Stadtwerke Herford GmbH mit neuem Produkt!

Herford, 08. Okt. 2009  Herzlich Willkommen auf Ihrem Marktplatz Energie!

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Hoet hat Herford nicht vergessen

Hoet & KöhlerHohe Auszeichnung: Bundespräsident Horst Köhler (hier mit seiner Ehefrau Eva Luise) hat dem Ex-MARTa-Leiter Jan Hoet (Mitte) das Verdienstkreuz erster Klasse verliehen. Foto: Bundesbildstelle

Von Hartmut Horstmann

Herford (HK). Jan Hoet und seine Leidenschaft für die zeitgenössische Kunst: Diese Eigenschaft, die ihm in Herford nicht nur Freunde eingebracht hat, wurde gestern auf höchster nationaler Ebene gewürdigt. Bundespräsident Horst Köhler verlieh Jan Hoet das Bundesverdienstkreuz erster Klasse.

Bis Ende des vergangenen Jahres hat Jan Hoet das Museum MARTa aufgebaut und geleitet. Zu einem Eintrag ins Goldene Buch der Stadt Herford hat es zwar noch nicht gereicht, aber immerhin zum gestrigen Empfang in Schloss Bellevue. Und der 73-Jährige befand sich in würdiger Gesellschaft. Ebenfalls zu den 40 Ausgezeichneten gehören der Dirigent Sir Simon Rattle, der Philosoph und Schriftsteller Rüdiger Safranski, der Bürgerrechtler Friedrich Schorlemmer und die Geigerin Anne-Sophie Mutter.

Natürlich sei er darüber erfreut, erklärt Jan Hoet – und denkt an Herford: »Vielleicht hilft die Ehrung den Herfordern, mehr Achtung vor dem zu bekommen, was wir im MARTa geleistet haben.« Die Wunde über die aus seiner Sicht mangelnde Anerkennung ist beim ehemaligen Documenta-Leiter noch nicht verheilt. Hoet hat Herford nicht vergessen, spontan fällt ihm die vergangene Kommunalwahl ein. Deren Ergebnis habe ihn glücklicher gemacht als die Auszeichnung in Berlin: »Das Wichtigste überhaupt ist, dass Lothar Wienböker nicht Bürgermeister geworden ist.«

Ob es in Herford jemals zu einem Eintrag ins Goldene Buch der Stadt kommen wird, vermag der MARTa-Aufbauer nicht zu sagen. Zwar steht er auf keinem Fahndungsplakat, doch erwähnt Hoet ein vermeintliches Vergehen, das möglicherweise noch nicht ausgeräumt sei: »Es gibt einen Brief, dass ich gegen die Buchhaltungsgesetze der Stadt verstoßen habe. Und ich habe den Brief nicht unterschrieben.«

Ein derartiger Vorwurf hat den Bundespräsidenten Horst Köhler nicht davon abgehalten, ihm das Bundesverdienstkreuz zu verleihen. Gepriesen wird Hoets »außerordentliche Leidenschaft für die zeitgenössische Kunst und sein Mut, Kunst auf ungewöhnlichen Wegen der Öffentlichkeit nahezubringen«. Dabei erwähnt Köhler auch das MARTa. Und: Als einer der einflussreichsten Kuratoren Europas prägt er auch die internationale Ausstellungslandschaft.«

Nach der Ehrung reist der Kurator nach Stuttgart, anschließend folgt eine Ausstellung in Rom. Hoet ist auf Achse – eine Rastlosigkeit, die ihm nicht nur das Verdienskreuz eingebracht hat, sondern auch andere Auszeichnungen. So wurde er in Belgien und Frankreich zum »Kultur-Ritter« ernannt. Und: »In Deutschland habe ich den Bambi bekommen.«

Verdienstkeuz

Den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland gibt es in acht Kategorien. Seit seiner Stiftung im Jahr 1951 wurde der Verdienstorden etwa 240 000 Mal verliehen. Die höchste Kategorie ist die Sonderstufe des Großkreuzes, sie ist Staatsoberhäuptern vorbehalten. Jan Hoet und die anderen Ausgezeichneten haben gestern in Berlin das Verdienstkreuz erster Klasse erhalten, das in der Kategorienliste auf dem sechsten Platz liegt.
Die Besonderheit ergibt sich hierbei aus der Tatsache, dass Bundespräsident Horst Köhler persönlich die Verdienstkreuz-Verleihung vorgenommen hat. Anlass der gestrigen Ehrung war der Tag der Einheit.

