb Ehrler in Elverdissen negativ beschieden. Die von den Antragstellern vorgeschlagenen Lärmschutzmaßnahmen, dies ergab die Prüfung, sind nicht umsetzungsfähig. Bürgermeister Bruno Wollbrink hat der yesidischen Gemeinde zugesagt, ihr bei der Suche nach einem geeigneten Standort für ein Gemeindezentrum behilflich zu sein.

Das Lärmschutzgutachten weist, so Herfords Baudezernent Dr. Peter Böhm, mehrere nicht genehmigungsfähige Aspekte auf. So sei die vorgesehene Lärmschutzmauer an der nördlichen Grundstücksgrenze aufgrund des bestehenden Bebauungsplanes nicht zulässig. Auch seien die vorgeschlagenen Auflagen für den Saalbetrieb, wie das Geschlossenhalten von Fenstern und Türen bei den beantragten Familienfeiern nicht praktikabel, da keine Entlüftung vorhanden sei.

Darüber hinaus sei bei Familienfeiern auch mit Musikdarbietungen zu rechnen. Daher könne diese Nutzungsform im Schallschutzgutachten nicht einfach ausgeschlossen werden. Schließlich sehe das von den Yesiden vorgelegte Gutachten vor, dass dem Bauherrn auf dem benachbarten Grundstück in der Straße „Reihe“ zusätzliche passive Lärmschutzmaßnahmen auferlegt würden. Auflagen für Dritte aber seien unzulässig.

„Zusammenfassend bleibt festzustellen“, so Herfords Baudezernent Dr. Peter Böhm, „dass die in der Bauvoranfrage vorgesehene Nutzungsänderung und der beantragte Betrieb nicht zu einem zulässigen Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe führen wird, wie dies in einem Mischgebiet gemäß Landesbauordnung vorgeschrieben ist“.

Der Baudezernent wies außerdem darauf hin, dass die für das Gemeindezentrum vorgeschlagenen und noch zu bauenden Parkplätze nicht den Vorgaben des Bebauungsplans entsprächen. Gründe, die eine Befreiung vom Bebauungsplan ermöglichten, lägen aber nicht vor. Dazu gehörten, dass das Wohl der Allgemeinheit dies erfordere, die Abweichung städtebaulich vertretbar sei oder die Durchführung des Bebauungsplan zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führe. „Die Parkplatzproblematik ist allerdings zweitrangig“, stellte Dr. Peter Böhm fest. „Entscheidend für die Ablehnung der Bauvoranfrage sind die nicht umsetzungsfähigen Lärmschutzmaßnahmen.“

Bürgermeister Bruno Wollbrink hat der yesidischen Gemeinde zugesichert, dass die Verwaltung sie bei der Suche nach einem geeigneten Ort für ein Gemeindezentrum unterstützen werde. „Wir müssen diese Problematik grundsätzlich gemeinsam mit der Politik und unter Einbeziehung der Integrationskonferenz klären“, sagte das Stadtoberhaupt. „Aktuell suchen fünf Glaubensgemeinschaften in unserer Stadt nach geeigneten Grundstücken für ihre Bauten. Wenn wir den Gedanken der Integration ernst nehmen, müssen wir auch nach Wegen suchen, damit diese Gruppen für ihre Aktivitäten geeignete Standorte finden.“

Bürgermeister Bruno Wollbrink erläuterte zudem die Gründe für die Bekanntgabe der Entscheidung zwei Tage nach der Kommunalwahl. Die Bauverwaltung habe ihm am Freitag, dem 21. August, also neun Tage vor der Kommunalwahl, das Ergebnis der Prüfung vorgelegt. „Dass ich bei der grundsätzlichen Bedeutung dieses Themas eine solche Entscheidung über das Wochenende gründlich einsehe, ist nachvollziehbar.“ Wenn dann am Montag oder Dienstag die negative Entscheidung bekannt gegeben worden wäre, hätte diese ein „Geschmäckle“ gehabt.

„Es wäre der Verdacht aufgekommen, dass ich wenige Tage vor der Wahl noch ein Wahlgeschenk an die Bürgerinnen und Bürger in Elverdissen hätte verteilen wollen. Das halte ich allein aus integrationspolitischen Gründen für nicht vertretbar. Wenn jemand mir trotzdem vorwirft, ich hätte die Entscheidung verzögert, nehme ich das gern auf meine Kappe“, so das Stadtoberhaupt.


BVerwG: Oberbürgermeisterwahl in Bad Homburg v.d.H. ungültig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einer heute verkündeten Entscheidung die Revision
des Oberbürgermeisters der Stadt Bad Homburg v.d.H. gegen ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, mit dem seine Wahl zum Oberbürgermeister im März 1998 für ungültig erklärt und Neuwahlen angeordnet wurden, zurückgewiesen.

Das Berufungsgericht hatte seine Entscheidung darauf gestützt, dass beim Wahlverfahren Unregelmäßigkeiten vorgekommen seien, die auf das Ergebnis von Einfluss gewesen sein können. Dem lag u.a. das Verhalten mehrerer hauptamtlicher Mitglieder des Magistrats zu Grunde, die zu einer im Zusammenhang mit einem Grundstücksprojekt bestehenden städtischen Option und einem eventuell beabsichtigten Öko-Zentrum den anderen Magistratsmitgliedern und der Stadtverordnetenversammlung Informationen vorenthalten hatten. Dadurch wurde dieses kommunalpolitisch diskutierte Projekt nicht zum Wahlkampfthema.