Horst Köhler bedankt sich bei Jan Hoet

Der Bundespräsident und seine Ehefrau ehren den MARTa-Gründer mit dem Bundesverdienstkreuz

VON BARBARA GLOSEMEYER UND HARTMUT BRAUN

Mit lilafarbener Krawatte | FOTO: BUNDESBILDSTELLE

Herford/Berlin. Der neue Bundesverdienstkreuzträger ist Orden und Ehrenzeichen gewohnt: Der belgische König hat ihn in den Adelsstand erhoben, der französische Kulturminister schlug ihn zum Ritter der Künste und der Literatur. Doch die Ehrung durch Bundespräsident Horst Köhler hat Jan Hoet (73) besonders tief berührt. Die Neue Westfälische war exklusiv dabei.

Im großen Saal von Schloss Bellevue bittet Horst Köhler gestern am Nachmittag 41 Prominente einzeln zu sich. Der Bundespräsident hat es zur Tradition gemacht, zum Tag der Einheit einige Persönlichkeiten an seinem Amtssitz persönlich für ihre Verdienste für das Gemeinwohl zu ehrenissenschaftler und Unternehmer sind darunter, Künstler, Sportler, Sozialaktivisten. Jan Hoet ist nicht der einzige Ausländer.

So wird der englische Star-Dirigent Sir Simon Rattle geehrt, ebenso der Architekt David Chipperfield, der gerade für seinen Umbau des Berliner Neuen Museums gefeiert wird. „Das bedeutet mir viel“, gesteht Jan Hoet, nachdem Horst und Eva Luise Köhler ihm Orden und Urkunde überreicht haben.

Beide gelten als kunstinteressiert und fragen den MARTa-Gründer nach seiner Meinung zu dem Maler Gotthard Graubner, dessen großformatige abstrakte Bilder den Festsaal von Schloss Bellevue schmücken. Natürlich Jan Hoet kennt Graubner persönlich – er hält ihn für einen der Großen seiner Generation. Jan Hoet trägt das Bundesverdienstkreuz, weil er viele Menschen für die Kunst begeistert, weil er die Kunstschau Documenta zu ungeahnten Höhen führte und weil er in Herford erfolgreich ein Museum für aktuelle Kunst etabliert hat.

Zu den ersten Gratulanten gehört der Melsunger Pharma-Unternehmer Ludwig Braun, den er aus der Documenta-Zeit kennt und der ebenfalls aus Köhlers Hand den Verdienstorden erhielt. Mit anderen Gratulanten spricht er über Visionen: „Wir brauchen Visionen, Visionen sind die Zukunft“, stellt er fest, ehe er zum Foto mit Professor Dr. Ernst-Ulrich Weizäcker gebeten wird.

Zu den Geehrten dieses Tages gehören auch die Geigerin Anne-Sophie Mutter, der Lyriker Durs Grünbein, der Theologe Friedrich Schorlemmer und der Philosoph Rüdiger Safranski. Viele gute Wünsche und Perspektiven werden formuliert. Auch Jan Hoet steuert noch einen Wunsch bei, er gilt, ein weiteres Mal, Herford: „Ich wünsche mir, dass es mit MARTa erfolgreich weiter geht“.

Freie Wähler der „Liste 2004“ wählen neue Vorsitzende

Patrizia Kamp

Herford, 30. Sept. 2009  Patrizia Kamp: „Ich stehe für Innovation, Engagement und Präsenz“!

Wie vor der Kommunalwahl angekündigt, haben die Freien Wähler derListe 2004 – Initiative für Herford“ am Mittwochabend im Herforder Ratskeller Nach- und Ergänzungswahlen im Vorstand durchgeführt.

Neue Vorsitzende ist die bereits im Wahlkampf sehr engagiert aufgetretene Herforderin Patrizia Kamp, die – zusammen mit Gründungsmitglied Heinz-Günther Scheffer, den Vorstandmitgliedern Tobias Benzin und Monika Gresselmeyer sowie einem um  Andreas Uding und Klaus Kuhfuss erweiterten Vorstand – die unabhängige Wählergemeinschaft ab sofort auf Kurs halten will.

Die Liste 2004 – Initiative für Herford“ hat sich zur Kommunalwahl 2004 als unabhängige Wählergemeinschaft in Herford gegründet. Die Wählerinnen und Wähler Herfords wählten sie vor 5 Jahren auf Anhieb – fraktionsstark – in den Herforder Stadtrat.

Nun – nach 5 Jahren – fehlten lt. Auskunft Peter Schürkamps vom Wahlbüro der Stadt Herford – lediglich 20 Stimmen für den Fraktionsstatus.

Die Ursache sieht der Vorstand unter anderem sowohl darin, trotz eines allzeit unerschrockenen Einsatzes im Sinne einer kreativen Stadtentwicklung, dennoch nicht zu genügend Wählerinnen und Wählern durchgedrungen zu sein.

Aber natürlich auch darin, dass sich im Frühjahr 2009 eine Gruppe um den Löhner Daniel Brumberg, der die „Liste“ ursprünglich im  Kreistag vertreten wollte, abgespalten hatte. Brumbergs neue Mannschaft, die sodann mit einem nahezu identischen Programm zur Wahl auftrat, konnte mit nur 10 von 22 besetzten Wahlbezirken immerhin 363 Stimmen auf sich vereinigen.

„Zusammen mit unseren erzielten 820 Stimmen hätten wir zumindest nahezu unser altes Ergebnis erreicht“, stellt Ratsmitglied Heinz-Günther Scheffer fest.

Ein an die abgespaltene Gruppe gerichtetes Angebot der Freien Wähler, künftig wiederum im Sinne der Sache zusammen zu arbeiten, schlug Brumberg für seine Mannschaft jedoch aus.

Patrizia Kamp geht trotzdem davon aus, dass es gelingen wird, weiterhin sichtbar Pflöcke einzuschlagen, um Herford „wettbewerbsfähig“ und damit finanziell unabhängig zu erhalten. „Wo maßvolles Wachstum stattfindet, sind wir auch im sozialen Engagement stark“, lautet eine ihrer Botschaften.

Destatis: Pro-Kopf-Wasserverbrauch auf 122 Liter je Tag gesunken

Jeder Tropfen zählt...Jeder Tropfen zählt… (dpa/pa)

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben im Jahr 2007 die Wasserversorgungsunternehmen in Deutschland 3,6 Milliarden Kubikmeter Trinkwasser an Haushalte und Kleingewerbe abgegeben. Diese Menge entspricht einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Verbrauch von 122 Litern pro Tag.

Damit setzte sich der langjährige Trend zur Reduzierung des Wasserverbrauchs weiter fort. Im Jahr 2004 verbrauchte jeder Einwohner in Deutschland noch durchschnittlich 4 Liter pro Tag mehr. Im Vergleich zum Jahr 1991 hat sich der tägliche Pro-Kopf-Verbrauch um 22 Liter reduziert. Insgesamt waren 99,2% der Bevölkerung im Jahr 2007 an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen.

70% des in Deutschland gewonnenen Trinkwassers stammt aus Grund- und Quellwasser, 22% der Wassermenge wurde aus Oberflächenwasser entnommen und 8% stammt aus Uferfiltrat.

Quellen: dpa, ots.

Üble Nachrede: Gericht verurteilt Ratsmitglied

Heinz->Günther SchefferAls Einzelkämpfer, ohne Rechtsanwalt, war Heinz-Günther Scheffer vor Gericht erschienen. Er kündigte nach dem Urteil Berufung an.