Der Verwaltungsgerichtshof hatte die Übertragung der vom Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung der hessischen Landtagswahl aufgestellten Grundsätze auf die Kommunalwahlen abgelehnt und eine unzulässige Wahlbeeinflussung auch dann angenommen, wenn pflichtwidrige amtliche Verhaltensweisen, die nicht unmittelbar das Wahlverfahren betreffen, dazu bestimmt und geeignet sind, die Wählerwillensbildung parteiergreifend und chancenbeeinträchtigend zu beeinflussen.

Diese Rechtsauffassung verstößt nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht gegen Bundesrecht.

Da Bundes(verfassungs-)recht nicht fordert, dass in den Gemeinden die (Ober-)Bürgermeister als Exekutivorgan direkt durch das Volk gewählt werden, sind auch die vom Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung der Wahl des hessischen Landesparlamentes aufgestellten Grundsätze nicht notwendig auf die Überprüfung von Kommunalwahlen zu übertragen. Der vom hessischen Landesgesetzgeber nach der für das Revisionsverfahren bindenden Auslegung durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof aufgestellte Prüfungsmaßstab für Kommunalwahlen ist auch aus anderen Gründen nicht zu beanstanden. Die Annahme des Verwaltungsgerichtshofs, dass unzulässige amtliche Wahlbeeinflussung auch in einer Täuschung durch Vorenthalten oder Unterdrücken von wahlkampfrelevanten Informationen liegen kann, verletzt kein Bundesrecht. Der Grundsatz der Freiheit der Wahl schützt den Wähler vor Beeinträchtigungen seiner Entscheidungsfreiheit. Die Integrität der Wählerwillensbildung ist betroffen, wenn amtliche Stellen das ihnen obliegende Wahrheitsgebot nicht einhalten.

BVerwG 8 C 14.02 – Urteil vom 8. April 2003

Wo Hare-Niemeyer regiert

Herford, 05.09.2009 Nur in Ausschüssen mit neun Mitgliedern hat Schwarz-Gelb eine Mehrheit
VON HARTMUT BRAUN

In einer „Elefantenrunde“ will der wieder gewählte Bürgermeister Bruno Wollbrink am Montag erste Absprachen über die künftige Arbeit des Stadtrates vorbereiten. Dabei geht es auch um Größe und Zusammensetzung der Fachausschüsse. Das Thema enthält einigen Konfliktstoff.
Während im neuen Herforder Stadtrat mit seinen fünf Fraktionen und zwei Einzelmitgliedern unklare Mehrheitsverhältnisse herrschen, ist die Mehrheitsbildung in den Ausschüssen nicht so schwierig, allerdings je nach Größe des Gremiums von unterschiedlichem Resultat.

Sofern ein Ausschuss des Herforder Rates mindestens elf stimmberechtigte Mitglieder hat, gibt es in ihm eine „rot-rot-grüne“ Mehrheit von einer Stimme.

Gehören einem Ausschuss dagegen nur neun Mitglieder an, bekommt die neue Fraktion der „Linken“ keinen Sitz. Der CDU wird dann ein Sitz mehr als der SPD zugerechnet (4 zu 3) und „Schwarz-Gelb“ hat eine Stimme mehr als „Rot-Grün“.

In einem Elfer-Ausschuss haben dagegen nach dem Hare-Niemeyerschen Zählverfahren CDU und SPD je vier Sitze, Grüne, FDP und die Linke je einen. In Ausschüssen mit 13 Mitgliedern ziehen CDU und SPD mit je fünf Mitgliedern ein, die drei Kleinen haben ebenfalls jeweils einen Sitz. Würde der Rat Ausschüsse mit 15 Sitzen bilden, käme die CDU auf 6, die SPD auf 5, die Grünen auf 2 und FDP und Linke auf je einen Sitz.

Den beiden Einzelkämpfern kommt in keiner dieser Varianten ein Sitz in einem Ausschuss zu. Sie haben dort zwar Rederecht, dürfen jedoch nicht mit abstimmen. Chancen auf Stimmrecht in einem Fachausschuss haben sie nur, wenn sie sich einer der Fraktionen anschließen.

Über die Größe seiner Gremien entscheidet der Rat zu Beginn der Legislaturperiode mit einfacher Mehrheit. Diese Abstimmung ist für die konstituierende Sitzung des neuen Stadtparlaments am 30. Oktober vorgesehen.

CDU und FDP dürften sich für Neuner-Ausschüsse einsetzen, weil sie dort die Abstimmungen beherrschen und zudem die ungeliebte Linke aus der Ausschussarbeit fernhalten könnten. Dafür müssten sie jedoch für die Rats-Abstimmung beide Einzelkämpfer im Rat auf ihre Seite ziehen.

Denn SPD und Grüne haben nur dann eine Chance, „Schwarz-Grün“ in der Alltagsarbeit der Ausschüsse zu überstimmen, wenn auch ein „Linker“ vertreten ist (und mit ihnen stimmt). Deswegen werden sie wohl für größere Gremien plädieren.

Andererseits kann allerdings jeder rot-rot-grüne Beschluss eines Ausschusses von der rechnerischen „bürgerlichen Mehrheit“ im Rat aus CDU, FDP und den Einzelkämpfern zurück geholt werden. Die Mehrheit in den Gremien ist also ein Vorteil von begrenztem Wert.