Von Bernd Bexte

Herford (HK) 01. Okt. 2009 Wegen übler Nachrede hat das Amtsgericht Ratsherr Heinz-Günther Scheffer (Liste 2004) zu einer Geldstrafe von 2500 Euro (50 Tagessätze) verurteilt. Wie berichtet, hatte Scheffer behauptet, Ex-CDU-Bürgermeister Gabriel habe ihm gesagt, dass er Aufträge nach Parteizugehörigkeit der Architekten vergeben habe.

Diese Unterstellung konnte er am Mittwoch vor Gericht jedoch nicht beweisen. Seine Aussage widersprach der von Gabriel, der als einziger Zeuge gehört wurde. Der Fall ist mit dem Urteil aber nicht abgeschlossen. »Ich gehe in Berufung«, kündigte Scheffer noch im Gerichtssaal an.

Auf diesen Kurzauftritt an seiner alten Wirkungsstätte Herford hätte Thomas Gabriel sicherlich gerne verzichtet. Dennoch stand der 57-Jährige, der als Pensionär im münsterländischen Ostbevern lebt, vor Beginn der Verhandlung entspannt auf dem Gerichtsflur neben Scheffer sowie Baudezernent Peter Böhm und weiteren Vertretern der Bauverwaltung. Sie waren ebenfalls als Zeugen geladen, wurden aber nicht angehört. Denn im Gerichtssaal handelte Richterin Alea Blöbaum die Angelegenheit zügig ab: »Es geht hier nicht darum, zu klären, ob die Vergabepraxis der Stadt in Ordnung war oder nicht.«

Entscheidend sei nur, ob Gabriel gegenüber Scheffer – wie von dem behauptet – Folgendes erklärt habe: »Ich gebe dem grünen Reinhold Nickles das Elsbach-haus. Dann habe ich die Grünen im Boot. Und dem roten Christoph Feld gebe ich den Wall. Dann habe ich die SPD im Boot.«

Dies habe ihm Gabriel gesagt, hatte Scheffer am 13. März 2008 im öffentlichen Teil einer Bauausschuss-Sitzung verkündet, mit dem Zusatz. es sei ja allgemein bekannt, wie in der Stadt Aufträge vergeben würden. Wegen dieser Äußerungen hatte die Stadt Scheffer, Geschäftsführer eines Büros für Bauplanung, verklagt.

Der 56-Jährige, der ohne Rechtsbeistand erschienen war, gab an, sich genau erinnern zu können. »Nach einer Ausschuss-Sitzung sind die Mitglieder vom Rathaus zum MARTa gegangen. Da habe ich den Bürgermeister auf die Vergabe beider Aufträge angesprochen. Er kündigte eine Überraschung an, mit der alle leben könnten.« Wenige Tage später habe Gabriel ihn spätabends angerufen und ebenjene umstrittene Aussage mit Nennung beider Architekten gemacht.

Gabriels Version ist eine völlig andere: »Um die Jahreswende 2003/04 hat mich Herr Scheffer nach einer Sitzung im Rathaus angesprochen. Es sagte, es wäre clever gewesen, beim Bau des Elsbachhauses den grünen Architekten Nickles und beim Wall den roten Architekten Feld ins Boot zu holen.« Gabriel habe darauf nicht reagiert, die Anspielung aber wohl verstanden. »Ratsmitglieder vermuten hinter Auftragsvergaben häufig politische Motive.«

Bezüglich der Unterstellung habe er in der CDU im kleinen Kreis Rücksprache gehalten. »Wir haben entschieden, darauf nicht zu reagieren.« Das habe sich nicht gelohnt. »Dann hättest Du diesen Vorwurf aber nicht im Raum stehen lassen dürfen«, wandte sich Scheffer im Gerichtssaal an seinen Duz-Bekannten. »Für mich war der Vorwurf heiße Luft«, entgegnete Gabriel. Die SPD sei eh gegen den Wall-Ausbau gewesen. Das von Scheffer angeführte Telefonat habe nie stattgefunden. »Ich habe diese Äußerungen nie gemacht.«

In ihrem Plädoyer betonte Amtsanwältin Katharina Starke, dass es Scheffer nicht um die Aufdeckung von Missständen gegangen sei. Stattdessen habe er versucht, sich auf provokante Art zu profilieren. Der geforderten Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro schloss sich Richterin Blöbaum in ihrem Urteil an. Zwar sei auch Scheffers Darstellung nicht völlig von der Hand zu weisen. Diese könne er jedoch nicht zweifelsfrei beweisen. »Im Übrigen ist das eine Frage des politischen Umgangs miteinander und eigentlich keine Sache für ein Gericht.«

Da Scheffer im Vorfeld eine Einstellung und dann auch eine Verwarnung nicht akzeptiert habe, folge jetzt das Urteil. Nach HK-Informationen hatte die Staatsanwaltschaft Scheffer zunächst das Angebot gemacht, das Verfahren gegen Zahlung von 500 Euro sowie einer schriftliche Entschuldigung einzustellen. Mit der Verwarnung war eine Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro mit Strafvorbehalt, also quasi auf Bewährung, verbunden.

Ratsherr Scheffer scheitert mit Widerspruch

Aus Bewährungsstrafe wurde Geldstrafe: 50 Tagessätze á 50 Euro wegen übler Nachrede

VON HARTMUT BRANDTMANN

Gespannt - gelassen | FOTO: KIEL-STEINKAMP

Herford, 01. Okt. 2009  Es bleibt dabei. Ratsherr Heinz Günter Scheffer (Liste 2004) muss 50 Tagessätze á 50 Euro zahlen wegen „übler Nachrede“. Richterin Alea Blöbaum bestätigte gestern nach einstündiger Verhandlung vor dem Amtsgericht die vorherige Entscheidung, in dem die Geldstrafe noch auf Bewährung ausgesprochen wurde.

Die Behauptung Scheffers sei „nicht erwiesenermaßen wahr“, sagt die Richterin. Der Ratsherr behauptet, der damalige Bürgermeister Thomas Gabriel hätte ihn eines späten Abends um die Jahreswende 2003/2004 am Telefon erzählt, die Stadt habe den Auftrag für den Bau des Elsbach-Hauses an „den grünen“ Reinhold Nickles vergeben, damit „der grüne Even“ (Stadtrat), ins Boot geholt werden könne. Den Auftrag für die Wall-Gestaltung habe „der rote“ Christoph Feld bekommen, um die SPD für das Projekt zu gewinnen.

Gabriel, der als Zeuge geladen war, erzählte die Geschichte anders herum. Es sei Scheffer gewesen, der im Anschluss an eine Bauausschuss-Sitzung ihm gegenüber diese Vergabe-Praxis als clever bezeichnet hätte. Er habe darauf nicht reagiert, erklärte Gabriel und bezeichnete Scheffers Vorstoß als „heiße Luft“, zumal der Wallausbau längst ein kontroverses Wahlkampfthema gewesen sei. Überdies habe er nicht erkennen können, worauf Scheffer habe hin- aus wollen. Auch die CDU-Fraktionsspitze, die Gabriel informiert hatte, habe sofort beschlossen, nicht auf die Vorwürfe zu reagieren.

Die Staatsanwältin K. Starke warf dem Ratsherrn vor, „in provokanter Art eine persönliche und parteipolitische Profilierung“ versucht zu haben.

Schlimmer sei, dass Scheffer als Ratsherr die Treuepflicht gegenüber der Stadt verletzt hätte. Seine Anschuldigungen hätten „korruptionsnahe Züge“ und seien „geeignet“, auch den Baudezernenten Dr. Peter Maria Böhm und Uwe Werner (Abteilungsleiter Tiefbau) „verächtlich zu machen“. Beide waren als Zeuge geladen, mussten aber nicht vernommen werden.

Vor dem Urteilspruch hatte Heinz Günter Scheffer, der ohne Anwalt aber mit einen dicken Aktenordner schienen war, das letzte Wort.

„Ich kann den Ausführungen der Staatsanwältin nicht folgen“, sagt er und beantragte die Höhe der Tagessätze und deren Anzahl herabzusetzen. Abschließend meinte der Kommunalpolitiker, durch solch einen Prozessverlauf entstehe Politikverdrossenheit.

Die Richterin richtete diesen Vorwurf gegen Scheffer: „Durch Ihre Behauptungen entsteht Politikverdrossenheit. Wir verhandeln keine Strafsache aber doch auch die Frage des politischen Umgangs.“

Gegen die Geldstrafe, 2.500 Euro, will Heinz Günther Scheffer in Berufung gehen. Dafür hat er eine Woche Zeit.

Strafbefehl vom 11. März 2009 – zugestellt am 17. März 2009

Herford, 17. April 2009    Einspruch H.G. Scheffers zum Strafbefehl

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Wahrung der Frist hatte ich gegen den o.g. Strafbefehl vom 11. März 2009 – zugestellt  17. März 2009 – fristgerecht Einspruch eingelegt.

Die Begründung des Einspruchs hatte ich in dem Schreiben bereits avisiert.

Meinen Einspruch begründe ich wie folgt:

Die mir  vorgeworfene Straftat der üblen Nachrede gemäß § 186 StGB habe ich nicht begangen.

Denn, zum einen habe ich öffentlich keine ehrverletzende, nicht erweislich wahre Tatsache behauptet, zum anderen waren meine Worte gemäß § 193 StGB gerechtfertigt.

1.) Vorab ist klarzustellen, dass die erste der zwei im Strafbefehl inkriminierten Äußerungen, nämlich:

„ . . . der ehemalige Bürgermeister Thomas Gabriel habe in einem Gespräch  die Aussage getätigt, er habe dem „grünen“ Architekten Nickles den Elsbach-Bau gegeben, damit er den “ Grünen “ Even im Bauausschuß im Boot habe, und dem “ roten “ Architekten Feld von FUN den Wall, damit er die SPD auf seiner Seite habe „, so nicht korrekt ist.

Vielmehr habe ich Herrn Gabriel in der Sitzung vom 13. März 2008 wörtlich – wie ich auch schon in meinem Schreiben vom 20. September 2008 angegeben habe – wie folgt zitiert:  „Ich gebe dem grünen Nickles das Elsbach-Gebäude. Dann habe ich dort die Grünen im Boot. Und dem roten Feld gebe ich den Wall. Dann habe ich dort die SPD im Boot.“

Sollte dieser genaue Inhalt entscheidend sein, werde ich dafür verschiedene Zeugen benennen.

Insoweit wird gegebenenfalls um einen richterlichen Hinweis gebeten.

Dass ich diese im Rahmen eines spät abends zwischen Herrn Gabriel und mir geführten Telefonats gemachte Aussage des ehemaligen Bürgermeisters zutreffend wiedergegeben habe, wird sich bei dessen zeugenschaftlicher Vernehmung ergeben, die hiermit förmlich beantragt wird.

Zudem passt das Zitat  nahtlos in den Kontext des Geschehens, insbesondere der vorangegangenen Telefongespräche, die ich in meinem in den Akten befindlichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Bielefeld vom 20. September 2008 ausführlich geschildert habe.

Ich habe also lediglich wahrheitsgemäß eine Äußerung des ehemaligen Bürgermeisters  wiedergegeben. Damit habe ich – juristisch gesehen – jedoch nicht behauptet, dass auch der Inhalt der von Herrn Gabriel gemachten Aussage zutreffend ist.

2.) Was die zweite mir als strafrechtlich relevant zur Last gelegte Äußerung anbetrifft, so habe ich in Wahrnehmung berechtigter Interessen ( § 193 StGB ) gehandelt.

Auch insoweit ist allerdings zunächst klarzustellen, dass meine diesbezüglichen Worte weder die Behauptung eines „systematischen sachwidrigen Verhaltens der Verwaltung“ noch die des Verhaltens  „mit korruptionsnahen Zügen“ enthalten.

Vielmehr habe ich mit meinen Äußerungen  „ . . . dass es doch in der ganzen Stadt bekannt sei, wie die Vergabepraxis bei der Verwaltung tatsächlich funktioniere“ nur auf – auch in der Bevölkerung diskutierte – Missstände kritisch hingewiesen.

Dass die Vergabepraxis tatsächlich verbesserungswürdig gewesen ist, zeigt sich schon daran, dass sich die Verwaltung laut schriftlicher Mitteilung des Bürgermeisters vom 07. März 2008  „aufgrund der in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 13.März 2008 geäußerten Vorwürfe eines Ratsmitglieds im Zusammenhang mit dem städtischen Vergabeverfahren“  per 28. Juli 2008 eine neue Vergabeordnung gegeben hat, die zum 01. August 2008 in Kraft getreten ist.

Meine Worte sind also im Rahmen des politischen Meinungskampfes als Reaktion auf die Unmutsäußerungen der anderen Ausschussmitglieder getätigt worden. In allen Angelegenheiten von öffentlichem Interesse und im politischen Meinungskampf gilt aber – wie § 193 StGB als Ausprägung von Art. 5 GG zeigt – eine Vermutung zugunsten der Meinungsäußerungsfreiheit, wobei das Recht, staatliche Maßnahmen auch scharf zu kritisieren, zum Kernbereich des Grundrechts gehört.

Eine Abweichung hiervon bedarf einer Begründung, die, wie schon das BVerfG in Band 93,266 ff entschieden hat, der konstitutiven Bedeutung der Meinungsfreiheit für die Demokratie Rechnung trägt.

Eine solche Begründung vermag ich im Strafbefehl nicht zu finden.

Zwar liegt im Falle einer sog. „Schmähkritik“ eine Einschränkung des Vorrangs der Meinungsfreiheit vor; herabsetzende Äußerungen, bei denen es nicht um die Sache geht, sondern die Diffamierung einzelner Personen im Vordergrund steht, habe ich aber nicht getätigt.

Insbesondere habe ich nicht, wie mir vorgeworfen wird, Herrn Dr. Ing. Peter Maria Böhm oder Herrn Dipl. Ing. Uwe Werner in ihrer Ehre verletzt oder dies auch nur gewollt.

Bei der insoweit  im Strafbefehl gemachten Aussage, dass  „die provokante Art und Weise des Vorbringens darauf hindeutet „, dass es mir zum Zeitpunkt der Äußerungen nicht in erster Linie um eine Bereinigung von Missständen, sondern um meine „persönliche oder parteipolitische Profilierung in der Öffentlichkeit ging“, handelt es sich nur um  eine Vermutung, die durch keinerlei Tatsachen belegt ist.

Ich werde daher mangels Verwirklichung einer Straftat freizusprechen sein.

Hilfsweise wäre ich aus prozessökonomischen Gründen – und damit sich die Politik in Herford endlich wieder den Sachthemen zuwenden kann – auch mit einer Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit gemäß § 153 StPO einverstanden.

Mit freundlichem Gruß

Heinz-Günther Scheffer

Bundestagswahl: Union und FDP wollen rasch Regierung bilden

VerteilungBerlin, 28. Sept. 2009   Der Bundeswahlleiter informiert

Die neue Sitzverteilung im Bundestag (Bundeswahlleiter)

Union und FDP wollen nach ihrem Wahlsieg im Eiltempo eine gemeinsame Regierung bilden. Aus Sicht der CDU- Vorsitzenden und Bundeskanzlerin Angela Merkel sollen die Koalitionsverhandlungen spätestens in der kommenden Woche beginnen. Das kündigte sie nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am Montag (28. September) in der Sitzung des CDU-Präsidiums an. „In einem Monat sollte der Koalitionsvertrag spätestens stehen“, hatte zuvor CDU- Generalsekretär Ronald Pofalla im ARD-Morgenmagazin gefordert.

Die Gremien aller Parteien beraten an diesem Montag über den Ausgang der Wahl, die einen Sieg für Schwarz-Gelb und eine bittere Niederlage für die SPD gebracht hatte.

Nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis kam die CDU/CSU auf 33,8 Prozent (2005: 35,2), die SPD auf 23,0 (34,2) und die FDP auf 14,6 Prozent (9,8). Die Grünen erreichten 10,7 Prozent (8,1), die Linken 11,9 Prozent (8,7).

Quellen: dpa, bundeswahlleiter.de